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25.05.2022

Verbesserung der Lebensmittelsicherheit in Hessen

Die Zuständigkeiten bei der Lebensmittelsicherheit sind klar geregelt: Zuerst ist es Aufgabe der Unternehmer, für sichere Lebensmittel zu sorgen. Die Landkreise sind dafür zuständig, zu kontrollieren, dass die Betriebe dieser Verantwortung nachkommen. Die Fachaufsicht liegt beim Ministerium. Und eines ist noch einmal deutlich hervorzuheben: Dass die Zuständigkeit der Kontrollen bei den Landkreisen und kreisfreien Städten liegt ist keine Idee von uns GRÜNEN gewesen, sondern erfolgte im Rahmen der Kommunalisierung in 2005, auch auf Drängen der Kommunen selbst.

Im aktuellen Fall in Groß-Gerau ist nach allem was wir wissen das Unternehmen seiner Verantwortung nicht nachgekommen. Auch der zuständige Landkreis hat erklärt, dass er der gesetzlich vorgeschriebenen Aufgabe der Kontrolle nicht nachgekommen ist. Als der Fall beim Ministerium bekannt wurde, ist unverzüglich gehandelt worden. Der rohkostverarbeitende Betrieb wurde nach Sichtung durch die Task-Force und auf deren Anraten hin geschlossen und das noch bevor ein kausaler Zusammenhang mit den Listeriose-Fällen nachgewiesen wurde.
Es ist richtig und lobenswert, dass der Landkreis seine Versäumnisse transparent gemacht hat und Maßnahmen ergreift, um die Lebensmittelkontrollen zu verbessern.

Leider wird der aktuelle Fall in Groß-Gerau immer wieder in einen Topf mit dem Fall Wilke geworfen. Das sind allerdings zwei Paar Schuhe: Im Fall von Wilke gab es Kontrollen, die eklatanten Mängel wurden aber schlichtweg nicht gemeldet. Im Fall in Groß-Gerau wurden in den letzten zwei Jahren keine Kontrollen durchgeführt, obwohl der Betrieb gerade erst in der Kontrollfrequenz hochgestuft wurde. Wichtig zu wissen ist auch, dass der Betrieb in Groß-Gerau nicht unter EU-Zulassung fällt. Das Regierungspräsidium hat den Betrieb also nie gesehen. Dass keine Kontrollen durchgeführt wurden ist auch nicht entschuldbar, weil die Kontrollfrequenz vor der Pandemie im Landkreis gut war. Das Ministerium hat während der Corona-Pandemie zudem mehrfach auch per Erlass deutlich gemacht, dass weiterhin kontrolliert werden muss.

Priska Hinz hat nach Wilke Wurst ein Sicherheitsnetz gespannt, das gegriffen hat. Darauf ruht sich aber niemand aus, denn die Verbesserung der Lebensmittelkontrollen ist eine Daueraufgabe. Damit die Kontrollen weiter in Qualität und Quantität gestärkt werden, wollen wir, dass die im Rechnungshofbericht aufgeführten Punkte in Angriff genommen werden: Unterstützung der Kommunen bei der Beprobung, stärkere Einbindung der Task Force Lebensmittelsicherheit, Ausweitung der Kontrollen von überregionalen Betrieben und Spezialbetrieben ohne EU-Zulassung, verstärkte Schulung der Lebensmittelkontrolleure und eine sinnvolle Aufstockung der Stellen.

Immer wieder angeführte Forderungen von mehr Personal greifen zu kurz, denn mehr Personal heißt nicht, ein Mehr an oder bessere Kontrollen. Wir wollen zudem die Veterinärämter dazu anregen, mehr Kontrolle durch Selbstkontrolle zu erreichen. In erster Linie müssen aber die Betriebe daraufhin wirken, dass Hygienemängel vermieden werden, denn gesundheitliche Folgen für Verbraucher*innen sind unentschuldbar. Die Kontrollen müssen qualitativ so gut sein, dass Hygienemängel auch entdeckt werden. Nur entdeckte und dann auch gemeldete Mängel führen durch konsequentes Handeln und Abstellen zu einem guten Verbraucher*innenschutz.

Ein FAQ zum Thema folgt im nächsten Themennewsletter Umwelt.


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