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23.05.2013

Monne Lentz: Änderung des Hessischen Rettungsdienstgesetzes

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich denke, es herrscht in diesem Haus durchaus Einigkeit darüber, dass der Rettungsdienst wichtig ist und dass die Rettungskräfte eine sehr, sehr notwendige Arbeit erledigen, die auf jeden Fall unsere Wertschätzung verdient. Das dürfen wir auf keinen Fall vergessen.

Ich denke aber – und das hatten wir auch bereits im November gesagt, als wir das erste Mal über Ihren ersten Gesetzentwurf diskutiert haben, Herr Spies –, dass die Frage, die Sie mit dem eingebrachten Entwurf gestellt haben, recht unterschiedlich beantwortet werden kann. Denn während Ihre Anliegen natürlich von uns geteilt werden – die Rettungskräfte müssen sich schützen können und müssen dazu ausgebildet werden, sich zu verteidigen –, waren wir schon damals nicht sicher und nicht der Ansicht, dass eine Gesetzesänderung notwendig oder die richtige Antwort darauf wäre.

(Zuruf des Abg. Dr. Thomas Spies (SPD))

Nach der Anhörung hat sich diese unsere Ansicht im Grunde weiter bestätigt. Natürlich ist es wichtig, eine gute Ausbildung zu haben. Die Vorbereitung auf die Einsätze muss gewährleistet werden, und Sicherheit wird weiterhin großgeschrieben. Aber aus der Anhörung ging nicht hervor, dass ausgerechnet eine Gesetzesänderung, in der festgeschrieben wird, in welcher Weise Fortbildungen ausgestaltet werden müssen, die richtige Antwort darauf wäre.

Die Problematik Gewalt ist im Rettungsdienst auf jeden Fall bekannt, und auch Sicherheit hat der Rettungsdienst durchaus im Blick. Daher sind wir als GRÜNE nach wie vor der Auffassung, dass eine Gesetzesänderung hier der falsche Weg ist, sodass wir uns in diesem Fall auch wieder enthalten werden. – Vielen Dank.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vizepräsident Frank Lortz:

Vielen Dank.

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