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13.10.2016
Portraitfoto von Jürgen Frömmrich vor grauem Hintergrund.

Jürgen Frömmrich: Sechstes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den Hessischen Rundfunk - Dritte Lesung

Vielen Dank. – Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Kollege Wilken, dass wir die Anhörungsunterlagen sehr intensiv diskutiert und auch ausgewertet haben, sehen Sie daran, dass wir den Gesetzentwurf an mehreren Punkten nachgebessert haben – nämlich an Punkten, wo die Anzuhörenden durchaus nachvollziehbare Einwände gehabt haben.

(Beifall des Abg. Klaus Peter Möller (CDU))

Daran können Sie sehen, dass wir nicht nur Anhörungen durchführen, sondern das, was dort gesagt wird, durchaus auch in die Gesetze aufnehmen, die wir machen. Zweiter Punkt. Wie wichtig Ihnen sowohl die Repräsentanz von gewissen Gruppen als auch die Geschlechterparität in diesem Gremium sind, sieht man daran, dass Sie zu diesem Gesetzentwurf überhaupt keinen Vorschlag vorgelegt haben.

(Zuruf des Abg. Klaus Peter Möller (CDU))

Dann – finde ich – sollten Sie, wenn Sie von hier vorne reden, das Karo vielleicht ein bisschen kleiner malen, als Sie es hier getan haben. Sie haben bei diesem Thema im Gegensatz zu SPD und FDP überhaupt keine Alternative vorgelegt. Da sollten Sie vielleicht einmal ein bisschen kürzer treten.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN – Zuruf des Abg. Dr. Ulrich Wilken)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich glaube, dass wir heute nach intensiver Beratung am Ende ein gutes Gesetz für den Hessischen Rundfunk beschließen. Wir haben die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts umgesetzt, und wir haben die Zusammensetzung des Rundfunkrats den gesellschaftlichen Realitäten angepasst. Wir treffen Regelungen zu Transparenz, und wir nehmen den Jugendring und alle Vertreter der muslimischen Religionsgemeinschaften in den Kreis derer auf, die im Rundfunkrat vertreten sind.

Nicht alle sind mit den getroffenen Regelungen zufrieden. Das haben wir in der zweiten Lesung hier schon besprochen. Ich glaube aber, dass wir auch nach den aufgenommenen Änderungsvorschlägen aus der Anhörung insgesamt gute Regelungen für den Hessischen Rundfunk getroffen haben. Ich will noch einmal kurz auf besondere Punkte eingehen.

Erstens. Wir wollen, dass der Rundfunkrat zukünftig geschlechterparitätischer besetzt wird. Da haben wir deutlichen Nachholbedarf. Da sind wir uns, glaube ich, alle in diesem Hause einig.

(Beifall bei der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Diese Unterrepräsentanz von Frauen in den Gremien muss beendet werden. Der Gesetzentwurf, ist, finde ich, eine gute Grundlage dafür, dieses Missverhältnis endgültig zu beenden. Wir haben ferner im Koalitionsvertrag vereinbart, dass zukünftig auch der Hessische Jugendring und die hessischen Muslime im Rundfunkrat eine Vertretung haben sollen.

(Zuruf des Abg. Holger Bellino (CDU))

Mit dem Gesetzentwurf setzen wir diese Vereinbarung der Koalition um. Es gab natürlich noch viele Wünsche von Verbänden, ebenfalls im Rundfunkrat vertreten zu sein. Wenn ich die Wünsche aus der Anhörung und die Vorschläge aus der zweiten Lesung hier zusammenzähle, kämen wir insgesamt auf 15 bis 20 zusätzliche Mitglieder, die als Wünsche vorgetragen wurden.

(Zuruf des Abg. Klaus Peter Möller (CDU))

Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, diese Wünsche sind durchaus nachvollziehbar, und sie sind auch begründet. Aber letztendlich müssen wir uns auch Gedanken darüber machen, ab welcher Größe Gremien wie der Verwaltungsrat oder der Rundfunkrat noch arbeitsfähig sind, und von den Kosten will ich in diesem Zusammenhang erst gar nicht reden. Von daher ist es wohlfeil, sich hier vorne hinzustellen und zwei beachtenswerte Verbände aufzunehmen – dafür gibt es durchaus Begründungen – Aber 18 anderen, die auch da hinein wollen, zu sagen: Nein, ihr kommt da nicht rein – Ich finde, da sollte man die Diskussion einmal offener führen.

(Beifall bei der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf des Abg. Dr. Ulrich Wilken)

Mit der Begrenzung der staatlichen und staatsnahen Mitglieder setzen wir die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zur ZDF Fernsehratsentscheidung auch beim Hessischen Rundfunk um. Zukünftig werden außer den entsandten Vertretern und Vertreterinnen der Landesregierung, gewählten Abgeordneten des Hessischen Landtags, keine weiteren Abgeordneten, keine Regierungsmitglieder, keine Kommissionsmitglieder, keine Wahlbeamten, keine Vertreter Kommunaler Spitzenverbände oder Vertreter von Parteivorständen im Hessischen Rundfunk vertreten sein. Meine Damen und Herren, das ist die Umsetzung dessen, was uns das Bundesverfassungsgericht aufgegeben hat.

(Beifall bei der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir haben nach intensiven Beratungen, die ich auch inhaltlich sehr gut fand, und einer breite Diskussion darüber einen Gesetzentwurf vorliegen, der den Hessischen Rundfunk und seine Gremien nicht grundlegend umkrempelt. Aber er zieht die notwendigen Schlussfolgerungen aus dem, was wir als Vorgaben hatten, und nimmt notwendige Änderungen vor. Ich glaube, am Ende legen wir Ihnen hier einen guten und tragfähigen Gesetzentwurf vor, und wir bitten um ihre Zustimmung.

(Beifall bei der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

 

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