Herr Präsident, meine Damen und Herren! Zum Ende der Tagesordnung heute am Donnerstag haben wir zwei Bildungsgesetze. Das Gesetz, was wir zuvor diskutiert haben, war sehr kontrovers. Da gibt es in diesem Hause sehr unterschiedliche Auffassungen – zu Recht. Bei der jetzt vorgelegten Reform des Lehrerbildungsgesetzes, das kann ich zumindest für meine Fraktion sagen, sind die Meinungsunterschiede nicht so groß. Es ist sehr gut und sehr richtig, dass wir mit diesem Lehrerbildungsgesetz jetzt die offenkundigen Probleme, die wir seit Jahren in der zweiten Phase der Lehrerbildung haben, und die extreme Arbeitsbelastung der Lehrerinnen und Lehrer im Vorbereitungsdienst korrigieren. Wir korrigieren die extreme Belastung der Ausbilderinnen und Ausbilder. Das alles sind notwendige Schritte. Es ist gut, dass wir in diesem Hessischen Landtag endlich diese Veränderungen auf den Weg bringen.
(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der CDU)
Es ist auch sehr gut, dass es jetzt noch Änderungen geben wird. Die Kolleginnen und Kollegen der SPD haben einen Antrag eingebracht; wir wissen von den Kollegen der CDU und der FDP, dass es auch noch entsprechende Anträge geben wird. Sie waren einfach schneller, dazu herzlichen Glückwunsch. Ansonsten hätten wir die Änderungsanträge eingebracht, was die Berufsschullehrer betrifft. Herr Kollege Herr hat darauf hingewiesen. Wir werden diesen Änderungsanträgen selbstverständlich auch zustimmen, sodass wir am Ende dann nach der dritten Lesung natürlich auch dem Gesetz insgesamt zustimmen können, weil es für die zweite Phase tatsächlich einige der Probleme löst. Die Probleme waren selbst geschaffen. Das gehört auch zur Wahrheit. Sie wurden mit der letzten Novelle des Lehrerbildungsgesetzes geschaffen. Sei es drum. Jetzt werden sie korrigiert. Das ist gut.
(Beifall der Abgeordneten Sarah Sorge (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN))
– Vielen Dank, Frau Kollegin Sorge, für den Beifall. Ich weiß, dass Ihnen dieses Thema besonders am Herzen liegt, weil es gerade auch Ihren Fachbereich berührt, nämlich die Wissenschaftspolitik. Genau dazu wollte ich jetzt überleiten, nämlich zur ersten Phase der Lehrerbildung, also zur universitären Ausbildung der Lehrerinnen und Lehrer.
Da sind wir noch nicht weit genug. Jetzt ist es gut, dass wir die zweite Phase korrigieren. Aber notwendig wäre es, dass wir uns die erste und die zweite Phase und beides in seinem Zusammenspiel anschauen. Genau deshalb haben wir noch einmal einen Antrag eingebracht, wo wir dafür werben wollen, diesen begleitend zum Lehrerbildungsgesetz, den Änderungen in der zweiten Phase, zu verabschieden, damit ganz klar ist, wir bleiben mit den Änderungen der zweiten Phase nicht stehen, sondern wir nehmen uns auch die erste Phase vor und wollen den Praxisbezug in der ersten Phase stärken.
Ich würde mich sehr freuen, wenn es uns gelingt, einem Entwurf der Regierung zuzustimmen, was das Gesetz angeht, und wenn umgekehrt die Regierungsfraktionen dann sagen: Das, was die GRÜNEN da zur Stärkung des Praxisbezugs in der ersten Phase und zur besseren Verzahnung von erster und zweiter Phase aufgeschrieben haben, ist vielleicht auch nicht so falsch, und deshalb können wir dem auch zustimmen. Ich glaube, dann hätten wir ein sehr rundes Paket. Wenn wir das weiter im Ausschuss beraten, können wir, so glaube ich, zu einer sehr guten Lösung kommen.
Veränderungen in der zweiten Phase sind dringend notwendig. Das ist eine notwendige Reform, aber noch nicht die hinreichende Reform im Bereich der Lehrerbildung. Die hinreichende Reform im Bereich der Lehrerbildung ist der stärkere Praxisbezug und das Praxissemester, und das sollten wir auch gemeinsam auf den Weg bringen. Ich finde, es ist ein gutes Zeichen am Ende einer Plenarwoche, dass wir, zumindest was die Ausbildung der Lehrerinnen und Lehrer angeht, nicht so weit auseinanderliegen. Damit möchte ich meine Rede schließen. Ich möchte mich für die Aufmerksamkeit bedanke und freue mich auf die weiteren Beratungen.
(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der CDU – Zuruf des Abg. Hans-Jürgen Irmer (CDU) – Gegenruf des Abg. Mathias Wagner (Taunus) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN))