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15.06.2016

Regierungserklärung der Hessischen Justizministerin betreffend "Digitale Agenda für das Recht"

Digitale Agenda – Das Strafrecht muss für den Tatort Internet fit gemacht werden

Aus Sicht der GRÜNEN im Landtag muss sich das Strafrecht schnell den Gegebenheiten der digitalen Welt anpassen. „Die Cyberkriminalität wächst rasend schnell, und das Internet ist schon jetzt zum größten Tatort der Welt geworden“, erklärt Karin Müller, rechtspolitische Sprecherin der Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, aus Anlass der Regierungserklärung von Justizministerin Eva Kühne-Hörmann. „Dabei nutzen die Kriminellen auch die Computer von Unbeteiligten. In vielen Fällen können Ermittler aber gar nicht gegen klar erkennbare unredliche Absichten vorgehen, weil die entsprechenden Tatbestände fehlen. Diesen Zustand muss der Gesetzgeber angehen.“

„Wer in einen privaten Computer eindringt, hat selten gute Absichten. Er will Kreditkartendaten oder Passwörter ausspionieren, um damit Geld zu verdienen, oder den Rechner als Teil eines Botnetzes einsetzen, das beispielsweise Spam oder Viren versendet. Wer in den Rechner eindringt, kann sogar dessen Kamera steuern und damit die Wohnung ausspähen, in der er steht. Der Einbruch in einen Computer ist gut mit dem Tatbestand des Hausfriedensbruchs oder dem unbefugten Benutzen eines Fahrzeuges vergleichbar“, erläutert Müller. „Wie ein Haus voller persönlicher Dinge ist, so ist ein Computer voller privater Daten. Es muss sichergestellt werden, dass der Besitzer oder die Besitzerin des Gerätes allein darüber entscheidet, wer sein oder ihr Gerät benutzen darf. Unbefugter Gebrauch ist unter Strafe zu stellen.“

„DasStrafrecht ist immer das letzte Mittel nach Prävention, Aufklärung, Eigeninitiative und Forschung an Gegenmaßnahmen. Aber dieses letzte Mittel muss bereit sein für eine angepasste Anwendung. Die Landesregierung stellt sich dieser Aufgabe mit einem Auftrag der Justizministerkonferenz im Rücken und hat eine entsprechende Bundesratsinitiative auf den Weg gebracht. Das ist sehr zu begrüßen, denn die Zeit für eine digitale Agenda für das Recht drängt. Zwischen der Einführung der Kreditkarten in Deutschland und einer Regelung für die Strafbarkeit von Kreditkartenmissbrauch lagen 28 Jahre – so lange dürfen wir nicht wieder brauchen, um Rechtslücken zu schließen.“