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19.05.2011
Portraitfoto von Mathias Wagner vor grauem Hintergrund.

Mathias Wagner: Gesetz für Chancengleichheit und Bildungsgerechtigkeit in Hessen - Hessisches Schulgesetz

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wir beraten heute in zweiter Lesung Gesetzentwürfe für ein neues Schulgesetz. Die Beratungen im Ausschuss haben gezeigt, dass man den Gesetzentwurf der Landesregierung relativ einfach zusammenfassen kann: Kein Aufbruch, kein Geld, keine Inklusion.

Das ist das, was Sie hier vorgelegt haben. Mit diesem Schulgesetzentwurf bleiben Sie meilenweit hinter den Erfordernissen eines modernen Bildungssystems zurück. Sie bleiben meilenweit hinter dem zurück, was in anderen Bundesländern getan wird. Sie bleiben meilenweit hinter dem zurück, was uns die UN-Behindertenrechtskonvention im Bereich der Inklusion aufgegeben hat. Dieser Schulgesetzentwurf ist wahrlich kein Aufbruch für die hessischen Schulen. Er ist eine riesige Enttäuschung für all diejenigen, die geglaubt haben, es würde sich in der Bildungspolitik in diesem Land etwas ändern. Wir bedauern das ausdrücklich.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Nehmen wir das Stichwort: kein Aufbruch. Viele andere Bundesländer gehen den Weg, ihr Schulsystem zu modernisieren. In vielen anderen Bundesländern – übrigens unabhängig davon, welche Parteien sie regieren – geht man weg von der ideologischen Auseinandersetzung zwischen dreigliedrigem Schulsystem oder gegliedertem Schulsystem auf der einen Seite und längerem gemeinsamen Lernen auf der anderen Seite. In vielen anderen Bundesländern geht man den Weg hin zu einem zweisäuligen Bildungssystem. In vielen dieser Länder wird der Streit nicht weitergeführt, sondern die Eltern haben die Entscheidungsfreiheit, ob ihr Kind im gegliederten Schulsystem lernen soll oder wirklich längeres gemeinsam Lernen ausprobieren kann.

Ich frage mich, wenn das in so vielen anderen Bundesländern geht, unabhängig davon, welche Parteien diese Bundesländer regieren, warum ist diese Wahlfreiheit für die Eltern nicht auch endlich in unserem Bundesland möglich und warum wird diese Wahlfreiheit nicht mit diesem hessischen Schulgesetz realisiert?

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf des Abg. Hans-Jürgen Irmer (CDU))

Stattdessen führen sie die Mittelstufenschule ein mit dem Slogan: Ein Eingang zwei Ausgänge. Sie haben bis heute nicht die einfache Frage, die auch in der Anhörung öfter thematisiert wurde, beantworten können, warum Sie nicht sagen: Ein Eingang, drei Ausgänge. Es gibt für diese neue Mittelstufenschule, wie Sie sie beschreiben, überhaupt keinen pädagogischen Grund. Es ist reine Ideologie. Frau Kollegin Habermann hat völlig zu Recht darauf hingewiesen, das einzige, was Sie mit dieser Mittelstufenschule versuchen, ist, der alten Hauptschule ein neues Türschild zu geben. Sie werden sie aber mit diesem Ansatz nicht retten.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Echtes längeres gemeinsames Lernen, das wäre das, was viele Eltern sich wünschen.

(Zuruf des Abg. Mario Döweling (FDP))

Das soll nicht von oben verordnet werden, sondern im Sinne einer Strategie. Dieser Ansatz fehlt in diesem Schulgesetz leider völlig.

Schauen wir uns die Regelungen zur selbstständigen Schule in diesem Schulgesetz an. Ja, Frau Ministerin, es sind in diesem Gesetzentwurf gegenüber der ersten Fassung einige wichtige Paragrafen hinzugekommen. Das sei ausdrücklich anerkannt. Diese Paragrafen werden aber nur dann mit Leben füllbar sein, wenn die Schulen tatsächlich die Unterstützung bekommen und die versprochene 105-prozentige Lehrerversorgung haben, um die neuen Freiheiten tatsächlich nutzen zu können. Freiheit, ohne die Mittel, von dieser Freiheit Gebrauch machen zu können, wird von den Schulen zu Recht als Mangelverwaltung verstanden werden. Deswegen greifen Sie mit diesem Ansatz eindeutig zu kurz, Frau Ministerin.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich frage auch die Kolleginnen und Kollegen der Regierungsfraktionen, warum greifen Sie nicht, oder warum greifen wir nicht gemeinsam den Vorschlag der kommunalen Familie auf, die in Einigkeit zwischen dem Städtetag und dem Landkreistag, also den Schulträgern sagen: Gebt den Kommunen mehr Möglichkeiten, das Schulwesen zu gestalten.

Der Städtetag und der Landkreistag sagen: Wir sind bereit, mehr Verantwortung zu übernehmen, wir sind bereit dafür, konkrete Lösungen vor Ort für die Schullandschaft, für die kommunalen Bildungslandschaften zu schaffen, gebt uns in diesem Schulgesetz endlich die Möglichkeiten dazu.

Warum ist das nicht möglich? Wir alle wissen doch, schulische Fragen sind sehr konkrete Fragen. Schulische Fragen sollten möglichst nahe vor Ort entschieden werden. Deshalb wäre es sehr gut gewesen, wenn man diesen Ansatz der kommunalen Familie aufgegriffen hätte. Aber auch das ist leider nicht erfolgt. Das bedauern wir sehr.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Dritter Punkt: Inklusion. Die UN-Behindertenrechtskonvention ist mittlerweile seit zwei Jahren auch für die Bundesrepublik Deutschland und damit für Hessen verbindlich. Eigentlich müsste seit zwei Jahren schon einiges geschehen. Wir stellen fest, seit zwei Jahren hat sich in Hessen nichts getan. Jetzt kann man sagen: Wir machen das alles mit dem Schulgesetz – gut Ding will Weile haben.

Wenn man das Schulgesetz liest, ändert sich materiell für den gemeinsamen Unterricht von Schülerinnen und Schülern mit und ohne sonderpädagogischen Förderbedarf überhaupt nichts. Die entscheidende Bremse, dass entscheidende Verhinderungsargument für den gemeinsamen Unterricht, für Inklusion, der sogenannte Ressourcenvorbehalt, steht nach wie vor in diesem Gesetz. Damit steht dieses Gesetz in offensichtlichem Widerspruch zur UN-Behindertenrechtskonvention und setzt dieses Anrecht auf inklusiven Unterricht nicht um.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der LINKEN)

Frau Ministerin, ich habe wenig Verständnis dafür, wenn Sie sagen – das haben Sie in Interviews getan –, natürlich gelte der Ressourcenvorbehalt. Damit sagen Sie, man könne ein solches inklusives Schulsystem Schülerinnen und Schülern mit Behinderungen vorenthalten. Frau Ministerin, ich frage Sie: Würden Sie sich eine solche Aussage, dass Sie ein angemessenes Schulsystem Schülerinnen und Schülern vorenthalten, eigentlich auch gegenüber Schülerinnen und Schülern ohne Behinderung trauen?

(Zuruf des Abg. Florian Rentsch (FDP))

Was wäre zu Recht in diesem Land los, wenn Sie eine solche Aussage nicht gegenüber Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf, sondern gegenüber anderen Schülerinnen und Schülern gemacht hätten. Das kann es nicht sein. Diese Schülerinnen und Schüler haben ein Anrecht darauf, dass wir die UN-Behindertenrechtskonvention umsetzen, dass wir ein inklusives Schulsystem in unserem Land realisieren. Jetzt können wir über Fristen reden. Jetzt können wir über Zeiten reden. Aber in diesem Schulgesetz hätte eindeutig stehen müssen, dass in Hessen ein inklusives Schulsystem, die gemeinsame Beschulung von der Ausnahme zur Regel wird. Dieser einfache Satz hätte sich in diesem Schulgesetz finden müssen.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der LINKEN)

Es hätte sich in diesem Gesetz ein ganz einfacher Mechanismus finden müssen, dass nämlich nicht mehr die Schülerinnen und Schüler mit Behinderung den Lehrern an die Förderschule folgen, sondern dass die Förderschullehrerinnen und -lehrer mit ihren Kompetenzen den Schülerinnen und Schülern an die Regelschule folgen. Dieser ganz einfache Mechanismus hätte Ihr Gesetzentwurf verankern müssen.

Das alles ist nicht der Fall. Jetzt sagt Kollege Döweling, das sei doch alles schon so. Dann sprechen Sie einmal mit den Eltern, wie ihre Erfahrungen sind, die seit Jahren darum kämpfen, für ihr Kind einen Platz an der Regelschule zu bekommen. Ich glaube, dann wird Ihr Zwischenruf „Das ist doch schon so!“ ganz schnell als das entlarvt werden, was er ist, nämlich schlicht und ergreifend eine Farce, Herr Kollege Döweling.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der SPD)

Wir haben Ihnen sowohl, was das längere gemeinsame Lernen angeht, als auch, was die Verwirklichung eines inklusiven Schulsystems angeht, zwei ganz konkrete Änderungsanträge vorgelegt, in denen detailliert ausgearbeitet war, wie man das hätte realisieren können. Sie sind diesen Vorschlägen leider nicht gefolgt. Wir bedauern das ausdrücklich.

So bleibt es für dieses Schulgesetz bei dem, was ich eingangs gesagt habe – kein Aufbruch, kein Geld, keine Inklusion. Dieses Schulgesetz wird den Herausforderungen an unser Bildungswesen in keiner Weise gerecht. Das bedauern wir ausdrücklich.

Was möglich ist, wenn man sich tiefer gehend mit der Sache beschäftigt, haben wir versucht, mit unseren Änderungsanträgen zu zeigen. Die Kolleginnen und Kollegen der SPD haben sogar einen ganzen Gesetzentwurf vorgelegt, der aus unserer Sicht viele gute Aspekte enthält. Bei manchen Dingen sind wir in der Umsetzung anderer Meinung. Aber zwei Fraktionen dieses Hauses haben gezeigt, was in Hessen für Hessens Schulen möglich wäre, wenn man engagiert an die Sache herangeht.

Umso enttäuschender wirkt im Vergleich das, was die Landesregierung vorgelegt hat. Wir bedauern das ausdrücklich. Wir versuchen im Ausschuss weiter, Sie noch zu überzeugen. Grün ist die Hoffnung, und die Hoffnung stirbt zuletzt. Wir werden es versuchen. Wenn das Gesetz so bleibt, wie es ist, ist es alles andere als ein Aufbruch für unsere Schulen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der SPD)

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