Inhalt

29.11.2024

ARD und ZDF brauchen zuverlässige Finanzierung und vielfältiges Angebot

Die Zukunft des Hessischen Rundfunks und des Öffentlich-Rechtlichen Rundfunks (ÖRR) insgesamt ist gefährdet. Das zeigt auch die Mitte November von ARD und ZDF eingereichte Verfassungsklage. Denn ein Teil der Ministerpräsidenten will den Sendern die dringend notwendige Erhöhung der Rundfunkbeiträge für 2025 ebenso verweigern wie eine dauerhafte Finanzierungsperspektive.

Das steht in eklatantem Widerspruch zu den parteiübergreifenden Bekenntnissen, dass der Öffentlich-Rechtliche Rundfunk gerade in Zeiten von Fake News und Desinformation ein unverzichtbares und wertvolles Angebot des Qualitätsjournalismus sei. Ein solches Angebot gibt es nicht zum Nulltarif. Die von der unabhängigen Kommission für die Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) vorgeschlagene Erhöhung ist zudem moderat. Wir wollen, dass Hessen sich für die Umsetzung der KEF-Empfehlung einsetzt.

Mit Sorge sehen wir auch die Pläne, das Informationsangebot der Sender im Internet zu beschränken. Informationen wie beispielsweise auf „hessenschau.de“ sollen künftig einen enger gefassten Bezug zu Sendungen im Radio oder Fernsehen haben. Wir sehen die Gefahr, dass dadurch das Angebot zu weit eingeschränkt wird und wichtige Informationen nicht mehr gebracht werden können. Wir sehen das Spannungsverhältnis zu den Angeboten der Printmedien. Nur ist es leider so, dass mittlerweile die Angebote der Öffentlich-Rechtlichen für viele der einzige Zugang zu Informationen von guter journalistischer Qualität ist.

Die Frage ist nicht mehr, ob das Angebot der Rundfunkanstalten oder der Printverlage genutzt wird. Die Frage ist oft nur noch, ob überhaupt ein Angebot genutzt wird. Gerade junge Menschen kommen erst durch die Internetangebote in Berührung mit dem Öffentlich-Rechtlichen Rundfunk.


Weiterführende Informationen

Kontakt