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21.02.2023

Anpassung der Beamtenbesoldung

10 Prozent Erhöhung ist ein beachtliches Plus

 

Die abschließende Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in Bezug auf die hessische Besoldung steht noch aus. Wir haben uns aber als Koalition verständigt, schon jetzt zu handeln. In zwei Schritten soll die Besoldung für die Beamtinnen und Beamten des Landes Hessen angepasst werden.

Zum 1. April 2023 und zum 1. Januar 2024 steigt die Besoldung um jeweils 3 Prozent. Die Erhöhungen kommen zusätzlich zu den bereits beschlossenen Anpassungen zum 1. August 2022 um 2,2 Prozent und zum 1. August 2023 um 1,89 Prozent. Insgesamt ist das ein beachtliches Plus von 10 Prozent. Auch Familien werden besonders gefördert: Die bereits existierenden Familienzuschläge werden für das erste und zweite Kind um 100 Euro angehoben, für das dritte und jedes weitere Kind gibt es eine Zulage von 300 Euro. Das ist eine beachtliche Leistung gerade für Beamtinnen und Beamte in den unteren Besoldungsgruppen.

Die Kosten für das Land Hessen belaufen sich in der Jahreswirkung auf rund 657 Millionen Euro. Erst nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur hessischen Besoldung haben wir vollständige Klarheit über den Anpassungsbedarf. Da die Tendenz jedoch absehbar ist, wollen wir die Besoldung für die Beamtinnen und Beamten in Hessen in einem ersten Schritt anpassen.


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