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23.02.2023

„Demokratiefeinden den Kampf ansagen“

Untersuchungsausschuss 20/1

 

Anlässlich der heutigen 38. Sitzung des Untersuchungssauschusses zum rechtsextremistisch motivierten Mord am Kasseler Regierungspräsidenten Dr. Walter Lübcke erklärt Eva Goldbach, Obfrau im UNA 20/1 für die Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN:

 

„Im Rahmen der Zeugenbefragung in der heutigen Sitzung des Untersuchungsausschusses erklärte der Hessische Minister des Innern und für Sport Peter Beuth, dass das im Jahr 2015 im Landesamt für Verfassungsschutz angewandte Verfahren zur Beurteilung der Notwendigkeit einer weiteren Speicherung des Personensatzes des Mörders von Walter Lübcke rückblickend nicht sachgerecht und für Fälle mit einer derart gewalttätigen Vita wie bei Stephan Ernst nicht geeignet gewesen sei. Mit dieser Bewertung schloss sich der Innenminister der Bewertung des Leiters der Rechtsabteilung im Innenministerium sowie des damaligen Präsidenten des Landesamts für Verfassungsschutz an, die sich in ihren Zeugenbefragungen ähnlich äußerten.

Es verdichtet sich damit, dass die den Sicherheitsbehörden bekannten Gewalttaten von Stephan Ernst bei der damaligen Entscheidung keine ausreichende Berücksichtigung fanden. Der Innenminister sagte, dass eine Gefährdungslage von Amts- und Mandatsträgern jenseits von konkreten Anhaltspunkten in Einzelfällen nach dem Mord an Walter Lübcke in den besonderen Fokus der Sicherheitsbehörden gerückt sei.

Peter Beuth hob bei seiner Aussage auch die Entwicklungen hervor, die die Sicherheitsbehörden insbesondere seit der Aufdeckung des NSU unternommen haben und bezeichnete den Rechtsextremismus als die aktuell größte Bedrohung. Man müsse Demokratiefeinden den Kampf ansagen, wozu es auch gehöre, dass alles getan werde, um einem Legalbesitz von Waffen bei Extremisten entgegenzuwirken. Als bedauerlichen Fehler bewertete er in diesem Zusammenhang den Umstand, dass seitens des Landesamts für Verfassungsschutz nicht auch noch Erkenntnisse jüngeren Datums an die Waffenbehörde der Stadt Kassel weitergegeben wurden, die im Rahmen der Erteilung einer Waffenbesitzkarte an den ursprünglichen mitangeklagten Rechtsextremisten Markus H. relevant gewesen wären.“                                                                                                                                                    


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