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22.07.2015

Gleichberechtigungsgesetz: Mehr Frauen in Führung

Menschenmenge, FrauenDas neue Gleichberechtigungsgesetz hat nach Ansicht der GRÜNEN Landtagsfraktion einen klaren Kompass. „Wir wollen mehr Frauen in Führungspositionen bringen, Familienaufgaben und Karriere unter einen Hut bringen und die Rechte der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten stärken. Das sind die drei Leitgedanken für das neue Gleichberechtigungsgesetz“, erklärt Sigrid Erfurth, frauenpolitische Sprecherin der GRÜNEN. Das bisherige hessische Gleichberechtigungsgesetz läuft zum Jahresende 2015 aus. 2016 soll das neue Gesetz in Kraft treten.

„Für uns GRÜNE ist es ein besonders Anliegen, die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten so zu stärken, dass sie ihre Funktion noch besser erfüllen können. Dazu haben wir eine Vielzahl an Stellschrauben im Gesetz verankert. Besonders wichtig ist die die Einführung des sogenannten Organklagerechts.“ Das Klagerecht können die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragen einsetzen, wenn das vorgeschaltete Widerspruchsverfahren erfolglos war und sie der Meinung sind, dass ihre Einwände nicht genügend Berücksichtigung fanden. „Dieser Punkt wurde in den letzten Jahren sehr vehement von den Frauenverbänden eingefordert und ebenso vehement von den kommunalen Spitzenverbänden und anderen Dienststellen verweigert. Wir freuen uns, dass wir uns in der schwarz-grünen Koalition zu diesem Schritt entschließen konnten. Ich bin mir sicher, die Frauenbeauftragten nutzen ihn umsichtig und haben damit ein gutes Instrument zur Durchsetzung ihrer Rechte in der Hand.“ Bisher gebe es das Organklagerecht nur im Bundesgleichstellungsgesetz und in den Ländergesetzen von Berlin, Bremen, Thüringen und Brandenburg.

Ein weiterer wichtiger Punkt sei die Verankerung des Gender Mainstreamings in den Grundsätzen des Gesetzes. Das bedeutet, dass die unterschiedlichen Lebenssituationen und Erwerbsbiographien von Männern und Frauen bei Personalentscheidungen berücksichtigt werden. „Das Prinzip des Gender Mainstreaming soll künftig das Leitprinzip der Dienststellen in den öffentlichen Verwaltungen sein soll. Das wird sicher nicht in allen Dienststellen sofort auf Begeisterung stoßen, aber die Führungskultur auf Dauer positiv verändern.“ Darüber hinaus würden die Belange von Frauen mit Behinderungen besonders in den Fokus genommen, das Prinzip der Entgeltgleichheit im Gesetz verankert und die paritätische Gremienbesetzung festgehalten.


Pressestelle der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Hessischen Landtag
Pressesprecher: Volker Schmidt

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