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13.12.2011

IT-Stelle für hessische Justiz - GRÜNE: Gesetzentwurf weist Rechtsfehler auf

Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts gilt die Gewaltenteilung auch für den jeweiligen Verwaltungsunterbau. Bisher war die gemeinsame IT-Stelle von der Justiz selbst getragen worden. Jetzt soll sie unter Aufsicht des Justizministers kommen, also von der dritten zur zweiten Gewalt wandern. Die Landesregierung legt uns jetzt einen Gesetzentwurf vor, in dem solche Sicherungsmaßnahmen nicht einmal erwähnt, geschweige denn geregelt sind. Der Gesetzentwurf trägt damit den Makel des offensichtlichen Rechtsverstoßes. weiterlesen

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