Inhalt

17.12.2015
Portraitfoto von Mathias Wagner vor grauem Hintergrund.

Mathias Wagner: Aktuelle Stunde – Nullrunde und Disziplinarmaßnahmen gegen streikende hessische Lehrerinnen und Lehrer

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Es ist das gute Recht des Beamtenbunds, der GEW und anderen Gewerkschaften, sich für bessere Arbeitsbedingungen von Beamtinnen und Beamten einzusetzen.
(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der CDU)
Natürlich ist die Frage, ob man ein Tarifergebnis auch auf die Beamtinnen und Beamten übertragen kann, eine Frage, die wir auch gern mit Ja beantwortet hätten. Natürlich hätten wir auch gern das Ergebnis des Tarifabschlusses auf die Beamtinnen und Beamten übertragen.
(Zuruf des Abg. Hermann Schaus (DIE LINKE))
So ist das auch oft geschehen. Wir müssen allerdings Abwägungen zwischen den Notwendigkeiten, zu einem ausgeglichenen Landeshaushalt zu kommen, und den Kosten, die die Übertragung des Tarifergebnisses für uns verursacht hätten, treffen. In dieser Abwägung, und nicht aus Daffke, oder weil uns das leicht gefallen wäre, sind wir zu dem Ergebnis gekommen, dass diese Übertragung nicht ging. Wir mussten den Anstieg der Beamtenbesoldung begrenzen. Wir reden aber immer noch über einen Anstieg der Beamtenbesoldung in Hessen.
(Beifall bei der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN –Zuruf des Abg. Hermann Schaus (DIE LINKE))
Es ist das gute Recht der GEW, des Beamtenbunds und anderer Gewerkschaften, gegen solche Entscheidungen der Landesregierung und des Landtags zu protestieren und zu demonstrieren. Das Demonstrationsrecht ist in unserem Land ein hohes Gut, und es steht selbstverständlich allen Bürgerinnen und Bürgern zu, egal ob sie Angestellte sind, egal ob sie Beamtinnen und Beamte sind. Dieses Protestrecht steht allen Menschen zu. Dieses Protestrecht haben sie. Deswegen ist es auch normal, dass dieses Protestrecht ausgeübt wird. Das müssen wir aushalten. Weil wir dieses Demonstrationsrecht so hoch achten, halten wir Demonstrationen gegen unsere Politik sehr gut aus.
(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der CDU)
Wir hören auch die Argumente, die in solchen Demonstrationen und Protesten geäußert werden. Das ist gar keine Frage. Das alles gehört zur Demokratie und ist ein gutes Recht.
Es ist nicht das Recht des Beamtenbunds, der GEW und anderer Gewerkschaften, Beamtinnen und Beamte zum Streik aufzurufen. Dieses Streikrecht gibt es für Beamtinnen und Beamte eben nicht. Das gibt es nur für die Angestellten.
Deshalb ist es richtig, sich für die Interessen der Beamtinnen und Beamten einzusetzen. Es ist richtig, zu demonstrieren. Aber es ist eben falsch, zu streiken; denn dafür gibt es keine Rechtsgrundlage.
(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der CDU)
Man kann sich auch nicht einfach aussuchen, an welche Rechte man sich hält oder welche Urteile man für maßgeblich hält oder nicht. Gerade Beamtinnen und Beamte können das nicht; denn sie vertreten diesen Staat, sie vertreten diese Rechtsordnung. Da hilft es eben nicht, dass man auf eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs Bezug nimmt, die unter bestimmten Bedingungen ein Streikrecht für Beamtinnen und Beamte bejaht hat, wenn man gleichzeitig weiß, dass das Bundesverwaltungsgericht festgestellt hat, dass diese Regelung in Deutschland keine Anwendung findet. Man kann es sich nicht aussuchen, an welches Recht man sich hält, sondern man muss sich an das geltende Recht halten.
(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der CDU –Zuruf des Abg. Hermann Schaus (DIE LINKE))
– Herr Schaus, das Bundesverwaltungsgericht hat festgestellt, dass es, damit diese Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs in Deutschland wirksam wird, einer gesetzgeberischen Handlung bedarf.
(Zuruf des Abg. Hermann Schaus (DIE LINKE))
Das ist das geltende Recht – im Einklang mit Europa, im Einklang mit dem Bundesrecht. Herr Schaus, daran müssen auch Sie sich halten, ob es Ihnen gefällt oder nicht.
(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der CDU –Zuruf des Abg. Hermann Schaus (DIE LINKE))
Wir können über eine Änderung des Rechts reden. Wir können auch darüber reden, ob dieses Recht vielleicht durch eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts korrigiert wird.
(Zuruf des Abg. Hermann Schaus (DIE LINKE))
All das gehört zum Rechtsstaat dazu, und all das ist in Ordnung. Wenn wir eine andere Rechtsgrundlage haben, dann haben wir auch eine andere Debatte.
Aber solange es das Streikverbot für Beamtinnen und Beamte gibt, müssen sie sich daran halten, im Übrigen auch im Interesse der Schülerinnen und Schüler. Es ist eines der Argumente für das Beamtentum bei Lehrerinnen und Lehrern, dass nicht gestreikt wird, dass sich die Eltern, die Schülerinnen und Schüler darauf verlassen können, dass Unterricht erteilt wird. Das ist einer der elementaren Gründe, warum wir Lehrerinnen und Lehrer verbeamten. Deshalb steht es nicht im Belieben der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft, ob sie sich an geltendes Recht hält oder nicht.
(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der CDU)
Ich glaube, es ist auch nicht im Interesse der Beamtinnen und Beamten, diese Debatte zu führen. Denn wenn es keinen Unterschied zwischen Angestellten und Beamtinnen und Beamten mehr gibt, dann wird sehr schnell auch die Debatte geführt: Wofür brauchen wir dieses Beamtentum eigentlich?
(Zuruf von dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Deshalb steht es nicht im Interesse der Beamtinnen und Beamten, diese Debatte zu führen. Der Beamtenbund hat das auch sehr deutlich festgestellt, indem er begrüßt hat, dass das Bundesverwaltungsgericht das Streikverbot bekräftigt hat. Der Verband Bildung und Erziehung hat das auch ausdrücklich begrüßt, weil sie wissen: Wer das Streikverbot für Beamtinnen und Beamte infrage stellt, der legt die Axt an das Beamtentum. – Das wollen wir GRÜNE und diese Koalition ausdrücklich nicht. – Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.
(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der CDU)

Vizepräsident Frank Lortz:

Vielen Dank, Kollege Wagner.

Kontakt

Zum Thema