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17.11.2011
Portraitfoto von Mathias Wagner vor grauem Hintergrund.

Mathias Wagner: Änderung des Hessischen Weiterbildungsgesetzes

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wir reden heute in zweiter Lesung über einen Gesetzentwurf für ein Gesetz zur Änderung des Hessischen Weiterbildungsgesetzes. Ich glaube, dabei müssen wir zwei Punkte unterscheiden. Der eine ist die Struktur der Weiterbildungslandschaft in Hessen, und bei dem anderen geht es um die finanziellen Mittel, mit der wir diese Struktur hinterlegen.

Was die Struktur angeht, ist das geltende Weiterbildungsgesetz sehr gut. Deshalb hat dieses Weiterbildungsgesetz in den vergangenen Jahren auch die Zustimmung des gesamten Hauses gefunden. Wie ich gehört habe, wird der Gesetzentwurf auch in dieser Lesung von keiner Fraktion dieses Hauses abgelehnt werden.

Wir sagen, die Struktur der Weiterbildungslandschaft, so, wie sie in dem Weiterbildungsgesetz verankert ist, ist gut. Auch die Weiterentwicklung in Bezug auf die regionale Kooperation ist gelungen. Daher können wir dem Inhalt des Gesetzentwurfs zustimmen.

Nicht unsere Zustimmung finden die Mittel, mit denen diese Weiterbildungslandschaft hinterlegt wird. Wir hätten uns gewünscht, dass wir da ein bisschen weitergekommen wären und auch schon im Weiterbildungsgesetz selbst strukturell eine bessere Finanzierung hätten verankern können. Das wird jetzt den jährlichen Haushaltsberatungen vorbehalten sein.

Meine Fraktion wird die entsprechenden Anträge einbringen, um dafür zu sorgen, dass die gute Struktur der Weiterbildungslandschaft auch mit Leben erfüllt werden kann. Es kann schließlich nicht sein, dass wir alle im Hessischen Landtag zwar jahrelang über die Bedeutung der Weiterbildung sprechen, die Mittel dafür aber konstant bleiben. Wenn man die Inflation in Betracht zieht, stellt man fest, dass das faktisch eine Kürzung ist.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der SPD)

Es wäre gut gewesen, wenn wir es schon im Rahmen des Gesetzentwurfs – also strukturell – geschafft hätten, die Unterstützungsstruktur für die Volkshochschulen zu verbessern, die vom HVV-Institut getragen wird. Es wäre sehr gut gewesen, wenn in die Vergütung für die Unterrichtsstunden Bewegung gekommen wäre und wenn wir den Innovationspool weiterhin im Gesetz hätten verankern können; denn die Weiterbildung lebt immer auch davon, dass sie sich selbst weiterentwickelt. Dafür war der Innovationspool durchaus ein wichtiges Instrument.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Sehr bedauerlich ist aus unserer Sicht auch, dass die Finanzierung der Hessencampus-Initiativen in absehbarer Zeit ausläuft, es also nicht gelungen ist, eine Regelfinanzierung hinzubekommen. Man mag, was die Details betrifft, zu der Arbeit der Hessencampus-Initiativen stehen, wie man will – wir haben den Grundgedanken immer begrüßt –; aber es war in den vergangenen Jahren klar, dass über diese Initiativen zusätzliches Geld für die Weiterbildung zur Verfügung stand. Dieses zusätzliche Geld wurde auch dringend gebraucht.

Wenn Hessencampus ohne eine Regelfinanzierung, an der auch das Land beteiligt ist, dasteht, ist zu befürchten, dass die Arbeit erlahmen wird – über die Jahre hinweg ist hier viel Gutes geleistet worden – und dass von Hessencampus am Ende nicht mehr als ein Türschild übrig bleiben wird. Deshalb bedauern wir, dass den Reden über die Bedeutung von Weiterbildung nicht auch eine Finanzierung folgt, die diese Reden glaubhaft machen würde.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Insgesamt begrüßen wir also die Struktur, wie sie in dem Entwurf für ein Weiterbildungsgesetz angelegt worden ist. Was die Finanzierung angeht, werden wir zu den Haushaltsberatungen Anträge vorlegen. Deshalb stimmen wir dem Gesetzentwurf zu.

Der begleitende Antrag der SPD bringt aus unserer Sicht viel von dem, was Frau Kollegin Gnadl angesprochen hat und was auch ich in meiner Rede darzulegen versucht habe, noch einmal sehr gut auf den Punkt.

(Beifall des Abg. Torsten Warnecke (SPD))

Deshalb stimmen wir diesem Antrag sehr gern zu. Wir alle sollten diesen Antrag als Handlungsanleitung für die Haushaltsberatungen sehen. Bei der nächsten Novellierung des Weiterbildungsgesetzes werden wir hoffentlich das strukturell verankern, was wir derzeit Jahr für Jahr von Neuem bei der Verabschiedung des Haushaltsgesetzes erstreiten müssen. Insofern bedanken wir uns für diese Initiative, der wir sehr gern zustimmen. – Vielen Dank.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der SPD)

Vizepräsident Lothar Quanz:

Danke, Herr Wagner.

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