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07.07.2016

Reformen der Erbschaftssteuer und der Grundsteuer auf dem Weg – Vermögensbezogene Steuern sind im Zusammenhang zu betrachten

Steuergerechtigkeit – Vermögensbezogene Steuern im Zusammenhang diskutieren

Die GRÜNEN im Landtag sprechen sich dafür aus, über vermögensbezogene Steuern im Zusammenhang zu diskutieren statt über einzelne Instrumente. „Die Besteuerung von Vermögen ist Teil einer wichtigen Debatte über Steuergerechtigkeit und Chancengleichheit“, erklärte die finanzpolitische Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Sigrid Erfurth, am Mittwoch im Landtag. „Die Schere bei der Verteilung von Vermögen klafft sehr weit auseinander. Es ist in der Tat eine große Herausforderung, wie Vermögensbesteuerung in der Zukunft gestaltet wird. Vermögensbezogene Steuern müssen stärker als bisher zur Finanzierung der staatlichen Aufgaben beitragen. Dabei sind sie als Gesamtpaket zu betrachten.“

„Steuern sind kein Selbstzweck. Sie dienen der Finanzierung staatlicher Ausgaben, von denen alle Bürgerinnen und Bürger profitieren“, so Erfurth weiter. „Eine Grundlage dafür, wie Steuern erhoben werden, ist das Leistungsfähigkeitsprinzip. Einfach gesagt: Wer mehr hat, soll auch mehr zur Finanzierung des Gemeinwesens beitragen.“

Auf Bundesebene steht eine ganze Reihe von Entscheidungen zu vermögensbezogenen Steuern an. „Der von CDU und GRÜNEN getragenen hessischen Landesregierung ist es gemeinsam mit dem rot-grün regierten Niedersachsen gelungen, einen Gesetzentwurf zur Reform der Grundsteuer auf den Weg zu bringen, auf den sich fast alle Bundesländer verständigt haben. Im Interesse der Kommunen arbeitet die Koalition in Hessen für die Umsetzung dieses Vorhabens.“

„Noch nicht entschieden ist, wie die Erbschaftsteuer als ein wesentlicher Teil der vermögensbezogenen Steuern künftig ausgestaltet wird. Das Bundesverfassungsgericht hatte dem Bundesgesetzgeber aufgegeben, die zu starke Begünstigung großer Unternehmensvermögen zurück zu nehmen und für eine gerechtere Besteuerung zu sorgen. Diese Aufgabe konnte bisher nicht zufriedenstellend gelöst werden. Unter anderem von der Ausgestaltung der Erbschaftsteuer wird es abhängen, ob und in welcher Höhe vermögensbezogene Steuern zum Steueraufkommen insgesamt beitragen. Eine Anhörung auf Landesebene über die Wiedereinführung der Vermögensteuer ist derzeit nicht sinnvoll: Weder sind die Rahmenbedingungen klar, noch gibt es ein Konzept, über das diskutiert werden könnte.“