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04.04.2012

Entscheidung in Leipzig - GRÜNE: Nachtflugverbot bestätigt – Obergrenze von Flugbewegungen und Lärm notwendig

Nach Auffassung der Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat die Landesregierung nach der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig mit ihrer Revision auf ganzer Linie verloren. Es sei geradezu lächerlich, wenn Landesregierung, CDU und FDP, die für Nachtflüge gekämpft haben jetzt rufen: „Hurra, wir haben verloren“. So sehr das Nachtflugverbot zwischen 23 und 5 Uhr zu begrüßen sei, so wenig könnten sich DIE GRÜNEN darüber freuen, dass das Gericht unter Verweis darauf, nicht an die Stelle der Planfeststellungsbehörde treten zu können den Bau der Nordwestbahn bestätigt habe.

„Immerhin ist jetzt klar, dass es dauerhaft sechs Stunden lang ein absolutes Nachtflugverbot gibt. Es ist gut, dass die Landesregierung für ihren Wortbruch nicht belohnt, sondern vom Gericht gestoppt worden ist. Es wäre für das Ansehen des Landes Hessen, der Landesregierung und leider auch von Politik insgesamt besser gewesen, wenn die Landesregierung nicht gegen ihr eigenes Versprechen vor Gericht gezogen wäre. Wir waren immer davon überzeugt, dass der Bau der Nordwestbahn eine Fehlentscheidung der Landesregierung war. Die dramatische Fluglärmbelastung von immer mehr Menschen in Rhein-Main-Gebiet hat uns leider bestätigt. Der Grundfehler bleibt, dass Fraport im globalen Maßstab mit Flughäfen wie Dubai konkurrieren will und dabei hartnäckig übersieht, dass das Rhein-Main-Gebiet keine Wüste ist“, stellt der Fraktionsvorsitzende der GRÜNEN, Tarek Al-Wazir, fest.

Für die GRÜNEN ist deshalb mit der Leipziger Entscheidung die Debatte nicht beendet. Aus ihrer Sicht gehört ein Nachtflugverbot von 22 Uhr bis 6 Uhr genauso auf die Tagesordnung  wie weitere Maßnahmen, angefangen von veränderten Anflugrouten, An- und Abflugverfahren, höheren Gebühren für lautere Flugzeuge bis hin zu Betriebsbeschränkungen zur Lärmentlastung.  „Für die seit Jahrzehnten vom Flugbetrieb betroffenen Bürgerinnen und Bürger ist das absolute Nachtflugverbot von 23 – 5 Uhr eine Entlastung, für die vom Bau der Nordwestbahn Betroffenen allerdings nicht.“

Das jetzt offensichtlich zu beginnende Planergänzungsverfahren für das absolute Nachtflugverbot sei exakt das Verfahren, das ein von den GRÜNEN beauftragter Gutachter Anfang des Jahres 2008 vorgeschlagen habe. „Sowohl die Landesregierung, CDU und FDP, Fraport und diverse Lobbygruppen erklärten damals, dieser Vorschlag sei rechtswidrig, haltlos und würde zu jahrelangen Verzögerungen führen. Vier Jahre später können wir feststellen, dass dieses Verfahren vom Bundesverwaltungsgericht zum Heilen des rechtswidrigen Planfeststellungsbeschlusses der Landesregierung vorgeschlagen wird.“ DIE GRÜNEN werden nach Vorliegen des schriftlichen Urteils ein neuerliches Gutachten in Auftrag geben, in dem sie sich neu ergebende rechtliche Fragen von möglichen Lärm- und Flugobergrenzen bis hin zu Betriebsbeschränkungen klären lassen wollen.

„Die Menschen wollen nicht nur nachts Ruhe, sie wollen auch am Tag keine unerträglichen Belastungen. Langfristig wird es nur ein Miteinander  von Flughafen und Region geben können, wenn endlich dem scheinbar unaufhaltsamen Wachstum des Flughafens in einer der am dichtesten besiedelten Regionen Deutschlands Grenzen gesetzt werden. Wir brauchen eine Obergrenze von Flugbewegungen und Lärm“, ist sich Tarek Al-Wazir sicher.


Pressestelle der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Hessischen Landtag
Pressesprecherin: Elke Cezanne

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