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Corona-Virus: Hilfen für die hessische Wirtschaft

Zusammen gegen CoVid-19Das Corona-Virus stellt uns alle vor große Herausforderungen und schränkt unseren Alltag in dieser Zeit ein. Viele Menschen fürchten um ihren Arbeitsplatz, viele Unternehmen sorgen sich um ihre Existenz. Das Land Hessen arbeitet mit Hochdruck daran, den Herausforderungen zu begegnen und die Folgen für die Wirtschaft abzumildern.


 

Auf einen Blick: Soforthilfen: Für Selbstständige, Freiberufler, Künstlerinnen und Künstler und Kleinunternehmen bis 50 Mitarbeiter*innen Liquiditätshilfen: Zur Deckung von kurzfristigem Liquiditätsbedarf stehen kleinen und mittelständischen Unternehmen erweiterte Förderinstrumente zur Verfügung Steuerhilfen: Beispielsweise zinsfreie Steuerstundung, Rückerstattung der Sondervorauszahlung der Umsatzsteuer für 2020 Kurzarbeitergeld: Mit Kurzarbeitergeld können die Entgeltausfälle der Kurzarbeitenden in Teilen ausgeglichen werden


Soforthilfeprogramm

Das Land Hessen hat ein milliardenschweres Soforthilfeprogramm erstellt und stockt die Zuschüsse der Bundesmittel mit Landesgeld weiter auf.

Mit einem Soforthilfeprogramm unterstützt das Land Hessen Selbstständige, Freiberufler, Künstlerinnen und Künstler und Kleinunternehmen bis 50 Mitarbeiter und stockt damit das Bundesprogramm auf.

Die Corona-Soforthilfe wird als einmaliger, nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Sie beträgt bei

0-5 Arbeitnehmer: 10.000 EUR für drei Monate
6-10 Arbeitnehmer: 20.000 EUR für drei Monate
11-50 Arbeitnehmer: 30.000 EUR für drei Monate

Wer ist Zuschussberechtigt?

Unternehmen, die steuerpflichtige Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb oder selbstständiger Arbeit erwirtschaften, Angehörige freier Berufe, nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz versicherte Künstler sowie am Markt tätige Sozialunternehmen in der Rechtsform einer gGmbH.

Übrigens können auch Vereine Soforthilfe beantragen, wenn sie wirtschaftlich tätig sind und ihnen in diesem Bereich eine existenzbedrohende Liquiditätslücke entsteht. Das betrifft insbesondere Vereine, die sogenannte zweckbetriebe unterhalten, also kulturelle Einrichtungen wie Museen oder Theater, und kulturelle Veranstaltungen wie Konzerte und Kunstausstellungen.

Für andere gemeinnützige Vereine steht ab dem 01. Mai das Förderprogramm „Weiterführung der Vereins- und Kulturarbeit“ mit einem Zuschuss von bis zu 10.000 Euro zur Verfügung.

Wie hoch ist der Zuschuss?

Die Höhe des Zuschusses bemisst sich am Liquiditätsengpass, der durch die Corona-Pandemie entstanden ist.

Wo und wie können die Anträge für die Soforthilfe gestellt werden?

Die Soforthilfen können bis 31. Mai online bei dem Regierungspräsidium Kassel gestellt werden. Niemand, der bis dahin einen Antrag stellt und Anspruchsberechtigt ist, wird leer ausgehen. Weitere Infos

Mittel für das Programm „Weiterführung der Vereins- und Kulturarbeit“ können ab dem 01. Mai beim zuständigem Ministerium beantragt werden. Weitere Infos

Da ein großer Ansturm auf die Antrags-Webseite erwartet wird, bittet die Landesregierung um Geduld, wenn es zu Verzögerungen im Antragsverfahren kommt. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Verwaltung geben derzeit ihr Bestes, um die Prozesse in kürzester Zeit aufzusetzen damit die Zuschüsse möglichst schnell bei den betroffenen Unternehmen ankommen.

Weitere Antworten auf häufig gestellten Fragen zu den Soforthilfen finden Sie hier.


Liquiditätshilfen des Landes

Liquiditätshilfe für Freiberufler und kleine und mittlere Unternehmen in Hessen zwischen 5.000 Euro und 200.000 Euro. Weitere Infos

Förderprogramm Kapital für Kleinunternehmen (KfK): Darlehen zwischen 25.000 und 150.000 Euro. Weitere Infos

Kleine und mittlere Unternehmen können aus dem Förderprogramm Gründungs- und Wachstumsfinanzierung Hessen (GuW) über ihre Hausbank Betriebsmittelkredite bis 1 Mio. Euro erhalten. Weitere Infos

Bürgschaften bis 2,5 Mio. Euro mit einer Bürgschaftsquote von bis zu 80 Prozent bietet die Bürgschaftsbank Hessen in Zusammenarbeit mit dem Land Hessen an. Weitere Infos – Hotline: 0611-150777

Regelmäßig aktualisiert wird die Übersichtsseite Corona der WI-Bank

Fragen und Antworten rund um wirtschaftliche Auswirkungen durch Corona vom Wirtschaftsministerium: FAQ des HMWEVW

Eine Übersicht über die Angebote der KfW-Bank für Unternehmen, Selbstständige oder Freiberufler die durch die Corona-Krise in finanzielle Schieflage geraten sind findet sich hier: Weitere Infos

Solo-Selbstständige und Unternehmen bis zu 50 mitarbeiter*innen können ein Überbrückungsdarlehen von 3.000 bis 35.000 Euro zu sehr guten Konditionen beantragen um zusätzlichen Liquiditätsbedarf zu decken.


Steuerliche Hilfen

Das Hessische Finanzministerium hat ein FAQ-Katalog zum Thema Steuern in Zeiten der Corona-Pandemie erstellt: Weitere Infos (pdf)


Kurzarbeitergeld

Kurzarbeitergeld kann bereits dann beantragt werden, wenn zehn Prozent der Beschäftigten vom Ausfall betroffen sind. Weitere Informationen zur Beantragung finden Sie auf der Seite der Bundesagentur für Arbeit: www.arbeitsagentur.de/kurzarbeit

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