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03.03.2011

GRÜNE: Heimgesetz von CDU und FDP völlig unzulänglich

Als „inhaltlich unzulänglich und formal schlampig gemacht“ wertet die Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN den von CDU und FDP vorgelegten Entwurf zum Heimgesetz, der heute in erster Lesung im Parlament behandelt wurde. „Der Aufenthalt in einer Institution praktisch rund um die Uhr, wie es in Heimen oft der Fall ist, bestimmt die gesamte Lebensführung und birgt die Gefahr in sich, dass die Freiheit, die Selbstbestimmung und schließlich die Würde der Bewohnerinnen und Bewohner auf der Strecke bleiben. Dem soll das Heimrecht entgegenwirken. Betroffen sind allein in Hessen mindestens 60 000 bis 70.000 Menschen, die in den unterschiedlichen Heimen leben. Es gibt also gute Gründe, das Heimrecht in Hessen mit Sorgfalt zu gestalten“, erklärt der behindertenpolitische Sprecher der GRÜNEN, Andreas Jürgens, in der heutigen Debatte.

„Ältere Menschen, die weder pflegebedürftig sind, noch eine Behinderung haben, werden in dem Gesetzentwurf schlicht nicht berücksichtigt. Sie haben keinen Anspruch mehr auf Schutz ihrer Würde, auf körperliche Unversehrtheit, Selbstständigkeit und Selbstbestimmung, wie es für betreuungs- und pflegebedürftige Menschen formuliert wird. Das klassische Altenheim wie Seniorenresidenz und Seniorenwohnanlage, in dem ältere Menschen leben, ohne gepflegt zu werden, wird in den rechtsfreien Raum entlassen. Das ist unverantwortlich. Auch Menschen mit Behinderung werden künftig in weitem Umfange schutzlos gestellt, wenn sie in Einrichtungen leben. Das Gesetz soll nämlich nur gelten für ‚Pflegeeinrichtungen‘. Die allermeisten Einrichtungen der Behindertenhilfe sind aber gerade keine Pflegeeinrichtungen. Wohnheime für Schülerinnen und Schüler, Studentinnen und Studenten, Rehabilitationseinrichtungen, heilpädagogische Einrichtungen, Internate der Berufsbildungs- und Berufsförderungswerke – sie alle sind keine Pflegeeinrichtungen. Was soll dann gelten?“ fragt der Abgeordnete.

„Ambulante Pflegedienste sollen zwar vom Gesetz erfasst werden. Eine Prüfung dieser Dienste durch die zuständige Behörde ist aber gar nicht vorgesehen. So wird ein Schutz vor schwarzen Schafen vorgegaukelt, den es in der Praxis gar nicht geben wird. Neben den inhaltlichen Mängeln gibt es auch groteske formale Fehler. Da wird auf Absätze verwiesen, die es gar nicht gibt. Da sollen die Behörden mit Einrichtungsfürsprechern zusammenarbeiten, die es im Gesetz aber gar nicht gibt. CDU und FDP sollten es machen wie der damalige Noch-Doktor zu Guttenberg: An einem ruhigen Wochenende noch mal alles lesen. Dann werden sie auch zum Ergebnis kommen, dass die Mängel gravierend sind und ihren Entwurf zurückziehen“, so Jürgens.


Pressestelle der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Hessischen Landtag
Pressesprecherin: Elke Cezanne

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