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16.02.2022

Anwohnerparken

Parkraummanagement ist ein Schlüsselelement für eine nachhaltige Mobilität in den Städten. Die jüngste Änderung der hessischen Delegationsverordnung ist daher eine gute Grundlage, um die Mobilität und Lebensqualität in hessischen Innenstädten weiter zu verbessern. Kommunen haben zukünftig die Möglichkeit, die Höhe der Gebühren von Bewohnerparkausweisen selbst abzuwägen und festlegen. Bislang galt bundesweit, dass Bewohnerparken zwischen 10 und 30 Euro im Jahr kosten dürfen.

Im Vergleich zu manchen Mietpreisen in Ballungsräumen wird hierbei schnell deutlich, dass ganzjähriges Parken für 30 Euro der Gesamtsituation oftmals nicht gerecht wird. Parkflächen beanspruchen wertvollen öffentlichen Raum, der auch anderweitig für Fuß- und Radwege, Naherholungsflächen oder Sitzflächen der Gastronomie genutzt werden kann. Die Entscheidungshoheit für Gebühren nun in die Hände der Kommunen zu legen ist ein positives Signal, denn eine angemessene Parkraumbewirtschaftung vor Ort kann die Bedürfnisse der dort lebenden Menschen besser in den Blick nehmen.

Wir möchten daher alle Kommunen ermutigen sich vor Ort für ein nachhaltiges Parkraummanagement einzusetzen. Eine clevere Steuerung des öffentlichen Raums sorgt für mehr fließenden Verkehr, bessere Bedingungen für den Umweltverbund, mehr Orte der Begegnung, weniger Lärmemissionen, saubere Luft und mehr Aufenthaltsqualität. Von einem schönen Städtebild profitieren dabei nicht nur die dort lebenden Menschen, sondern auch Pendler*innen oder Tourist*innen.

Die gesetzliche Grundlage für die Gebührenhoheit der Kommunen wurde durch eine Änderung des Straßenverkehrsgesetzes auf Bundesebene ermöglicht. In Hessen wurde dafür der § 16 Straßenverkehrsgesetz der Verordnung zur Übertragung von Ermächtigungen der Landesregierung im Bereich der hessischen Landesverwaltung (Delegationsverordnung) vom 12. Dezember 2007 angepasst. Die neue Regelung ist seit dem 22. Januar 2022 gültig.


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