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17.07.2014
Portraitfoto von Martina Feldmayer vor grauem Hintergrund.

Martina Feldmayer: Kompensationsmittel für Wohnraumförderung weiter zweckgebunden nutzen

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich finde es schön, dass es gegen Ende der Plenarwoche doch noch zu so versöhnlichen Tönen kommt. Herr Kollege Siebel, ich glaube, wir sind wirklich, was unsere Ziele bei der Wohnraumförderung in Hessen angeht, nicht weit voneinander entfernt. Auch wir wollen in Hessen angemessenen und bezahlbaren Wohnraum für alle Bevölkerungsgruppen. Das gilt für das Ballungsgebiet wie für den ländlichen Raum gleichermaßen.

Sie wissen das: Wir haben deshalb in der kurzen Zeit, in der wir mit in der Regierung sind, schon viele Initiativen auf den Weg gebracht. Sie gingen in Richtung gerechte Wohnraumförderung und soziale Wohnraumförderung in Hessen.

Ich möchte Sie daran erinnern, dass wir für das Wohnraumförderungsgesetz einen Entwurf vorgelegt haben. Ich möchte Sie an die Kappungsgrenzen-Verordnung erinnern. Ich möchte Sie an die Fehlsubventionierungsabgabe erinnern, die wir wieder einführen werden. Ich denke, wir sind in Hessen auf einem sehr guten Weg.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der CDU)

Selbstverständlich wollen wir genau wie Sie, dass die Kompensationsmittel des Bundes für die Wohnraumförderung in Hessen eingesetzt werden. So wie es in der Vergangenheit geschehen ist, soll es auch zukünftig passieren, obwohl das jetzt nicht mehr per Bundesgesetz geregelt ist. In Ihrem Koalitionsvertrag steht, dass man von den Ländern erwarte, dass die Kompensationsmittel in die Wohnraumförderung fließen.

Ich sage das jetzt einmal ganz nett, ohne hier Wallungen hervorrufen zu wollen: Wir können nicht alles heilen, was im Vertrag der Großen Koalition vielleicht nicht so ist, wie Sie es sich vorgestellt haben. Man hätte das auch anders formulieren können. Wir machen es aber trotzdem so, dass die Mittel 1 : 1 in den Wohnungsbau fließen.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und des Abg. Holger Bellino (CDU))

Vielleicht haben Sie das auch gesehen. Uns wurde es letztens irgendwann zugestellt. Es gab von unserer Bundestagsfraktion eine Anfrage zu dem Thema Entflechtungsmittel. Da geht es um die Kompensationsmittel für die Wohnraumförderung. Das ist Drucks. 18/1058. Es handelt sich um eine Kleine Anfrage von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Bundestag. Da wird genau nach dem gefragt, was auch Sie mit Ihrem Antrag erfragen. Da wird nach dem „zweckgemäßen Einsatz der Entflechtungsmittel für Wohnraumförderung in den Bundesländern“ gefragt.

Ich möchte meine Rede jetzt nicht auf 15 Minuten ausweiten. Sie haben das auch nicht gemacht. Ich möchte Ihnen einfach kurz etwas aus der Kleinen Anfrage unserer Kolleginnen und Kollegen aus dem Bundestag zitieren. Die haben nämlich genau danach gefragt. Frage 17 dieser Kleinen Anfrage lautet – ich zitiere –:

Sind der Bundesregierung Beispiele für eine nicht zweckentsprechende Verwendung der Entflechtungsmittel für die soziale Wohnraumförderung bekannt?

Wenn ja, in welcher Höhe (bitte nach Bundesländern, Beispielen und jeweiliger Höhe aufschlüsseln)?

Die Antwort lautet:

Der Bundesregierung sind keine Beispiele für eine nicht zweckentsprechende Verwendung der Entflechtungsmittel für die soziale Wohnraumförderung bekannt.

Ich glaube, das sagt alles. Wir werden es in Hessen weiterhin so handhaben, dass wir die Mittel in die soziale Wohnraumförderung einfließen lassen werden. Das ist gut so. So wird Hessen sozialer und gerechter werden. Das können dann drei, vier oder fünf Sterne sein. Wir können bei den Sternen durchaus ein bisschen höher gehen. Ich glaube, das ist gegen Ende der Plenarwoche eine gute Nachricht für die Mitglieder aller Fraktionen. – Vielen Dank.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der CDU)

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