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19.04.2016
Portraitfoto von Jürgen Frömmrich vor grauem Hintergrund.

Jürgen Frömmrich: Gesetz zu dem Neunzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag und zur Änderung des Gesetzes zu dem Staatsvertrag über den Rundfunk im vereinten Deutschland

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist bei der Einbringung des Neuzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrags im Prinzip alles gesagt worden. Ich will aber noch auf vier Dinge eingehen.
Der Kollege Rentsch hat damit angefangen und über das Wesen der Staatsverträge gesprochen. Wir haben uns hier darüber schon öfter ausgetauscht, und ich weiß: Es ist unbefriedigend, als Parlamentarier über Staatsverträge zu diskutieren. Im Prinzip haben wir da nur die Möglichkeit, Ja zu sagen und es so hinzunehmen, wie es vorgeschlagen wurde, oder es abzulehnen. Wir haben wenige Möglichkeiten, einen Staatsvertrag mitzugestalten. Das ist nun einmal so. Wenn 16 Bundesländer versuchen, Dinge gemeinsam zu regeln, und man einen Konsens gefunden hat, dann kann man das nicht in jedem Parlament erneut aufmachen, die Debatte neu führen und Einzelheiten ändern. – Das ist für Parlamentarier unbefriedigend, aber das ist eben die Natur der Staatsverträge.
Ich möchte einen zweiten Punkt erwähnen, und darin bin ich mir mit den Kolleginnen und Kollegen hier einig: Es ist gut, dass uns nach einer langen Debatte über den Jugendmedienschutzstaatsvertrag – Kollege Siebel hat es vorhin gesagt: seit vier Jahren wird darum gestritten; einmal war einer schon ausverhandelt, doch der ist dann gescheitert – jetzt eine Regelung vorliegt, die man akzeptieren kann. Im Vorfeld gab es dazu eine große Debatte. Viel wurde darüber geredet und diskutiert. Hier haben wir eine gute Regelung gefunden.
Als dritten Punkt möchte ich sagen: Ich bin froh, dass es gelungen ist, das Jugendangebot bei ARD und ZDF als Onlineangebot zu implementieren. Das kommt den Bedürfnissen junger Menschen entgegen, die in diesen Medien aktiv sind und die das, was wir herkömmlich unter Fernsehen verstehen, nicht mehr in dieser Weise nutzen, sondern eher crossmedial unterwegs sind. Meine Damen und Herren, es ist gut, dass wir an diesem Punkt zusammengekommen sind.
(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der CDU)
Als vierten Punkt möchte ich nennen, dass wir nach der Evaluation des Gebührenrundfunkstaatsvertrags leichte Nachjustierungen bei den privilegierten Einrichtungen haben. Wir alle können froh darüber sein, dass bei den Einrichtungen für behinderte Menschen, für die Feuerwehr, die Polizei, die Bundeswehr sowie den Zivil- und Katastrophenschutz die Beiträge auf ein Drittel reduziert werden. Das ist ein Schritt in die richtige Richtung. Auch bei der Behandlung von Betriebsstätten wurde eine Lösung gefunden, die sich durchaus sehen lassen kann und die der Zielsetzung der Evaluation des Rundfunkgebührenstaatsvertrags entspricht. Auch diese Regelung ist ein Schritt in die richtige Richtung.
(Beifall des Abg. Mathias Wagner (Taunus) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN))
Auch das ist gerade angesprochen worden: Beim Zwanzigsten Rundfunkänderungsstaatsvertrag werden wir das Thema der Gebühren insgesamt diskutieren. Jeder, der in den Debatten hier sagt, es könnte an dieser oder jener Stelle mehr Ausnahmen geben, der muss natürlich wissen, dass es dabei im Einzelnen jedes Mal natürlich nur um kleine Beträge geht, das in der Summe aber relativ hohe Beträge ausmacht.
In einer Sitzung des Hauptausschusses hatten wir den damaligen Intendanten des Hessischen Rundfunks da, der uns einmal anhand einiger Beispiele deutlich gemacht hat, welche Auswirkungen das Drehen an einer kleinen Schraube haben kann das sind dann gleich Millionenbeträge. Da gibt es keine leichte Debatte. Deswegen sollten wir das im Vorfeld des Zwanzigsten Rundfunkänderungsstaatsvertrags im Zusammenhang sehr intensiv diskutieren. Da wird es keine leichten Antworten geben, und für Populismus ist dieses Thema ungeeignet.
Ich freue mich auf die Beratungen zu diesem Thema im Hauptausschuss. Natürlich werden wir uns den Einwand des Kollegen Rentsch zum Thema Datenschutz nochmals anschauen. Wir werden den Datenschutzbeauftragten zu diesem Thema hören, und dann werden wir darüber eine gute Debatte im Hauptausschuss haben. – Herzlichen Dank.
(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der CDU)

Vizepräsident Dr. Ulrich Wilken:

Danke, Herr Frömmrich.

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