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27.11.2014

Ministerin Priska Hinz: Gesetz zur Weiterentwicklung der Förderung von sozialem Wohnraum in Hessen

Das ändert sich bis zum Ende meiner Rede und bis zur Abstimmung. Da bin ich mir ganz sicher.

(Zuruf des Abg. Abg. Norbert Schmitt)

– Die Anwesenheit der Mehrheit. – Herr Präsident, meine Damen und Herren! Herr Lenders, das war ein erstaunlicher Beitrag: Die Wohnungsnot im Ballungsraum schafft man also dadurch aus der Welt, dass die Leute ausziehen oder umziehen, wohin auch immer und wer auch immer. Das war die eine Aussage.

Die andere Aussage ist: Man braucht eigentlich keine staatlichen Förderinstrumente; denn die soziale Marktwirtschaft wird es schon regeln. – Da frage ich mich, warum wir in den letzten 40 Jahren in Deutschland eine soziale Wohnraumförderung hatten, warum wir gut damit gefahren sind und warum wir sie auch weiterhin brauchen.

Komischerweise war die FDP auch schon einmal stärker, als sie es in diesem Jahrzehnt ist. Auch zu Zeiten der sozialen Wohnraumförderung waren Sie an der Regierung. Von daher war Ihr Redebeitrag einigermaßen verwunderlich.

(Beifall bei der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich bin froh, dass das Hessische Wohnraumfördergesetz heute dahin gehend geändert wird, dass es den neuen Anforderungen angepasst ist. Natürlich haben wir einen ausdifferenzierten Wohnungsmarkt. Wir haben im Rhein-Main-Gebiet Mieten, die deutlich über dem Durchschnitt liegen. In Nordhessen oder in Südhessen – im ländlichen Raum – kann man auch noch frei finanzierte Wohnungen bezahlen und muss nicht unbedingt in eine Sozialwohnung ziehen, selbst wenn man das gleiche Einkommen hat wie jemand, der in Frankfurt lebt. Das ist völlig klar.

Herr Siebel, deshalb gilt auch, dass es jetzt nicht darum geht, einfach die Fördersätze bzw. die Einkommensgrenzen zu erhöhen. Die liegen in Hessen schon bei 44 Prozent. 44 Prozent der Menschen in Hessen sind zum Bezug einer Sozialwohnung berechtigt. Bei Familien, die fünf Personen und mehr umfassen, sind es sogar 78 Prozent. Aber da wir einen solch ausdifferenzierten Wohnungsmarkt haben, müssen nicht alle, die theoretisch eine Berechtigung haben, in Sozialwohnungen leben. Deswegen gilt für das neue Gesetz, dass es zielgruppenspezifisch angepasst ist, und das halte ich auch für richtig. Gott sei Dank hält das auch die Mehrheit im Hessischen Landtag für richtig.

(Beifall bei der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Das größte Problem haben wir im Mietwohnungsbau, nicht beim Bau von Eigentumswohnungen.

(Zuruf des Abg. Hermann Schaus (DIE LINKE))

Dadurch dass, wie es in dem neuen Gesetz steht, der Bau von Eigentumswohnungen nicht mehr vorrangig gefördert wird, können wir jetzt flexibel reagieren. Da, wo der Druck auf den Wohnraum hoch, können wir in der Hauptsache Mietwohnungsbau fördern, und da, wo Wohnungen in Eigentumswohnungen umgewandelt werden, können wir möglicherweise auch diejenigen fördern, die früher zum Bezug einer Sozialwohnung berechtigt waren. Das werden wir logischerweise weiterhin machen.

(Unruhe)

Präsident Norbert Kartmann:

Meine Damen und Herren.

Priska Hinz:

Aber das brauchen wir nicht in diesem Maße.

(Zurufe von der SPD)

– Ich habe doch gesagt, es wird alles gut.

(Allgemeine Heiterkeit)

Das brauchen wir in Nordhessen nicht mehr in diesem Maße, und deswegen werden wir in den nächsten Jahren da sehr flexibel reagieren können.

(Zuruf des Abg. Günter Rudolph (SPD))

Besonders wichtig ist aber, dass wir die Zielgruppen ins Auge fassen, die tatsächlich unserer Förderung bedürfen, und das sind nun einmal die Studierenden. Wir haben den Ausbau der hessischen Hochschulen mit Erfolg vorangetrieben, und die Zahl der Studierenden im Wintersemester 2014/2015 erreicht mit über 237.000 einen neuen Höchststand. Da haben wir Probleme in den Städten Marburg, Gießen, Frankfurt, Darmstadt, Wiesbaden und auch Kassel. Das kann man doch nicht einfach negieren. Natürlich wollen wir den jungen Menschen helfen – damit helfen wir auch den Städten –, bezahlbaren Wohnraum zu finden. Wir sind nämlich stolz darauf, dass die Studierenden nach Hessen kommen und dazu beitragen, dass wir innovativ bleiben. Wir hoffen, dass sie in Hessen bleiben und damit auch künftig die Wirtschaft und den Arbeitsmarkt stützen.

(Beifall bei der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Die Richtlinien zur Förderung von studentischem Wohnraum sind bereits erstellt, und sie können noch in diesem Jahr in Kraft treten. Damit beginnen wir mit der zielgenauen Förderung: In den Jahren 2014 und 2015 gibt es jeweils einen Zuschuss von 5 Millionen Euro, und es werden Darlehen in Höhe von etwa 23 Millionen Euro gewährt. Meine Damen und Herren, das kann sich sehen lassen.

(Beifall bei der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Die Studentenwerke warten darauf. Das ist keine Drangsalierung der Wohnungswirtschaft. Im Gegenteil, die freuen sich, wenn sie endlich in die Förderung kommen.

(Beifall bei der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Aufgrund der Änderung des Wohnraumfördergesetzes werden wir im nächsten Jahr zum ersten Mal auch ein Sonderprogramm zur Unterstützung von Menschen mit mittlerem Einkommen auflegen können. Wir haben in einigen hessischen Städten, die sich in Ballungsraum befinden, kaum noch bezahlbaren Wohnraum. Das gilt selbst für Haushalte mit mittlerem Einkommen. Das heißt, der Verkäufer und die Polizistin können im Rhein-Main-Gebiet kaum eine bezahlbare Wohnung finden.

Deswegen werden wir in Südhessen die Einkommensgrenze für ein spezifisches Förderangebot, das auf den Mietwohnungsbau abzielt, anheben. Damit können wir Familien mit mittlerem Einkommen zielgerichtet fördern. Das ist auch mit dem Programm kompatibel, das die Stadt Frankfurt bereits aufgelegt hat. Die Förderrichtlinien werden zurzeit entwickelt.

In die Anhörung gehen wir dieses Jahr noch. Es wäre sehr gut, wenn wir das nächstes Jahr endlich umsetzen könnten. Auch hier warten viele Familien darauf, dass das Land Hessen endlich etwas macht. Wir werden dieser Forderung gerecht.

(Beifall bei der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Es ist nicht so, dass das auf Kosten der Menschen geht, deren Einkommen unter den bisherigen Einkommensgrenzen für den sozialen Wohnungsbau liegen, sondern das Land Hessen hat, noch unter der alten Landesregierung, ein Sonderprogramm aufgelegt. Wir werden im Haushaltsjahr 2014/2015 insgesamt bis zu 190 Millionen Euro ausgeben können.

Deshalb ist es auch falsch, zu sagen, es gebe eine Wohnraumförderung nach Kassenlage. Das klingt so, als würden wir sparen. Alle Programme werden natürlich immer nach Kassenlage aufgelegt. Aber uns ist die soziale Wohnraumförderung so viel wert, dass wir keine Abstriche machen, sondern zielgruppengerecht fördern. Ich glaube, das ist richtig.

(Beifall bei der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Das Änderungsgesetz berücksichtigt auch die besonderen Bedürfnisse von Behinderten und von älteren Menschen. Natürlich können Umbauten stattfinden, gerade zugunsten von Menschen mit Behinderungen, die in ihren Wohnungen bleiben wollen oder sozialen Wohnraums bedürfen. Bei Hilfsbedürftigkeit können Wohngemeinschaften, in denen man sich gegenseitig unterstützt, und betreute Wohnformen gefördert werden. Dies gilt sowohl für behinderte als auch für ältere Menschen. Auch die haben wir in den Fokus genommen. Ich glaube, dass das geänderte Gesetz in diesem Sinne einen wichtigen Beitrag zur Beseitigung des Wohnungsmangels leistet.

Natürlich ist das der wichtigste Baustein. Aber ich sage ganz deutlich, dass wir mit der Kappungsgrenze, mit der zukünftigen Mietpreisbremse, jetzt mit dem Wohnraumfördergesetz und dann mit dem nächsten Gesetz, das kommt, nämlich mit der Fehlbelegungsabgabe, ein Puzzle zusammensetzen, das der Wohnraumförderung in Hessen insgesamt und damit den Menschen aller Schichten dient, die in Hessen Wohnraum suchen. Insofern freue ich mich auf die Unterstützung des Hessischen Landtags, nicht nur bei der Beschlussfassung, sondern auch bei der Umsetzung. – Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Präsident Norbert Kartmann:

Vielen Dank.

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