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23.03.2017

Einwanderungsgesetz: Deutschland schon längst Einwanderungsland – aber klare Regeln fehlen

Die GRÜNEN im Landtag betonen in der Aktuellen Stunde zum Thema Einwanderungsgesetz, dass die GRÜNE Bundestagsfraktion zu dieser Bundesangelegenheit schon viele Initiativen und Gesetzesentwürfe eingebracht habe. „Wir GRÜNE setzen uns im Bund schon seit Jahren für die Verabschiedung eines Einwanderungsgesetzes ein. Es gibt für uns keinen Zweifel daran, dass Deutschland schon längst ein Einwanderungsland ist. Was fehlt ist ein Einwanderungsgesetz“, erklärt Jürgen Frömmrich, innenpolitischer Sprecher der  Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. „Wir brauchen eine Gestaltung der Einwanderung. Derzeit haben Menschen nur die Möglichkeit über das Asylrecht oder als Flüchtlinge einzuwandern, oder in engen Grenzen als hochqualifizierte oder qualifizierte Arbeitskräfte. Wer möchte, dass das Asylrecht nicht zur Einwanderung genutzt wird, der muss legale Einwanderungsmöglichkeiten schaffen.“

„Aktuell regelt das Zuwanderungsgesetz von 2005, wer unter welchen Bedingungen zuwandern darf. Die Voraussetzungen sind eng umrissen. Neben einzelnen Ausnahmen können dabei folgende Gruppen eine Aufenthaltserlaubnis bekommen: Hochqualifizierte, die bereits eine Arbeitsstelle mit Mindesteinkommen haben; qualifizierte Arbeitskräfte, die eine Arbeitsstelle haben, auf die sich niemand aus Deutschland oder der EU beworben hat; Selbständige, die genügend investieren und eine tragfähige Geschäftsidee nachweisen; Familienangehörige von bereits in Deutschland Lebenden oder anerkannte Asylbewerber, die in ihrem Heimatland verfolgt werden“, führt Frömmrich aus. „Wir brauchen Einwanderung mit klaren Regeln und mehr Möglichkeiten als der starren Regelung von 2005. So könnten Arbeitskräfte über ein Punktesystem, nach wirtschaftlichen oder gesellschaftlichen Bedürfnissen, nach Deutschland einwandern. Die Bedingungen würden durch die jeweiligen Regierungen oder durch Expertengremien immer wieder neu bestimmt und an den aktuellen Bedürfnissen ausgerichtet. Das Verfahren zur Einwanderung könnte dann aus dem jeweiligen Heimatland über die Deutsche Botschaft abgewickelt werden. Das machen alle modernen Einwanderungsländer so, so beispielsweise die USA, Kanada, Australien oder Neuseeland.“

„Wenn man verhindern will, dass sich Menschen über gefährliche Routen zum Beispiel über das Mittelmeer auf den Weg zu uns machen. Wer das Ertrinken im Mittelmer beenden will. Wer Schleppern und Schleusern das Handwerk legen will, muss den Menschen aus den Hauptfluchtländern einen legalen Weg aufzeigen. Aus unserer Sicht ist das ein Einwanderungsgesetz mit klar definierten Regeln“, schließt Frömmrich ab.


Pressestelle der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Hessischen Landtag
Pressesprecher: Volker Schmidt
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