Hildegard Förster-Heldmann, Sprecherin für Kunst und Kultur und stellvertretende Fraktionsvorsitzende der GRÜNEN Landtagsfraktion:
„CDU und SPD sind mit dem Ziel angetreten, den Denkmalschutz in Hessen zu entbürokratisieren und den Abstimmungsbedarf zwischen den Unteren Denkmalschutzbehörden (UDB) und dem Landesamt für Denkmalpflege als Denkmalfachbehörde zu verringern. In ihrem Gesetzentwurf machen sie aber das genaue Gegenteil: Sie führen eine neue Kategorie von Denkmälern mit ‚besonderer Bedeutung‘ ein ohne zu definieren, um welche Denkmäler es sich dabei handelt und erzeugen damit Verwirrung und zusätzliche Abstimmungsschleifen zwischen UDBs und Denkmalfachbehörde. Denn in jedem Einzelfall müsste zunächst einmal geklärt werden, ob es sich um ein Denkmal mit ‚besonderer Bedeutung‘ handelt. Entbürokratisierung sieht anders aus.
Wir GRÜNEN meinen es ernst mit der Entbürokratisierung und haben deswegen einen Änderungsantrag zum Gesetzentwurf von CDU und SPD vorgelegt, mit dem wir Klarheit in das schwarz-rote Abstimmungschaos bringen wollen: Wir definieren genau, in welchen Fällen die UDBs Einvernehmen mit dem Landesamt herstellen müssen und in welchen Fällen sie allein entscheiden können. Für die Beteiligung der Denkmalfachbehörde sollte dabei keine künstliche und undefinierbare Kategorie von Denkmälern entscheidend sein, sondern die Komplexität und Eingriffstiefe einer Maßnahme. Geht es beispielsweise einfach nur darum, eine Türklinke auszutauschen oder um den Abriss eines Denkmals? Das sollte doch die zentrale Frage sein – nicht, um was für ein Denkmal es sich dabei handelt.“
Unseren Änderungsantrag zum Denkmalschutzgesetz finden Sie hier: https://t1p.de/3tr2d.
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