Der Landtag stellt fest, dass der Ausbau des Breitbandnetzes nach wie vor nicht den Anforderungen gerecht wird, die mit den sich ständig erweiternden Anwendungen der Informationstechnologie verbunden sind. Heute kann die Versorgung mit Breitbandanschlüssen von 1 bis 2 MBit/s nur noch als erster Ausbauschritt …