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11.02.2026

Änderung des Wald- und Jagdgesetzes

Schwarz-Rot treibt zwei Schläge gegen den Naturschutz auf einmal voran. Der eine betrifft – mal wieder – den hessischen Wald. Nachdem die FSC-Zertifizierung beendet, die Ausweisung von Naturschutzgebieten gestoppt, der Einschlag alter Buchen neu zugelassen und die Naturschutzleitlinie für den Staatswald empfindlich geschwächt wurde, wackelt nun der Schutzstatus unserer Bannwälder.

 

Konkret geht es um die Frage, unter welchen Bedingungen Bannwälder für den Rohstoffabbau gerodet werden dürfen. Wir GRÜNE hatten dieser Möglichkeit im Hessischen Waldgesetz enge Grenzen gesetzt. Diese Grenzen sollen nun sehr deutlich und pauschal aufgeweicht werden. Insbesondere der ohnehin sehr belastete, für Erholungssuchende wichtige Bannwald im Rhein-Main-Gebiet wird dadurch gefährdet.

 

Außerdem wirft die Kategorie der „Naturwälder“, die neu in das Waldgesetz aufgenommen werden soll, viele Fragen auf. CDU und SPD versuchen, diese neue Schutzkategorie als Alternative zu den zuvor (von Schwarz-Grün) geplanten Naturschutzgebieten im Staatswald zu verkaufen. Für die betroffenen Gebiete läuft dies aber auf eine Schlechterstellung hinaus. Ihre Fläche wird nicht mehr per Verordnung verbindlich festgeschrieben. Das Ziel einer natürlichen Waldentwicklung wird verwässert.

 

Auch beim Grünen Band betreibt Schwarz-Rot einen Kahlschlag. Das Grüne Band – ein einmaliger Lebensraum und ein Mahnmal entlang der ehemaligen innerdeutschen Grenze – wurde 2023 als Nationales Naturmonument ausgewiesen und gilt als Vorzeigeprojekt für Naturschutz und Erinnerungskultur. Der Gesetzentwurf der Landesregierung zerstört dieses Vorhaben, indem er die ursprüngliche Fläche halbiert und daraus einen Flickenteppich macht. Damit geben CDU und SPD das Ziel eines zusammenhängenden Biotopverbunds für gefährdete Arten wie die Wildkatze auf. Die vorgeschlagene Gebietskulisse ist fachlich unlogisch: Schutzgrenzen verlaufen mitten durch Flurstücke, was Praxis, Verwaltung und Effektivität stark beeinträchtigt.

 

Noch problematischer ist die Neuregelung der „Schutzzone“. Diese besteht zwar aus Naturschutzgebieten und stillgelegten Staatswaldflächen, künftig soll sie aber auf verschiedene Weise genutzt werden z.B. durch die Forstwirtschaft. Dies ist ein krasser Widerspruch zum Schutzgedanken.

Wir Grünen sehen dadurch die Gefahr, dass das Grüne Band weder den Anforderungen eines Nationalen Naturmonuments noch dem angestrebten UNESCO Weltnatur und Weltkulturerbe-Status gerecht wird. Der Gesetzentwurf gefährdet ein einzigartiges europäisches Erbe und die Biodiversität Hessens.

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