Hessischer Landtag - Raum 100A
Schlossplatz 1-3
65183 Wiesbaden
Das hessische Jagdgesetz regelt, dass Hunde, die im Jagdbezirk außerhalb der Einwirkung von Begleitpersonen Wild nachstellen, und Katzen, die in bestimmten Entfernungen von der nächsten Ansiedlung jagend angetroffen werden, getötet werden können.
Im Gesetz und der hessischen Jagdverordnung ist die Jagd mit Fanggeräten geregelt. Dabei besteht die Gefahr, dass auch Haustiere wie Katzen, kleine Hunde oder auch geschützte Wildtierarten wie Wildkatzen getötet werden. Hier besteht die Frage nach der Sinnhaftigkeit des Tötens.
Das Fachgespräch soll dem Austausch über den Umgang und die Bewertung des Abschusses von Hunden und Katzen sowie der Fallenjagd dienen mit folgenden Fragestellungen:
Ich möchte Sie herzlich einladen, gemeinsam mit Fachexpertinnen und Fachexperten zu diesem Thema ins Gespräch zu kommen.
Ursula Hammann
Vizepräsidentin des Hessischen Landtags, Sprecherin für Natur- und Tierschutz
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Einladung