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25.09.2014

Priska Hinz, Ministerin für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz: Gesetz zur Neuregelung des Gebührenrechts im Bereich der Hygiene bei der Gewinnung von Frischfleisch

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Zunächst möchte ich Ihnen herzlich dafür danken, dass wir zumindest in dieser Plenarwoche das Verfahren bislang zügig gestalten konnten. Die erste Lesung war am Dienstag, dann tagte abends der Umweltausschuss. Heute haben wir die zweite Lesung. Auch das ist nicht ganz üblich. Auf das Thema dritte Lesung komme ich noch.

Ich will Ihnen zunächst einmal sagen, wie sich die Situation im Moment darstellt. Wir haben eine Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs in Kassel, der im Dezember 2013 geurteilt hat, dass wir eine Verwaltungskostenverordnung haben, die zwar schon an den Tarifvertrag 2008 angepasst ist, dass aber die gesetzliche Grundlage dafür fehlt. Die Verordnung ist rechtswidrig, weil die gesetzliche Grundlage noch nicht entsprechend angepasst ist.

Dies wollen wir mit dem vorliegenden Gesetzentwurf ändern. Warum wollen wir das ändern? – Weil es, wenn das Gerichtsurteil Bestand hätte, bedeuten würde, dass vor allen Dingen der Landkreis Bergstraße als derjenige, der im Moment beklagt ist, aufgrund dieser fehlerhaften gesetzlichen Regelung über 1 Million € zurückzahlen müsste.

Ich glaube, das kann nicht in unserem Sinn sein. Die Untersuchungen wurden erbracht. Die Firma hat auch bezahlt. Die existiert auch, es geht ihr auch insoweit gut. Aber die gesetzliche Grundlage fehlt eben, während die Verwaltungskostenanordnung insoweit in Ordnung ist.

Jetzt sagen Sie, erstens ist das ein Gesetz, das eigentlich nur für diesen eigenen Anlass gemacht wird. – Dieses ist aus unserer Sicht nicht richtig. Es ist kein Einzelfallgesetz, sondern es ist in dem Sinne ein Anlassgesetz, weil es wegen dieses Anlasses gemacht wird, aber Auswirkung auf alle anderen Landkreise haben wird, die ebenfalls solche Schlachtbetriebe haben, die eigentlich zu Großbetrieben gezählt werden müssen und für die die Differenzierung aufgrund der fehlenden Gesetzesgrundlage derzeit nicht gilt.

Zum Zweiten gibt es Bedenken, dass das Rückwirkungsverbot hier ein Argument sein müsste und man die rückwirkende Zulässigkeit in Zweifel ziehen müsste. Dazu will ich Ihnen noch einmal vortragen, was wir auch im Ausschuss geantwortet haben.

Das Land Hessen hat schon 1999 eine Verwaltungskostenordnung rückwirkend bis 1991 in Kraft gesetzt. Und dies wurde im Jahr 2011vom VGH von dem gleichen Senat als mit nationalem Recht und mit Gemeinschaftsrecht vereinbar angesehen. Insoweit glauben wir uns auf der sicheren Seite, dass auch hier eine rückwirkende Geltung möglich sein muss und möglich sein kann.

Herr Lenders, den dritten Punkt haben Sie sowohl im Ausschuss als auch hier heute nochmals angeführt. Es stimmt, die Fachverbände haben keine Stellungnahme in der Regierungsanhörung abgegeben. Aber ich kann niemanden zwingen. Die Fachverbände wurden genauso angeschrieben wie auch die Kommunalen Spitzenverbände. Sie haben eben keine Stellungnahme abgegeben.

Insoweit kann man daraus schließen, sie fühlen sich davon nicht so betroffen, dass sie in irgendeiner Form gegen das Gesetz Einwände hätten. Auf jeden Fall ist es so, wenn die Verbände Stellung bezogen hätten, hätten wir Ihnen die genauso zugeleitet wie auch die Stellungnahme der Kommunalen Spitzenverbände – das ist doch logisch. Ich habe doch ein Interesse, und so habe ich bislang agiert, dass ich Ihnen möglichst zügig und rasch die Unterlagen habe zukommen lassen, nachdem klar war, dass wir ein ziemlich zügiges Verfahren im Landtag haben müssten.

Ich habe Ihnen auch gesagt, als ehemalige Abgeordnete selbst zu wissen, dass das ein unübliches Verfahren ist, das Abgeordnete nicht begeistert. Aber ich glaube, dass man das noch einmal zurückstellen sollte, wenn man weiß, es trifft am Ende die Landkreise, die nämlich rückwirkend bis 2008 Geld zurückzahlen müssten, obwohl sie Untersuchungen gemacht haben, die in unserem und im Sinne der Verbraucherinnen und Verbraucher sind, und die Kosten, die angefallen sind, und die Gebühren entsprechend bezahlt werden sollten.

Der letzte Punkt ist die Frage der Rahmengebühr. Ja, die Kommunalen Spitzenverbände hätten lieber eine Rahmengebühr als die Möglichkeit, dass man nach der EU-Mindestgebühr vorgeht und sie dann ein eigenes Satzungsrecht haben. Aber eine Rahmengebühr würde bedeuten und hätte bedeutet, dass man ganz spezifisch im Detail auf jeden Schlachtbetrieb hin von Landesseite aus Erhebungen über die Kommunalen Spitzenverbände machen muss, um für die einzelnen regionalen Schlachthöfe dann auch noch gestaffelt nach Tieren eine Rahmengebühr zu machen.

Präsident Norbert Kartmann:

Gestatten Sie eine Zwischenfrage des Kollegen Greilich?

Priska Hinz:

Nein, ich habe jetzt nur noch eine halbe Minute. Ich will schauen, dass ich zum Ende komme.

Wir haben deswegen den Weg gewählt, dass man die Mindestgebühr einhalten und jeder Landkreis für sich auf der Grundlage der eigenen örtlich angepassten Situation entscheiden kann, eine Mustersatzung zu gestalten, damit sie auch die kostendeckende Gebühr erheben können. Damit den Landkreisen und kreisfreien Städten auch Unterstützung zuteilwird, haben wir mit ihnen eine Arbeitsgruppe eingerichtet, um eine Mustersatzung zu entwerfen, in die sie dann die eigene Gebühr einfügen können.

Daran beteiligen sich auch die Kommunen. Insoweit sind wir auf dem Weg, für die Kommunen das Beste aus der Situation zu machen. Der Bundesgerichtshof wird im Oktober entscheiden, und wir stehen vor dem Problem, dass es sein kann, dass eine dritte Lesung im Oktober für die Landkreise schon zu spät kommt.

Deswegen bitte ich Sie, noch einmal zu überlegen, ob Sie Ihr Herz nicht über die Hürde werfen können,

(Zuruf der Abg. Janine Wissler (DIE LINKE))

ungeachtet dessen, dass es für Abgeordnete ein ärgerlich kurzes Verfahren war, und im Sinne der Landkreise diesem Gesetz heute abschließend zustimmen können. – Ich bedanke mich herzlich für das Zuhören.

(Beifall bei der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)