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03.03.2015
Portraitfoto von Mathias Wagner vor grauem Hintergrund.

Mathias Wagner: Gesetz zur Neustrukturierung der hessischen Bildungsverwaltung

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich finde, die Debatte hat mit der Feststellung, sehr geehrter Herr Präsident, dass es eigentlich keinen Aussprachebedarf in dieser Debatte gibt, sehr gut begonnen. Wir sind uns in diesem Hause sehr weit einig, dass es sinnvoll ist, das Landesschulamt, was keiner so richtig wollte und keiner so richtig brauchte, jetzt abzuschaffen. Hierin sind wir uns sehr einig.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der CDU)

Es kommt nicht allzu oft vor, dass vonseiten der Regierungsfraktionen und der größten Oppositionsfraktion Gesetzentwürfe vorgelegt werden, die – im Kern, Herr Kollege Degen – das gleiche Anliegen haben, nämlich dieses Landesschulamt wieder abzuschaffen und wieder eine sinnvolle Schulverwaltungsstruktur zu schaffen, die unsere Schulen bestmöglich unterstützt. Da gibt es noch ein paar Unterschiede im Detail, über die vom Kollegen Degen jetzt sehr intensiv geredet wurde. Aber im Prinzip sind wir uns alle einig, was wir hier wollen – und es ist doch ein gutes Signal, dass der Hessische Landtag mit Ausnahme von vier, fünf, vielleicht sechs Abgeordneten der Meinung ist, dass das Landesschulamt abgeschafft gehört und dass dieser Spuk für Hessens Schulen endlich endet.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der CDU)

Mit unserem Gesetzentwurf drehen wir aber nicht einfach das Rad zurück, sondern wir kümmern uns um die Frage, wie wir den Bereich der Staatlichen Schulämter und der Lehreraus-, Fort- und Weiterbildung vernünftig aufstellen können, wie wir Strukturen schaffen können, die unsere Schulen bestmöglich dabei unterstützen, ihrer Arbeit nachzugehen.

Dann ist es sinnvoll, wenn wir sagen, die 15 Staatlichen Schulämter sind enger an das Ministerium angebunden. Es gibt eine engere, eine direktere Abstimmung zwischen dem Ministerium und den Staatlichen Schulämtern. Ja, es gibt auch eine engere Abstimmung zwischen den 15 Staatlichen Schulämtern; denn es macht keinen Sinn, 15-mal das Rad neu zu erfinden, sondern es ist hoch sinnvoll, dass die Staatlichen Schulämter zusammenarbeiten, dass man sich koordiniert, dass man Kooperationen schließt: Ihr macht die eine Aufgabe, ihr übernehmt die andere Aufgabe, und wir haben 15-mal ein einheitliches Verwaltungshandeln. Das macht es allen Beteiligten sehr viel einfacher.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der CDU)

Es ist auch bei der Lehreraus-, -fort- und -weiterbildung sehr sinnvoll, einen direkteren Bezug zu schaffen zwischen der jetzt neuen Lehrkräfteakademie und dem Kultusministerium, sodass wir einen direkten Austausch zwischen dem haben, was der Hessische Landtag an bildungspolitischen Zielen beschließt, die das Ministerium dann umsetzt, und der Lehrerausbildung. Es ist einfach nur sinnvoll, dass wir hier keine überflüssigen Strukturen dazwischen haben, sondern eine direkte Linie, wo politische Erkenntnisse und pädagogische Erkenntnisse direkt miteinander verzahnt werden und wir eine Politik aus einem Guss haben und nicht die eine Einrichtung etwas anderes macht als die andere. Denn das hat in der Vergangenheit für viel Verwirrung an unseren Schulen gesorgt.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der CDU)

Diese Grundprinzipien des Gesetzes haben eine sehr breite Zustimmung in der Anhörung gefunden. Alle waren erleichtert, dass das Landesschulamt endlich abgeschafft wird.

Ja, Herr Kollege Degen, es gab im Detail den einen oder anderen Hinweis, was man noch machen könnte. Wir werden an diesen Hinweisen auch weiterhin arbeiten, Stichwort: Studienseminare, Stichwort: konkrete Ausgestaltung bei den Staatlichen Schulämtern.

Aber, meine Damen und Herren, nicht jede Ausgestaltung muss auch in ein Gesetz geschrieben werden. Dafür gibt es Verordnungen, dafür gibt es Erlasse, dafür gibt es Verwaltungsvereinbarungen. Wenn wir das alles in das Schulgesetz schreiben würden, würde es noch dicker, als es jetzt schon ist. Ob das den Schulen mehr Orientierung gibt, daran habe ich meine erheblichen Zweifel.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der CDU – Zuruf des Abg. Gerhard Merz (SPD))

Was bleibt also netto an Unterschied zwischen den beiden sehr guten – ich sage „sehr guten“, weil sie beide das gleiche Ziel verfolgen – Gesetzentwürfen? Der Unterschied ist am Ende: Schreibt man etwas zur Kooperation der Staatlichen Schulämter ins Gesetz hinein oder nicht?

Dazu habe ich schon gesagt, dass ich es sehr sinnvoll finde, das zu tun, weil das eine Rückmeldung ist, die uns viele Schulen geben. Warum ist die Verwaltungspraxis in dem Zuständigkeitsbereich des einen Staatlichen Schulamtes so und im anderen Zuständigkeitsbereich so? Das geschieht gar nicht aus bösem Willen, sondern weil teilweise doppelt gearbeitet wird. Diese Doppelstrukturen können wir mit den Kooperationsverbünden vermeiden.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wenn die Kolleginnen und Kollegen der SPD fragen: „Wo sind die Änderungsanträge von Schwarz-Grün nach der Anhörung?“, dann habe ich eben dargelegt, warum wir keine gestellt haben. Wir sind der Meinung, dass man vieles in der Verordnung oder im Verwaltungshandeln machen kann. Liebe Kolleginnen und Kollegen von der SPD, wenn Sie das aber für einen solchen Makel halten, aus dieser Anhörung keine Änderungsanträge zu stellen, dann sage ich, ich habe Parlamentarismus und Opposition bislang so verstanden, dass Sie dann auch Änderungsanträge stellen könnten. Wo sind eigentlich Ihre Änderungsanträge, liebe Kolleginnen und Kollegen der SPD?

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der CDU)

Dann sagen Sie, es gehe nur darum, Stellen in der Landesverwaltung zu streichen.

(Zuruf des Abg. Christoph Degen (SPD))

Das finde ich ein mutiges Argument für eine Fraktion, die in den Haushaltsberatungen, die noch nicht einmal einen Monat zurückliegen, in diesem Landtag beantragt hat, es mögen bitte in der Landesverwaltung 400 Stellen mehr gestrichen werden, als die Regierungsfraktionen das vorhaben. Es funktioniert nicht, bei den Haushaltsberatungen 400 Stellenstreichungen mehr zu fordern und dann, wenn es konkret wird, in jedem Politikbereich zu sagen: Wir wollen mehr Stellen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, das funktioniert nicht.

(Lebhafter Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der CDU)

Meine Damen und Herren, netto sind die Unterschiede zwischen den beiden Gesetzentwürfen gar nicht so groß. Beide schaffen das Landesschulamt ab. Das ist ein gutes Zeichen. Jetzt machen wir noch eine dritte Lesung dazu. Ich bedanke mich ausdrücklich bei der Opposition, dass sie einverstanden war, das in verkürzten Fristen zu machen. Ich glaube, das ist ein gutes Zeichen an die Schulen. Dann können wir am Donnerstag in diesem Plenum sagen: „Bye-bye, Landesschulamt“, und die Schulen werden es uns danken. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der CDU)

Vizepräsident Dr. Ulrich Wilken:

Danke, Herr Wagner.

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