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12.03.2015

Anhörung Maßregelvollzugsgesetz - GRÜNE: Breite Zustimmung und konstruktive Änderungsvorschläge

Nach der heutigen Anhörung zur Änderung des Maßregelvollzugsgesetzes im Landtag stellt die GRÜNE Landtagsfraktion fest, dass die Anzuhörenden den Gesetzentwurf weitgehend begrüßt haben. „Der Maßregelvollzug und das Thema Zwangsbehandlung sind besonders sensible Bereiche, da in die Bürger- und Persönlichkeitsrechte der Betroffenen eingegriffen werden kann. Der Gesetzentwurf erhielt viel Zustimmung. Die in der Anhörung geäußerten Vorschläge werden wir genau prüfen und beraten und gegebenenfalls am Gesetzentwurf nachsteuern. Dies ist in einem so sensiblen Regelungsbereich angebracht“, erklärt Marcus Bocklet, gesundheitspolitischer Sprecher der GRÜNEN.

Entscheidungen von Bundesverfassungsgericht und Bundesgerichtshof zu Gesetzen anderer Bundesländer machen eine Änderung des Gesetzes notwendig. Im Maßregelvollzug sitzen verurteilte Straftäter ein, die aufgrund einer psychischen Erkrankung als „nicht schuldfähig“ eingestuft wurden. „Zwangsmaßnahmen dürfen immer nur das letzte Mittel sein“, erläutert Bocklet, „sie sind immer grundlegende Eingriffe in Bürgerrechte und bedürfen daher einer intensiven Prüfung sowie eines sehr abgewogenen, transparenten Verhaltens in einem klar begrenzten Zeitraum. Das muss unser Gesetzentwurf sicherstellen.“


Pressestelle der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Hessischen Landtag
Pressesprecher: Volker Schmidt

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