Inhalt

18.12.2014

Priska Hinz, Ministerin für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz: Wohnungspolitik in Hessen gerecht und sozial gestalten

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordnete! Die Versorgung der Bürgerinnen und Bürger in Hessen mit bezahlbarem Wohnraum ist für uns ein wichtiges politisches Thema, und wir haben die Verantwortung dafür, dass die Wohnungspolitik in Hessen so gestaltet wird, dass wir bezahlbaren Wohnraum in Hessen haben. Das gilt im Moment vor allen Dingen für die Ballungsräume, weil die Mieten dort rasant steigen und der Wohnungsdruck hoch ist.

Dagegen sind in den ländlichen Gebieten eher leer stehende Wohnungen zu besichtigen. Wir zielen mit unserer Politik der Infrastruktur, der Dorferneuerung und -entwicklung sowie der Nachnutzung von Gebäuden, die leer stehen, darauf ab, dass auch in ländlichen Räumen weiterhin attraktive Wohnungen und Lebensmöglichkeiten bestehen, damit wir keine weiteren Abwanderungen in den urbanen Raum haben.

Trotzdem ist klar, das Rhein-Main-Gebiet bedarf im Moment besonderer Aufmerksamkeit. Da tun wir aus meiner Sicht eine ganze Menge. Da Sie eingefordert haben, dass ich hier einmal Nachhilfe gebe, werde ich das gern tun.

Wir haben in dieser Wahlperiode über 600 Millionen Euro zur Verfügung: 62 Millionen Euro reguläre Förderung für den sozialen Wohnraum, respektive auch für die Bildung von Eigentum, wobei Sie ja wissen, dass wir den Schwerpunkt in den nächsten Jahren auf soziale Wohnraumförderung setzen. Das sind über 150 Millionen Euro in dieser Wahlperiode. Dann setzen wir die 30 Millionen Euro an Kompensationsmitteln des Bundes ein. Herr Schaus, wie Sie auf 60 Millionen Euro kommen, ist mir ein Rätsel. Es sind 30 Millionen Euro pro Jahr. Das macht ebenfalls 150 Millionen Euro in dieser Wahlperiode. Dann setzen wir noch einmal zusätzlich 150 Millionen Euro aus dem Sondervermögen ein: d. h. insgesamt über 600 Millionen Euro für diese Wahlperiode.

(Beifall bei der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Natürlich ist es in Zeiten knapper Kassen und in Zeiten der Schuldenbremse geboten, zu überlegen, wie viel Geld eingesetzt werden kann. Aus den Summen können Sie erschließen, dass das ein Schwerpunkt für uns ist. Den wollen wir auch in den nächsten Jahren beibehalten. Für nächstes Jahr bedeutet das übrigens, dass wir alles in allem in der Spitze bis zu 155 Millionen Euro für Wohnraumförderung einsetzen können.

Ich finde, es ist ein gutes Signal, dass wir hier tatsächlich unserer Verantwortung gerecht werden, und wir hoffen, dass wir viele Wohnungsbaugesellschaften und viele Kommunen finden, die mittun, im urbanen Raum zusätzliche Wohnungen zu bauen, damit die Menschen dort bezahlbare Wohnungen finden werden.

(Beifall bei der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wir haben die Richtlinien zur Förderung studentischen Wohnraums aufgrund der Änderung des Gesetzes jetzt in Kraft gesetzt. Da geben wir 10 Millionen Euro Zuschuss und 75 Millionen Euro zinsgünstige Darlehen allein für studentischen Wohnraum. Ich finde, das ist gut angelegtes Geld, weil wir in Hessen davon profitieren, dass wir viele Studierende haben. Wir können und wollen die Kommunen damit aber nicht alleinlassen. Es ist gut, wenn die Studierenden bei uns studieren, schließlich bleiben sie nach dem Studium sehr oft in Hessen. Das ist für unsere Zukunft sinnvoll, weil es wiederum zur Wertschöpfung beiträgt.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Die Richtlinien für die Förderung von Wohnraum für den Mittelstand, d. h. für die Polizistin und den Erzieher, wie es so schön heißt, befinden sich bereits in der Anhörung. Diese können Anfang nächsten Jahres in Kraft gesetzt werden, sodass wir auch hier mit der Förderung beginnen können. Das ist dann komplementär mit dem Programm zu koppeln, das in Frankfurt schon aufgelegt wurde. Ich glaube, dass es gerade für die Großstadt Frankfurt zu neuen Erleichterungen führen wird.

(Beifall bei der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wir haben für dieses und nächstes Jahr Belegrechte im Wert von 5 Millionen Euro für 680 Wohnungen – natürlich vorrangig im Ballungsraum – gekauft. Auch das ist eine eklatant hohe Summe.

Ich bin froh darüber, dass wir dieses Programm wieder aufgelegt haben und dass sich auch die Nassauische Heimstätte – weil das angesprochen wurde – daran beteiligt und Belegrechte erworben hat; denn damit steuern wir die Politik der Nassauischen Heimstätte um, die eigentlich schon zum Verkauf freigegeben war.

Es ist aus meiner Sicht als Aufsichtsratsvorsitzende völlig klar: Die Nassauische Heimstätte muss eine Politik fahren, die zum Ziel hat, gerade im Ballungsraum sozialen Wohnraum zu fördern, über Belegrechte zu verfügen und Menschen mit bezahlbarem Wohnraum zu versorgen. Das sind der Auftrag und die Aufgabe der Nassauischen Heimstätte, und daran werden auch die Politik und die Strategie der Nassauischen Heimstätte in den nächsten Jahren ausgerichtet.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der CDU – Vizepräsident Wolfgang Greilich übernimmt den Vorsitz.)

Aber – da ich gerade bei dem Thema bin – die Nassauische Heimstätte verfolgt auch bei den nicht gebundenen Wohnbeständen eine maßvolle Mietenpolitik. Auch das ist wichtig. Wir können nicht nur Sozialwohnungen im Bestand der NH haben, sondern es muss auch frei finanzierter Mietwohnungsbau dazugehören. Auch hier ist es so: Die NH bleibt mit den Mietpreissteigerungen von 1,8 Prozent pro Jahr unter dem Betrag, der seitens des Bundes als Mietpreisbremse geplant wird. Sie liegt mit ihren Mieten von 6,15 m² in Frankfurt noch unter den Vergleichsmieten im Quartier. Auch das ist eine gute Politik.

Wir brauchen natürlich auch Mieten, die dazu beitragen, dass man wieder in die Instandhaltung investieren kann. Aber die Mietpolitik muss so maßvoll sein, dass auch Menschen mit normalem Einkommen bei der Nassauischen Heimstätte Wohnungen finden können.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der CDU)

Dies ist und bleibt ein Beitrag zur Beseitigung des Wohnungsmangels. Es ist klar, das ist unser Hauptziel: Förderung und Bau bezahlbarer Wohnungen.

Aber – damit komme ich zu der anderen Seite – wir müssen natürlich auch Mietpreispolitik betreiben. Mit der Kappungsgrenze haben wir jetzt in Hessen ein Instrument eingeführt, das ich für richtig halte: Wir haben 29 hessische Gemeinden mit angespannten Wohnungsmärkten in die Kappungsgrenzenverordnung aufgenommen.

Herr Schaus, es ist richtig, wie wir mit der Studie umgehen: dass wir sie erst einmal als Material für uns nehmen, um unsere Verordnung zu bearbeiten; denn wir stehen in der Pflicht, eine Verordnung so rechtssicher zu machen, dass sie nicht bei der ersten Klage umfällt.

(Heiterkeit)

Deswegen ist es notwendig, dass wir genau abgrenzen: Welche Gebiete können dazugehören und welche nicht? Es geht hier nämlich auch um Eingriffe in das Eigentum. Natürlich verpflichtet Eigentum, aber der Staat kann auch nicht willkürlich in Eigentum eingreifen. Deswegen brauchen wir hier rechtssichere Lösungen. Ich meine, wir haben hier eine gute, rechtssichere Lösung gefunden.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der CDU)

Zurzeit läuft im Bund das Gesetzgebungsverfahren für ein Gesetz die sogenannte Mietpreisbremse betreffend. Ich hoffe sehr, dass sie bald kommt, damit wir hier eine entsprechende Verordnung erarbeiten können.

Wir haben auch die Kündigungssperrfristverordnung in Kraft gesetzt, die dazu dient, bei der Umwandlung von Eigentumswohnungen in Mietwohnungen bezahlbaren Wohnraum zu erhalten. Das bedeutet eine verlängerte Kündigungsfrist von fünf Jahren zum Schutz der Mieter. Auch das dient einer guten Mietpreispolitik, die wir in Hessen in diesem Jahr angegangen sind und die wir fortführen wollen.

Vizepräsident Wolfgang Greilich:

Frau Ministerin, ich darf Sie auf die Fraktionsredezeit hinweisen.

Priska Hinz, Ministerin für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz:

Ein Punkt, der mir noch wichtig ist, ist die Fehlbelegungsabgabe. Die Fehlbelegungsabgabe muss in Hessen eine neue gesetzliche Grundlage bekommen. Wir können nichts mit dem Entwurf der LINKEN anfangen, der auf falschen Grundlagen beruht – der teilweise falsch aus dem alten Bundesgesetz abgeschrieben worden ist. Wir erarbeiten eine neue, saubere Grundlage. Ich gehe davon aus, dass wir den Entwurf im ersten Quartal des nächsten Jahres in den Landtag einbringen können – wir sind schon im Gespräch mit den Kommunen darüber –, sodass wir den Kommunen möglichst rasch die Möglichkeit eröffnen können, eine Fehlbelegungsabgabe zu erheben und diese Mittel wiederum zugunsten der Förderung sozialen Wohnraums einzusetzen.

Unsere unterschiedlichen Programme – all die Themen rund um die Stadtentwicklung – sind ein Beitrag dazu, nicht nur Wohnungen zu schaffen und gemeinsam mit der Wohnungswirtschaft für bezahlbaren Wohnraum zu sorgen, sondern auch die Städte insgesamt attraktiv zu halten. Auch das ist ein wesentlicher Baustein für eine attraktive Wohnungs- und Stadtentwicklungspolitik.

Ich bin zuversichtlich, dass wir in den nächsten Jahren hier auch die weiteren Instrumente beschließen und damit dafür sorgen können, dass es in Hessen gerade im Ballungsraum guten, bezahlbaren Wohnraum gibt. Wir jedenfalls werden daran arbeiten, und ich freue mich über jegliche Unterstützung, auch vonseiten der Opposition. – Danke schön.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der CDU)

Vizepräsident Wolfgang Greilich:

Vielen Dank, Frau Ministerin.

Zum Thema