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25.06.2014

Priska Hinz: Gesetz zur Weiterentwicklung der Förderung von sozialem Wohnraum in Hessen

Frau Präsidentin, sehr geehrte Abgeordnete! Ich begrüße es sehr, dass die Fraktionen diesen Gesetzentwurf zur Änderung des Wohnraumfördergesetzes vorgelegt haben. Wir haben im Lande Hessen tatsächlich unterschiedliche Entwicklungen in den Fragen, wer welche Förderung braucht, wo wir Mietwohnungsbau stärker fördern müssen und wo Eigentumsbildung auch noch Sinn macht.

Wir haben im mittel- und vor allem im nordhessischen Raum nach wie vor die Situation, dass dort Eigentumsbildung gewünscht wird und entsprechende Anträge gestellt werden. Im Ballungsraum dagegen ist die Nachfrage nach Sozialwohnungen und Mietwohnungsbau in den letzten Jahren besonders stark gestiegen. Dem wollen wir mit diesem Gesetz Rechnung tragen.

Ich glaube, es ist sinnvoll und eine gute Möglichkeit, dem Rechnung zu tragen, indem man diesen Vorrang für Wohnungseigentum streicht. Es stimmt, dass er sowieso nie so richtig getragen hat; insofern ist es ohnehin nur eine Sprechblase, die darin steht. Aber es zu streichen ist auch deshalb sinnvoll, weil man dann flexibler auf die Notwendigkeiten vor Ort reagieren kann. Dafür ist es gut und notwendig, ein Gesetz so zu gestalten, dass man davon richtig und zielgenau Gebrauch machen kann.

(Beifall bei der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Man muss sich natürlich auch überlegen, wo es in der Realität besonders hakt. Daraufhin muss ein Gesetz auch angepasst werden. Wir wissen, dass Studierende besonders intensiv nach Wohnungen suchen, nach Zimmern in WGs oder Studentenwohnheimen. Hier gibt es aufgrund der stark ansteigenden Studierendenzahlen einen sehr großen Bedarf. In der Vergangenheit konnten hierfür Mittel aus dem sozialen Wohnungsbau verwendet werden, aber die Anträge dafür standen in Konkurrenz zu den klassischen Anträgen für Mietwohnungsbau und sind deswegen meistens hinten heruntergefallen. Indem man nun ganz klar sagt, dass diese Zielgruppe in das Gesetz aufgenommen wird und Mittel zur Verfügung gestellt werden, wird die Möglichkeit geschaffen, Wohnraum für Studierende zielgerichtet zu fördern und den Kommunen und Studentenwerken zu sagen: Ihr habt die Möglichkeit, auf Programme zurückzugreifen und möglichst so zu bauen, dass die Wohnungen – das ist mir wichtig – hinterher auch für Familien oder Alleinstehende genutzt werden können, wenn Studenten einmal nicht mehr in diesem Maße in der jeweiligen Stadt vorhanden sein sollten.

(Beifall bei der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vizepräsidentin Ursula Hammann:

Frau Ministerin, lassen Sie eine Zwischenfrage zu?

Priska Hinz:

Nein, ich möchte erst einmal fortfahren. – Wo hakt es noch? Es hakt besonders bei Familien mit mittlerem Einkommen, die in Ballungsräumen leben, in denen die Mieten besonders stark angestiegen sind. Auch diese Zielgruppe wollen wir künftig bedenken, auch diese Zielgruppe muss in das Gesetz aufgenommen werden, genau wie die Studierenden als Zielgruppe und die Möglichkeit, eine Planung mit Studentenwerken aufzunehmen, was nur mit dieser Gesetzesänderung möglich ist. Zuvor war das überhaupt nicht drin.

(Zuruf von der SPD)

– Da brauchen Sie gar nicht den Kopf zu schütteln, lesen Sie sich das Gesetz durch: Es war vorher aufgrund der Gesetzeslage nicht möglich, jetzt aber schaffen wir die rechtliche Möglichkeit. Die Studierendenwerke sind uns außerordentlich dankbar, dass diese gesetzliche Grundlage endlich geschaffen wird.

(Beifall bei der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Jetzt werden die Richtlinien dafür erarbeitet. Heute habe ich vernommen und in der Zeitung gelesen, es sei merkwürdig, dass erstens die Einkommensgrenzen noch nicht im Gesetz stünden und dass es zweitens auf dem Verordnungswege umgesetzt werde. Das aber ist zielgerichtet, weil die Einkommensgrenzen für mittlere Einkommen jetzt erhoben und festgelegt werden. Dann müssen sie nicht landesweit gelten; denn wo im Ballungsraum ein mittleres Einkommen eben nicht mehr für eine Mietwohnung reicht, kann es im Schwalm-Eder-Kreis sehr wohl reichen. Da macht es keinen Sinn, im Gesetz eine zusätzliche Einkommensgrenze festzulegen und dann über eine Richtlinie wieder Ausnahmen festzulegen. Vielmehr wollen wir diese Zielgruppen erreichen, und wir schaffen Richtlinien, die ganz genau bestimmen, welche Einkommensgrenzen dann für welche Bereiche gelten, und wir können hinterher flexibel reagieren. Wenn sich etwas im Land Hessen verschiebt, muss man somit nicht jedes Mal das Gesetz ändern. Auch das dient der Klarstellung und der Verwaltungsvereinfachung.

(Beifall bei der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich komme zu dem Punkt, dass es zu wenig Geld gebe und am Ende doch nicht genügend für den Mietwohnungsbau ausgegeben würde. – Wir haben die Kompensationsmittel – dazu gibt es auch einen Antrag und eine damit verbun- dende Debatte im Plenum –, die weiterhin für den Woh- nungsbau eingesetzt werden. Wir beabsichtigen, 90 Millionen Euro aus dem Sonderprogramm für Studierende auszugeben. Insgesamt wird das bekannte Sonderprogramm in Höhe von 300 Millionen Euro – es ist ja schon unter der alten Regierung beschlossen worden, insofern habe ich hier nichts Neues zu verkünden; dennoch ist es wichtig, dieses Geld zu haben – prognostisch wie folgt aufgeteilt: 90 Millionen Euro für Studierende und dann noch einmal etwa im Verhältnis 2 : 1 für Mietwohnungsbau und Eigentumswohnungsbau. Das heißt aber nicht, dass es am Ende tatsächlich auch so sein wird, sondern wir haben natürlich darauf zu achten, welche Anträge kommen. Wenn mehr für Studierende benötigt wird, werden wir auf diese auch besonderes Augenmerk legen und sie auch besonders bedenken wollen.

Ich halte es allerdings für sinnvoll, zu sagen, welche Marge man ungefähr für was anlegt, damit auch die Planungssicherheit besteht – sowohl für die Wohnungsbaugesellschaften als auch für die Studentenwerke, die Wohnungswirtschaft und für einzelne Familien,

Vizepräsidentin Ursula Hammann:

Ich muss Sie an die Redezeit der Fraktionen erinnern, Frau Ministerin.

Priska Hinz:

die ihre Mietwohnungen vielleicht in Eigentum umwandeln wollen. Daher ist das eine ziemlich gute Aufteilung, zu der wir klar sagen können, dass wir den Mietwohnungsbau bevorteilen. Es ist nicht so, dass wir weiterhin sehr viel Geld in Eigentum stecken wollen würden. Aber natürlich achten wir darauf, was von den einzelnen Kommunen und den Baugesellschaften kommt, weil wir nicht an denen vorbei planen, und die Anträge müssen von dort gestellt werden, weil die Komplementärmittel ebenfalls notwendig sind, um die Wohnungen insgesamt zu bauen.

Neben der Mietpreisbremse für die Bestandswohnungen, die tatsächlich eine Möglichkeit zur Dämpfung der Mietpreise eröffnet, aber nicht zusätzlich Wohnraum schafft, ist das Sonderprogramm in Höhe von 300 Millionen Euro mit der Änderung des Gesetzes und den Jahresscheiben von 62 Millionen Euro zusätzlich – also insgesamt 600 Millionen Euro für diese Wahlperiode – ein gewaltiger Schritt. Ich freue mich auf die Beratung im Ausschuss und auf die Anhörung, die es dort sicher noch geben wird.

Wir werden wohl mit der Fehlbelegungsabgabe weitermachen und dann mit den Programmen zur Sozialen Stadt ein großes Paket schnüren können, sodass sich sagen lassen wird, dass es für die Bevölkerung in Hessen tatsächlich sozialer und gerechter wird, während wir zusätzliche Wohnungen schaffen; denn das ist es, worauf alle warten. – Danke schön.

(Beifall bei der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vizepräsidentin Ursula Hammann:

Vielen Dank, Frau Staatsministerin.

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