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03.06.2026

Bürokratieabbau, Gründungsförderung, Strukturreformen – GRÜNE wollen Hochschulgesetz modernisieren

GRÜNER Gesetzentwurf zur Änderung des Hessischen Hochschulgesetzes

Nina Eisenhardt, hochschulpolitische Sprecherin der GRÜNEN Landtagsfraktion:

„Die Bedingungen an Hessens Hochschulen haben sich unter CDU und SPD in Hessen massiv verschlechtert. Seit Amtsantritt der schwarz-roten Landesregierung mussten sie jedes Jahr erhebliche Einschnitte hinnehmen. Und auch jenseits finanzieller Fragen fehlt es SPD-Minister Gremmels und der Landesregierung an mutigen Ideen und Initiativen, um die Bedingungen für Lehre, Forschung und Transfer an Hessens Hochschulen zu verbessern. Wir GRÜNEN wollen der schwarz-roten Ideenlosigkeit nicht länger zuschauen und legen deswegen einen Gesetzentwurf zur Modernisierung der rechtlichen Rahmenbedingungen für die hessische Hochschullandschaft vor.

Zentrale Vorhaben unserer Initiative sind die Entlastung der Hochschulen von unnötigen Berichts- und Dokumentationspflichten, die Stärkung des Transfers zwischen Hochschulen und der Wirtschaft und die Möglichkeit zur Einrichtung von Departmentstrukturen anstatt der in Deutschland üblichen „Lehrstuhl-Strukturen“. Darüber hinaus wollen wir die Gleichstellung von Frauen in der Wissenschaft durch eine stärkere zeitliche Anrechnung von Care-Arbeit in zentralen Karrierephasen verbessern und die Interessenvertretung studentischer Belange durch die Möglichkeit zur Gründung eines Landesstudierendenrats weiter stärken.

Bürokratieabbau

Insbesondere vor dem Hintergrund der sich verschlechterten finanziellen und damit auch personellen Ausstattung wollen wir die Hochschulen von unnötigen Berichts- und Dokumentationspflichten entlasten. So soll zukünftig anstatt von zwei zentralen jährlichen Berichten und zahlreichen weiteren spezifischen Berichten zukünftig nur noch ein zentraler Hochschuljahresbericht verfasst werden müssen. Insgesamt sind in unserem Gesetzentwurf im Sinne des Bürokratieabbaus sieben Verfahrensvereinfachungen u.a. durch den Wegfall oder die Zusammenlegung von Berichtspflichten vorgesehen.

Stärkung von Innovation und Transfer

Die großen Herausforderungen unserer Zeit werden ganz wesentlich an unseren Hochschulen mitgelöst. Doch im internationalen Vergleich zeigt sich, dass in Deutschland aus guter Forschung noch zu selten eine gute Anwendung wird. Für mehr Gründungen wollen wir analog zu den bestehenden Forschungsfreisemestern für Professor*innen auch Freisemester für Unternehmensgründungen ermöglichen. Innovation braucht es aber auch in der Lehre: Mit Künstlicher Intelligenz und einem sich rasant wandelnden Arbeitsmarkt stehen Studiengänge vor grundlegenden Fragen, wie das Lernen der Zukunft aussieht. Deshalb sollen Professor*innen künftig auch ein Freisemester für die strategische Weiterentwicklung ihrer Lehre nehmen können.

Moderne Departmentstrukturen ermöglichen

Obwohl in Hessen die klassischen Lehrstühle längst Geschichte sind, ist die Struktur doch dieselbe geblieben: Alles dreht sich um die Professorin oder den Professor.  Der internationale Standard sieht längst anders aus und auch der Wissenschaftsrat empfiehlt die Einführung von Departmentstrukturen, in denen Personal und Ressourcen kollegial verwaltet werden. Dies wollen wir mit einer Ausweitung der Experimentierklausel ermöglichen. Die Vorteile liegen auf der Hand: Durch flache Hierarchien und mehr kollegiale Selbstverwaltung sind die Arbeitsbedingungen für Nachwuchswissenschaftler*innen deutlich attraktiver, es bestehen weniger Abhängigkeitsverhältnisse zwischen Nachwuchswissenschaftler*innen und Professor*innen, sodass die Gefahr von Machtmissbrauch verringert wird. Zudem vereinfachen Departmentstrukturen interdisziplinäres Arbeiten sowie eine effizientere und flexiblere Ressourcennutzung innerhalb der Fachbereiche.“

 

Der Gesetzentwurf findet sich hier: https://t1p.de/6044d


Pressestelle der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Hessischen Landtag
Pressesprecherin: Lisa Uphoff
Schlossplatz 1-3; 65183 Wiesbaden
Fon: 0611/350597; Fax: 0611/350601
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