Inhalt

24.05.2016

Flughafen Frankfurt: Wettbewerbsfähigkeit nur im Einklang mit Interessen der Anwohner

Die GRÜNEN im Landtag weisen Forderungen der Vereinigung der Hessischen Unternehmer-verbände (VhU) zurück, dem Flughafen Frankfurt keine weiteren Beschränkungen aufzuerle-gen. „Der Flughafen Frankfurt liegt wie kaum ein anderer Großflughafen mitten in einem dicht besiedelten Ballungsraum. Seine Wettbewerbsfähigkeit kann nur im Einklang mit den Interessen der Anwohnerinnen und Anwohner erhalten bleiben“, erklärt Frank Kaufmann, flughafenpolitischer Sprecher der Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Hessischen Landtag. „Ein wichtiges Instrument dafür ist die vereinbarte Einführung einer Lärmobergrenze.“

„Eine verantwortungsvolle Flughafenpolitik, aber auch eine vernünftige Unternehmensführung muss den Schutz der Anwohnerinnen und Anwohner vor Lärm berücksichtigen. So haben wir es auch im Koalitionsvertrag mit der CDU verankert“, so Kaufmann weiter. „Diese Erkenntnis ist auch in weiten Teilen der hessischen Wirtschaft vorhanden. Deren Interessenvertreter – auch die VhU – haben sich am Mediationsprozess um den Ausbau des Flughafens ebenso beteiligt wie an der Entstehung des Anti-Lärm-Pakts im Regionalen Dialogforum. Ein Ergebnis dieses Prozesses ist die geplante Lärmobergrenze. Es ist ein Unding, dass die Unternehmerverbände nun, da die Nordwestlandebahn als ein Ergebnis der Mediation in Betrieb ist, von Ergebnissen, die im Gegenzug den Lärmschutz stärken sollen, offenbar nichts mehr wissen wollen.“

Verkehrsminister Tarek Al-Wazir hat angekündigt, bis zum Sommer einen Vorschlag für eine Lärmobergrenze vorzulegen. „Das Verkehrsministerium im Dialog mit Fraport, Fluggesellschaften und Deutscher Flugsicherung leistet hier Pionierarbeit, das sollte auch die VhU anerkennen. Wer konsequent die Herausforderung angeht, auf einem Großflughafen mitten im Ballungsraum Flugbetrieb und Lärmschutz besser in Einklang zu bringen, kann sich damit gerade als Luftverkehrsunternehmen auch international profilieren“, erläutert Kaufmann. „Wie sich die Lärmobergrenze auf den Betrieb auswirkt, hängt von ihrer konkreten Ausgestaltung ab. Dabei ist es sicher ein wichtiges Werkzeug, jene stärker finanziell zu beteiligen, die am meisten Lärm verursachen. Die VhU behauptet nun, eine Lärmobergrenze sei nicht nötig, weil der technische Fortschritt quasi von ganz allein für leisere Flugzeuge sorge – die Argumentation ist arg naiv.“

Kaufmann wies auch darauf hin, dass die Luftverkehrsbranche von zahlreichen steuerlichen Begünstigungen profitiere: „Flugpassagiere auf internationalen Flügen zahlen keine Mehrwertsteuer, Fluggesellschaften sind von der Energiebesteuerung auf Kerosin befreit. Der Gesetzgeber hat die Wettbewerbsfähigkeit der Flugunternehmen also durchaus im Blick. Die VhU wiederum sollte im Blick haben, dass solche Subventionen in einer modernen Wirtschaftspolitik nicht unumstritten sind.“


Pressestelle der Fraktion B�NDNIS 90/DIE GR�NEN im Hessischen Landtag
Pressesprecher: Volker Schmidt

Schlossplatz 1-3; 65183 Wiesbaden
Fon: 0611/350597; Fax: 0611/350601
Mail: presse-gruene@ltg.hessen.de
Web: https://www.gruene-hessen.de/landtag