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26.11.2015

Priska Hinz, Ministerin für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz: Aufgaben in den Bereichen der Landwirtschaft, der Landschaftspflege, der Dorf- und Regionalentwicklung und des ländlichen Tourismus

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Mit diesem Gesetzentwurf wird der Schutz der Honigbienenbelegstellen verbessert.
(Beifall bei der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf des Ministers Boris Rhein)
Warum ist das wichtig? Belegstellen sind Aufstellungsorte für Bienenvölker zur gezielten Zucht von Honigbienen, Herr Kollege Klee.
(Zuruf des Abg. Horst Klee (CDU) – Heiterkeit)
– Das ist wirklich eine ernste Angelegenheit. – In einem Schutzradius von 5 bis 7 km dürfen keine fremden Bienenvölker stehen, damit es nicht zu unerwünschten Begattungen kommt. Die Regelung zur Ahndung von Verstößen dient hierzu. Gerade die unkontrollierte Kreuzung mit eingeführten Bienenvölkern – das ist nämlich inzwischen erleichtert worden – kann die Gesundheit einheimischer Bienenvölker gefährden und damit zu einer Verhaltensänderung der einheimischen Bienen beitragen. Zum Beispiel könnte dadurch die Aggressivität gefördert werden.
Früher richtete sich die Ahndung von Verstößen nach den Regelungen für Ordnungswidrigkeiten im Naturschutzgesetz. Mit der Neufassung des hessischen Naturschutzrechts und der Angleichung an das Bundesnaturschutzgesetz ist das entfallen. Durch die Änderung des Aufgabenvollzugsgesetzes wird die umfassende Rechtsgrundlage für einen bußgeldbewerten Schutz von Belegstellen vollauf wiederhergestellt.
Ich glaube, Sie alle haben ein Herz für unsere Honigbienen.
(Beifall bei der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Wir brauchen die Honigbienen zur Bestäubung; sonst kann nämlich nichts wachsen.
Ich bin gespannt darauf, in welch umfassenden Zusammenhang mit der Bienenhaltung national und international Herr Gremmels diesen Gesetzentwurf jetzt stellen wird. – Herzlichen Dank fürs Zuhören.
(Heiterkeit und Beifall bei der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf des Abg. Timon Gremmels (SPD))
 
Vizepräsident Dr. Ulrich Wilken:
Frau Staatsministerin, danke für die Einbringung und auch dafür, dass man dem Gesetz einen viel kürzeren Namen geben kann.