Folgen des Flughafenausbaus gemildert

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Folgen des Flughafenausbaus gemildert

Flugverkehr belastet die Menschen und die Umwelt mehr als andere Formen der Mobilität. Er beeinträchtigt die Gesundheit ebenso wie das globale Klima. Wir GRÜNE wollen den Flugverkehr deshalb auf das Notwendige begrenzen und seine negativen Wirkungen minimieren.
 

Folgen des Ausbaus mildern

Den Ausbau des Frankfurter Flughafens haben wir GRÜNE stets abgelehnt – er wurde allerdings von CDU, SPD und FDP politisch beschlossen und auch vor den Gerichten durchgesetzt. Er kann aktuell nicht rückgängig gemacht werden. Wir haben deshalb mit unserer Regierungsbeteiligung die Aufgabe übernommen, die Belastungen durch den Flughafenausbau für die Menschen in der Rhein-Main-Region zu verringern.
Mit der Einrichtung der Stabsstelle Fluglärmschutz haben wir die administrativen Voraussetzungen für aktive Lärmschutzpolitik geschaffen. Außerdem haben wir die lärmabhängigen Entgelte weiter gespreizt, damit für besonders laute Flugzeuge deutlich mehr bezahlt werden muss. Für die besonders vom Fluglärm betroffenen Anliegerkommunen haben wir einen regionalen Lastenausgleichsfonds eingerichtet, der regelmäßig Mittel für kommunale Entwicklung bereitstellt. Weitere technische Verbesserungen zur Verringerung des Fluglärms wie beispielsweise der Wirbelgenerator oder Cockpit-Assistent wurden und werden von uns aktiv unterstützt.

 

Längere Nachtruhe dank zusätzlicher Lärmpausen

Mit dem Flughafen und den Airlines zusammen wurde ein differenziertes Nutzungskonzept der Start- und Landebahnen erarbeitet. Seit Mai 2016 läuft nun der Regelbetrieb für eine siebenstündige Lärmpause am Frankfurter Flughafen. Diese ergänzt das generelle Nachtflugverbot. Dadurch, dass wechselnd unterschiedliche Start- und Landebahnen nicht genutzt werden, haben die Menschen unter den entsprechenden An- beziehungsweise Abflugschneisen jeweils eine Stunde mehr Ruhe.
 

Lärmobergrenze festgelegt

Seit November 2017 gilt eine Lärmobergrenze am Flughafen Frankfurt, die mit der Luftverkehrswirtschaft vereinbart wurde. Sie ist ein zentrales strategisches Instrument zur Begrenzung der Lärmentwicklung und sorgt dafür, dass der technische Fortschritt und neue Flugverfahren zugunsten der Lärmbetroffenen wirksam umgesetzt werden. Sie stellt auch für die Zukunft sicher, dass ein Wachstum des Flugverkehrs nicht gleichermaßen eine Zunahme des Fluglärms bedeutet. Einfach gesagt: Wer mehr fliegen will, muss leisere Flugzeuge einsetzen.
 

Aktiv beim Bund für bessere Gesetze

Weitere wesentliche Verbesserungen beim Fluglärmschutz können wir nicht allein in Hessen durchsetzen, sie erfordern bessere gesetzliche Regelungen auf Bundesebene. Deshalb sind wir im Bundesrat aktiv, um Änderung des Luftverkehrsgesetzes zu erreichen. Wir wollen unter anderem durchsetzen, dass Lärmschutzgebote und eine Beteiligung der Öffentlichkeit bei der Planung von Flugrouten mit in das Gesetz aufgenommen werden.

 

Das haben wir vor:

Wir wollen den Fluglärmschutz weiter verbessern und haben das Ziel, die gesetzliche Nacht weitestgehend von Störungen durch Fluglärm freizuhalten. Der Flugbetrieb muss generell weniger Emissionen freisetzen, neben dem Lärm gilt dies auch für Schadstoffe. Zur Lärmreduzierung wollen wir technische Innovationen und die Modernisierung des Fluggeräts wirksam fördern.
Wichtig ist uns auch ein intensiveres Monitoring der Emissionen durch den Flugverkehr. Mit den Lärmobergrenzen wurde dies verbindlich vereinbart. Jetzt wird es realisiert, damit die Öffentlichkeit informiert ist und Politik und Verwaltung die Regelungen optimieren können.
Schließlich wollen wir die Alternativen zum Flugverkehr attraktiver machen, damit Kurzstreckenflüge sinnlos werden. Zwischen Frankfurt und Köln ist dies bereits gelungen.


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