Inhalt

05.03.2015
Portraitfoto von Martina Feldmayer vor grauem Hintergrund.

Martina Feldmayer: Unterstützung der strengeren Vorschriften für Verbraucherhinweise auf Energy-Drink-Produkten

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Das Leben ist gefährlich, nicht nur bei James Bond, sondern auch in dem weiten Feld des Verbraucherschutzes. Wir haben gestern darüber gesprochen, dass es eine neue Lebensmittelinformationsverordnung der Europäischen Union gibt. Da wird genau das geregelt, was Frau Löber angesprochen hat, nämlich eine deutliche Kennzeichnung und Warnhinweise auf Energy-Drinks, dass diese eben nicht für Kinder und Jugendliche, schwangere und stillende Frauen geeignet sind. Daher hatten wir eigentlich gedacht, dass Ihre Forderung damit erfüllt ist. Wie groß die Hinweise sein sollen, haben Sie jetzt nicht gesagt. Darüber kann man sich anscheinend auch noch streiten.

Meine Damen und Herren, uns genügt die Kennzeichnung, über die Sie gerade gesprochen haben und die jetzt in der neuen Lebensmittelinformationsverordnung zu finden ist, allerdings nicht. Wir möchten darüber hinaus, dass bei Kindern und Jugendlichen auch mit Aufklärung gearbeitet wird. Sie haben zu Recht darauf hingewiesen, dass ein übermäßiger Konsum keineswegs irgendetwas macht außer vielleicht, weil sie so extrem verzuckert sind, „Rettungsringe“. Wir fordern die Landesregierung auf, eine solche Aufklärungskampagne zu befördern.

Sie haben gerade auch zu Recht darauf hingewiesen, dass diese süßen Getränke – das ist besonders perfide; ich finde, sie riechen immer ein bisschen nach Gummibärchen,

(Zuruf des Abg. Michael Boddenberg (CDU))

ich finde sie auch nicht besonders sexy oder attraktiv, aber manche stehen halt drauf – nicht beworben oder in Beziehung zu sportlicher Leistung gesetzt werden sollten, Frau Kollegin Löber. Deshalb ist das auch in unserem Antrag enthalten, meine Damen und Herren.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der CDU)

Ich meine, wer gute sportliche Leistungen erzielen will, der sollte erstens trainieren und zweitens am besten Wasser trinken, aber keine koffeinhaltigen Drinks.

Jetzt komme ich zum Thema „Verbot“, bzw. Sie sagen: Prüfung eines Verbots. Auf Bundesebene wird ja darüber diskutiert, ob man das machen sollte. Wir sehen das sehr kritisch, meine Damen und Herren. Ich habe, ehrlich gesagt, Probleme damit, dass man den Verkauf von Energy-Drinks gleichsetzt mit dem Verkauf von Schnaps, dass man sagt: Energy-Drinks sind genauso gefährlich wie Schnaps. Denn das würde geschehen, wenn sie erst an Personen ab 18 Jahren verkauft werden dürften. Also könnten Kinder und Jugendliche mit 16 Jahren durchaus Wein, Sekt und Bier trinken, aber keine Energy-Drinks bekommen. Das ist eine Schieflage. Daher sehen wir solch ein Verkaufsverbot sehr kritisch und setzen auf Transparenz, Aufklärung und Kennzeichnung.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der CDU)

Verbote sind schnell gefordert, aber sie ersetzen keineswegs den gesunden Menschenverstand. Den sollte jeder versuchen einzusetzen. Man kann eben nicht alles aus dem Verkehr ziehen, was, wenn man es übermäßig konsumiert, dann auch gefährlich ist. Das ist bei Cola so, das ist bei Espresso so, und das wird auch bei Energy-Drinks so sein, besonders gefährlich in Verbindung mit Alkohol; da gebe ich Ihnen recht. Aber, wie gesagt, ein Verbot halte ich hier nicht für besonders förderlich. Jeder, der schon einmal mit Kindern und Jugendlichen gearbeitet hat oder Kinder und Jugendliche kennt, der weiß, dass es noch einmal einen besonderen Reiz auf sie ausübt, wenn etwas verboten wird, wenn etwas besonders schwer zu haben ist. Ich befürchte, dass es eventuell den gegenteiligen Effekt haben könnte, wenn Energy-Drinks erst an Personen ab 18 Jahren verkauft würden. Dann sind sie erst recht scharf darauf. Deshalb sagen wir an der Stelle: lieber kein Verbot, sondern bessere Aufklärung.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der CDU)

Meine Damen und Herren, auch in diesem Fall sagen wir: lieber überzeugen, statt verbieten. – Ich denke, das ist der richtige Weg. Wir würden uns freuen, wenn Sie unserem Antrag zustimmen würden. Ich hatte es vorhin so verstanden, dass Sie jetzt schon über den Antrag abstimmen wollen.

(Zuruf des Abg. Günter Rudolph (SPD))

– Nein? Okay. Ich hatte irgendwann einmal vernommen, die Beratungen seien noch nicht abgeschlossen. Das hatte sich gerade anders angehört. Dann machen wir im Ausschuss weiter. Damit habe ich kein Problem und freue mich auf die weiteren Beratungen. – Vielen Dank, meine Damen und Herren.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der CDU)

Kontakt