Angriffen auf jüdisches Leben in Deutschland muss entschieden entgegentreten werden – Hessen bekennt sich klar zum Existenzrecht Israels
Die Meinungs- und Demonstrationsfreiheit darf nicht für Gewalt und antisemitische Parolen missbraucht werden. Die Eskalation im Nahost-Konflikt darf kein Vorwand für antisemitische Aktionen in unserem Land sein. Judenhass steht nicht unter dem Schutz der Meinungs- und Demonstrationsfreiheit. Volksverhetzung, Beleidigung, Gewalt sind strafbar. Diese Straftaten müssen geahndet werden. Entschieden, schnell und konsequent. Das ist auch ein Signal an die Jüdinnen und Juden in Deutschland. Aber wir dürfen nicht dabei stehen bleiben. Strafrecht ist ein notwendiges Mittel, jüdisches Leben in Deutschland zu schützen. Aber es ist nicht das einzige. Wir müssen die jungen Menschen, die sich in ihrem Hass auf alles, was mit Israel zu tun hat, radikalisiert haben, aufklären, sie mit Informationen versorgen und ihnen andere Perspektiven aufzeigen. Hier leisten Einrichtungen wie die Bildungsstätte Anne Frank wertvolle Arbeit.