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09.10.2025

GroKo-Leerstandsgesetz ist löchrig wie ein Sieb, der Genehmigungsvorbehalt muss bleiben

Im vergangenen Plenum wurde das sogenannte Leerstandsgesetz der schwarz-roten Landesregierung in zweiter Lesung beraten. Eine dritte Lesung wurde von der FDP beantragt – eine finale Abstimmung steht also noch aus.

Aus unserer Sicht bleibt der Gesetzentwurf der Landesregierung weit hinter dem eigenen Anspruch der SPD zurück.  Obwohl die Bekämpfung von spekulativem Leerstand dringend notwendig ist, hat das vorliegende Gesetz viele Ausnahmen, mit denen Leerstand genehmigt werden kann und ist damit löchrig wie ein Sieb. Das öffnet dem spekulativen Leerstand Tür und Tor. Wer sich Leerstand genehmigen lassen will, kann auch eine Begründung dafür finden. Das Ergebnis: Kleine Wohnungsbesitzerinnen und -besitzer müssen sich durch zusätzliche Bürokratie kämpfen, während sich Investoren mit der Absicht, Wohnungen aus Spekulationsgründen leerstehend zu lassen, einen Freibrief für diese Praxis holen können. Das Gesetz ist unwirksam und handwerklich schlecht gemacht. Da das Ansinnen sinnvoll, das Gesetz selbst aber untauglich ist, werden wir GRÜNE uns bei der Abstimmung im November dazu enthalten.

Besonders kritisch sehen wir, dass im Gegenzug zu einem wirkungslosen Leerstandsgesetz zusätzlich wirksame Instrumente des Mieterschutzes abgebaut werden. Der Genehmigungsvorbehalt für die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen soll zum Ende des Jahres auslaufen, eine Maßnahme die die SPD in der letzten Legislatur immer wieder gefordert, und die wir dann umgesetzt haben. Gerade in Städten wie Frankfurt wäre das fatal und führt zu beschleunigter Gentrifizierung. Deshalb haben wir einen Änderungsantrag zum Leerstandsgesetz eingereicht, der den Genehmigungsvorbehalt im Gesetz verankert und damit um weitere fünf Jahre verlängern würde. Auch die von der Hessen-GroKo geplante Verkürzung der Kündigungssperrfrist von 8 auf 6 Jahre führt dazu, dass bereits nach 6 Jahren nach dem Kauf einer Wohnung Eigenbedarf angemeldet werden kann. Das schwächt den Schutz der Mieterinnen und Mieter weiter.

Hinzu kommt: Ohne ausreichende Förderung für sozialen Wohnungsbau bleibt das Problem des mangelnden bezahlbaren Wohnraums ungelöst. Allein 2024 fehlten 400 Millionen Euro für die Wohnraumförderung, wodurch 30 Prozent zusätzliche Sozialwohnungen hätten entstehen können. Das alles führt zu dem Schluss, dass die SPD in Hessen nicht länger eine Mieter*innenpartei ist.

Jede absichtsvoll leerstehende Wohnung ist eine zu viel – deshalb fordern wir ein wirksames Gesetz, das Leerstand konsequent bekämpft und die Mieterinnen und Mieter in Hessen schützt.

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