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24.04.2013
Portraitfoto von Mathias Wagner vor grauem Hintergrund.

Mathias Wagner: Gesetz über die Finanzierung von Ersatzschulen

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Auch bei diesem Gesetzentwurf der Landesregierung gilt: Abends werden die Faulen fleißig.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zurufe von der CDU und FDP)

Über Jahre wurde bei der Finanzierung der Schulen in freier Trägerschaft nicht nur nichts gemacht, sondern den Schulen in freier Trägerschaft wurden auch die eigentlich gesetzlich vorgesehenen Anpassungen vorenthalten, weil man sie immer damit vertröstet hat, es gebe bald eine Neuregelung. Über Jahre hat sich somit die Finanzierung der Schulen in freier Trägerschaft immer weiter verschlechtert. Jetzt, Wunder oh Wunder, kurz vor der Wahl gibt es dann die Neuregelung. Das meinen wir mit „abends werden die Faulen fleißig“. Glaubwürdig ist das alles nicht.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zurufe der Abg. Hans-Jürgen Irmer und Alexander Bauer (CDU))

Den runden Tisch zur Neuregelung der Ersatzschulfinanzierung hat meine Fraktion bereits im Jahr 2009 im Hessischen Landtag beantragt.

(Zuruf der Abg. Heike Habermann (SPD))

– Frau Kollegin Habermann, vielleicht haben wir ihn auch gemeinsam beantragt, darüber will ich jetzt nicht streiten. Auf jeden Fall ist es vier Jahre her. – Diese Landesregierung hat vier Jahre gebraucht, um zu einem Ergebnis zu kommen, bzw. lag das Ergebnis lange vor. Obwohl es das Ergebnis schon lange gibt, hat die Landesregierung nichts gemacht.

Wie sieht das jetzt aus, was diese Landesregierung vorstellt? – Es ist ein spannendes Prinzip. Die Landesregierung bestellt, und künftige Landesregierungen müssen bezahlen. So kann man in diesem Haus natürlich leicht Politik machen.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wenn wir uns die finanziellen Auswirkungen dieses Gesetzentwurfs anschauen, dann geht das in den Haushaltsjahren 2013/2014 relativ moderat los, mit jeweils 13 Millionen Euro. Dann lohnt es sich zu schauen, wie die finanzielle Auswirkung im Jahr 2022 aussieht: Da sind es 100 Millionen Euro. – Also, Sie bestellen und andere müssen bezahlen. Herr Staatssekretär, so kann man leicht Politik machen.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf des Abg. Hans-Jürgen Irmer (CDU))

Wir haben einen weiteren Gesetzentwurf, der der panischen Angst der Landesregierung vor dem Urteil der Bürgerinnen und Bürger zu Ihrer Bildungspolitik geschuldet ist. Sie haben panische Angst, dass die Ersatzschulen Ihnen sagen, dass es nicht in Ordnung war, wie Sie in den letzten Jahren mit ihnen umgegangen sind. Deswegen wird jetzt auf den letzten Metern so ein Gesetzentwurf vorgelegt. – Sei es drum, die Bürgerinnen und Bürger sind viel schlauer als Ihre taktischen Manöver.

(Zuruf des Abg. Alexander Bauer (CDU))

Die Verbesserung der Finanzsituation der Schulen in freier Trägerschaft war längst überfällig. Deswegen ist es auch gut, dass es jetzt zu dieser Verbesserung kommt.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf des Abg. Alexander Bauer (CDU))

Die Schulen in freier Trägerschaft sind eine wertvolle Bereicherung unseres Bildungsangebots. Sie geben zahlreiche Impulse für die Weiterentwicklung des schulischen Angebots in unserem Land. Diese Impulse haben schon in der Vergangenheit das Angebot von Schulen in staatlicher Trägerschaft bereichert und weiterentwickelt und werden es mit Sicherheit auch in der Zukunft auf vielfältige Weise tun. Deswegen ist es gut, dass wir eine lebendige Kultur von Schulen in freier Trägerschaft in unserem Land haben. Diese Schulen brauchen auch eine vernünftige Finanzierungsgrundlage. Es ist gut, dass es jetzt eine neue und eine vernünftige Finanzierungsgrundlage gibt. Das will ich ausdrücklich sagen. Über Ihre Motivationslage, warum Sie es tun, habe ich im ersten Teil meiner Rede schon gesprochen, Herr Kollege Irmer.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf des Abg. Hans-Jürgen Irmer (CDU))

Jetzt hilft es aber bei Gesetzen auch, ins Detail zu schauen. Dazu verspreche ich mir auch noch sehr viel von dem Anhörungsverfahren, das wir durchführen. Wir wissen alle, dass die Benachteiligung von Schulen in freier Trägerschaft gegenüber Schulen in staatlicher Trägerschaft sehr unterschiedlich ausgeprägt ist.

Wenn wir uns die Prozentsätze anschauen, was die Schulen in freier Trägerschaft im Vergleich zu ihren Pendants in staatlicher Trägerschaft bekommen, dann haben wir eine riesige Bandbreite. Bei einigen Schulen in freier Trägerschaft ist die Lücke sehr viel größer als bei anderen Schulen. Darauf geben Sie in Ihrem Gesetzentwurf keine Antwort.

Es lohnt, in der Anhörung darüber nachzudenken, ob es nicht sinnvoll wäre, die Schulen, die besonders benachteiligt sind, besonders schnell von dieser Benachteiligung zu befreien. Das ist bislang in Ihrem Gesetzentwurf noch nicht vorgesehen. Ich bin sehr gespannt darauf, was uns die Vertreter der Schulen in freier Trägerschaft dazu sagen werden, welche Veränderungen sie sich vorstellen können.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Herr Staatssekretär, wenn wir die Finanzierung der Schulen in freier Trägerschaft jetzt neu regeln, dann sollten wir auch über das Thema Schulgelder reden. Sie haben es in Ihrer Rede angesprochen: das Sonderungsverbot. Dabei geht es um ein grundgesetzliches Verbot, dass über die Gestaltung von Schulgeldern Schülerinnen und Schüler vom Besuch einer Schule in freier Trägerschaft ausgeschlossen werden. Herr Staatssekretär, in Ihrem Gesetzentwurf findet sich dazu keinerlei Neuregelung.

Wir haben vor nicht allzu langer Zeit in diesem Landtag eine Große Anfrage meiner Fraktion diskutiert, in der nach den Schulgeldern und der Überprüfung des Sonderungsverbots gefragt wurde. Das Ergebnis war, um es einmal vorsichtig zu sagen, ziemlich lax. Es interessiert Sie nämlich so gut wie überhaupt nicht, was an den Schulen mit den Schulgeldern passiert und ob das Sonderungsverbot eingehalten wird. Meine Damen und Herren, das kann so nicht sein.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Einer besseren Finanzierung muss jetzt auch eine bessere Kontrolle des Sonderungsverbots folgen. Das wünschen wir uns dringlich von diesem Gesetzentwurf. Das Sonderungsverbot muss eingehalten werden.

Damit keine Missverständnisse entstehen: Wir haben überhaupt kein Misstrauen gegenüber den vielen bewährten Trägern von Schulen in freier Trägerschaft, die eine hervorragende Arbeit leisten und über Sozialstaffeln dafür sorgen, dass dieses Sonderungsverbot eingehalten wird. Wir sehen aber mit Sorge die wachsende Zahl an schwarzen Schafen, denen es nicht um pädagogische Bereicherung geht, sondern denen es darum geht, durch hohe Schulgelder Schülerinnen und Schüler vom Besuch der Schulen auszuschließen.

(Zuruf des Abg. Hans-Jürgen Irmer (CDU))

Die bewährten Träger haben einen Anspruch darauf, vor diesen schwarzen Schafen geschützt zu werden.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

In diesem Sinne freuen wir uns auf die weiteren Beratungen über diesen Gesetzentwurf. Der Gesetzentwurf ist nicht von Einsicht aufseiten der Regierungsfraktionen, sondern durch Sorge vor dem Wahltermin geprägt. Wenn er die Situation der Schulen in freier Trägerschaft verbessert, soll es uns recht sein. In diesem Sinne freuen wir uns auf die weiteren Beratungen.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der SPD)

Vizepräsident Frank Lortz:

Vielen Dank, Kollege Wagner.

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