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07.06.2011
Portraitfoto von Mathias Wagner vor grauem Hintergrund.

Mathias Wagner: Gesetz zur Änderung des Hessischen Weiterbildungsgesetzes

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die Kultusministerin hat es schon gesagt: Wir haben, was das Weiterbildungsgesetz angeht, in diesem Hause fast schon eine kleine Tradition, dass es über die Fraktionsgrenzen hinaus verabschiedet werden kann und dass die Entwicklung bei der Weiterbildung auch von allen Fraktionen, sei es im Landeskuratorium oder durch die vielfältigen Gespräche, konstruktiv begleitet wird.

Wenn wir uns anschauen, was sich bei der Weiterbildung seit der letzten Debatte über das Weiterbildungsgesetz verändert hat, dann stellen wir fest, dass es vor allem die Debatte und die Prozesse rund um die Einführung von Hessencampus bzw. am Anfang die Zentren für lebensbegleitendes Lernen waren. Es war der aus unserer Sicht richtige Versuch, einen Kristallisationspunkt für die Debatten über Weiterbildung in den regionalen Bildungslandschaften zu finden, die Debatte in der Gesellschaft neu zu entfachen und das Bewusstsein dafür zu schärfen, dass lebenslanges Lernen eine der ganz großen Herausforderungen ist. Ob und wie das in den einzelnen Regionen gelungen ist, das kann man sehr unterschiedlich bewerten.

Was Hessencampus aber auf jeden Fall gebracht hat, ist, dass bei der Weiterbildung über das hinaus, was im Gesetz an Mitteln steht, zusätzliche Mittel zur Verfügung standen. Wenn wir mit den kommunalen Trägern der Volkshochschulen reden, wenn wir mit den Hessencampus-Initiativen reden, dann sagen die einem sehr oft: „Es war in den vergangenen Jahren sehr gut, dass ihr zusätzliches Geld in den Bereich der Weiterbildung gegeben habt.“ Für viele Volkshochschulen und für viele Hessencampus-Initiativen waren es genau diese Mittel, die ihnen eine Weiterentwicklung ihres Angebots ermöglicht haben.

Deshalb sehen wir mit etwas Sorge, dass die Zukunft der Finanzierung von Hessencampus wie insgesamt die Zukunft des Projektes Hessencampus mit diesem Gesetzentwurf zumindest infrage steht. Das werden wir mit Sicherheit in den Ausschussberatungen noch näher erörtern müssen. Denn, liebe Kolleginnen und Kollegen, wenn wir von diesem Pult aus immer sagen, wie wichtig das lebenslange Lernen und die Weiterbildung sind, wir die Zuschüsse in diesem Bereich aber seit Anfang dieses Jahrtausends bzw. des letzten Jahrzehnts nicht mehr verändert haben, während die Kosten steigen, dann wird es relativ schwierig, den Trägern zu sagen, wie sie ein qualitativ hochwertiges Angebot aufrechterhalten und dieses Angebot sogar ausweiten sollen. Ich glaube, deshalb müssen wir noch einmal über diese Frage reden, darüber, wie wir die verloren gegangenen Mittel aus Hessencampus eventuell an anderer Stelle wieder in das System hineingeben können, weil es ein gutes Bildungsangebot – das gilt für die Schule, das gilt für die Hochschule, aber auch für die Weiterbildung – eben nicht zum Nulltarif gibt.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Deshalb müssen wir in den weiteren Beratungen darüber sprechen, ob die gedeckelte Unterstützung der Volkshochschulen und der freien Träger tatsächlich zeitgemäß und ausreichend ist. Wir müssen darüber reden, dass wir bei den Volkshochschulen mittlerweile eine Entwicklung haben, dass der Landesanteil an der Finanzierung so schlecht ist wie in keinem anderen Bundesland – mit all den Auswirkungen, die das hat, entweder auf die Finanzierung durch die Kommunen oder auf eine immer stärkere Finanzierung über die Beiträge der Kursteilnehmerinnen und Kursteilnehmer. Ob wir das unter dem Gesichtspunkt wollen, dass Weiterbildungsangebote tatsächlich allen Bürgerinnen und Bürgern offenstehen und dass wir den öffentlichen Auftrag der Weiterbildung tatsächlich gewährleisten können, das sollten wir gemeinsam in den Ausschussberatungen noch einmal sehr genau erörtern.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der SPD)

Auch bei den freien Trägern haben wir diese Deckelung. Ich denke, auch da lohnt die Debatte, wie wir Mittel, die wir bei der Weiterbildung schon einmal hatten, Stichwort: Hessencampus, dauerhaft erhalten können. Ich glaube auch, dass wir gemeinsam mit den Volkshochschulen, aber auch mit den freien Trägern darüber reden müssen, was uns die Leistungen des Instituts des Hessischen Volkshochschulverbandes wert sind. Hier werden ganz wichtige Dienstleistungen zur Qualitätssicherung und zur Weiterentwicklung des Angebots der Volkshochschulen erbracht. Vielleicht können wir hier gemeinsam erreichen, dass diese Serviceleistungen für den Bereich der Weiterbildung, die vom hvv-Institut zur Verfügung gestellt werden, für alle Träger geöffnet werden, da eventuell neue Finanzierungsmöglichkeiten entstehen; denn wir brauchen auch bei der Weiterbildung Einrichtungen, die für die Qualitätsentwicklung stehen und die die vielfältigen Einrichtungen unterstützen und weiterentwickeln.

22 In diesem Sinne haben wir in den Ausschussberatungen einiges vor, müssen wir dort einiges besprechen. Aber wir GRÜNE sind zuversichtlich, dass wir bei gutem Willen auch diesmal wieder zu einem Ergebnis kommen, dem zumindest vier Fraktionen zustimmen können. Herr Kollege van Ooyen, wenn Sie Ihre Rede zu diesem Tagesordnungspunkt gehalten hätten und nicht Ihre Standardrede, dann könnten vielleicht auch Sie zustimmen. – Herzlichen Dank.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der CDU)

Vizepräsident Lothar Quanz:

Danke sehr, Herr Wagner.

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