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25.06.2014
Portraitfoto von Martina Feldmayer vor grauem Hintergrund.

Martina Feldmayer: Gesetz zur Weiterentwicklung der Förderung von sozialem Wohnraum in Hessen

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich habe die große Freude, den Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für ein Gesetz zur Weiterentwicklung der Förderung von sozialem Wohnraum in Hessen einzubringen.

Wie Sie alle wissen, ist der Mangel an bezahlbarem Wohnraum in Hessen, besonders in den Ballungsgebieten, ein großes Problem für die Menschen. Wir werden uns mit der Novelle zur Weiterentwicklung des Wohnraumförderungsgesetzes dieses Problems annehmen und das Gesetz an den entscheidenden Stellen fortentwickeln und verbessern.

Im Prinzip gibt es bei dem Gesetzentwurf drei Punkte, auf die ich Sie aufmerksam machen möchte. Der erste Punkt betrifft die Priorisierung der Eigentumsförderung im Hessischen Wohnraumgesetz gegenüber dem Mietwohnungsbau. Diese Priorisierung haben wir schon in der vergangenen Legislaturperiode kritisiert. Die Priorisierung entfällt, wenn dem Gesetzentwurf gefolgt wird. Dann sind nämlich der Mietwohnungsbau und die Eigentumsförderung im Gesetz als gleichrangige Ziele festgeschrieben. Wir denken, das ist ein wichtiger Fortschritt, der sich der aktuellen Entwicklung in Hessen anpasst.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der CDU)

Der zweite Punkt betrifft die spezielle Förderung des studentischen Wohnens in Hessen. Hierzu gab es in der Vergangenheit keinen Förderschwerpunkt, kein spezielles Programm. Ohne ein spezielles Programm, ohne eine gezielte Förderung der Schaffung studentischen Wohnraums war es schwierig, Gelder in Fluss zu bringen. Auch an der Stelle entwickeln wir das Hessische Wohnraumförderungsgesetz weiter. Dabei nehmen wir auch das auf, was heute von den Demonstranten gefordert worden ist, nämlich mehr Unterstützung für die Studierenden in Hessen. Wir brauchen nicht nur gute Universitäten in Hessen, sondern wir brauchen auch eine gute Infrastruktur für die Studierenden. Dazu gehört die Schaffung von studentischem Wohnraum.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der CDU)

Meine Damen und Herren, der dritte Punkt, auf den ich Sie aufmerksam machen möchte, ist die Aufstellung eines Programms für die Menschen, die zu viel verdienen für eine Sozialwohnung, die über der Einkommensgrenze liegen, die aber zu wenig verdienen, um sich auf dem freien Wohnungsmarkt bedienen zu können. Da klafft im Moment eine große Lücke, vor allem in Ballungsräumen, im Rhein-Main-Gebiet, in Städten wie Frankfurt. Für diese Bevölkerungsgruppe brauchen wir ein Mittelstandsprogramm, damit auch sie sich mit bezahlbarem Wohnraum versorgen kann. Auch diese Lücke schließen wir mit dem vorgelegten Gesetzentwurf. Ich denke, das ist eine sehr gute Weiterentwicklung des Wohnraumfördergesetzes, und das macht Hessen in unseren Augen sozialer und gerechter.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der CDU)

Jetzt komme ich noch kurz zu den einzelnen Punkten. Wie gesagt, Mietwohnungsbau und Eigentumsförderung sind dann gleichrangige Ziele. Das heißt, man kann flexibel auf den speziellen Bedarf an Wohnraum eingehen. Wenn ich als Kritik der Opposition oder des Gewerkschaftsbundes höre, da sei überhaupt nicht mehr Geld für den Mietwohnungsbau drin, dann kann man das an der Stelle so nicht sagen. Wenn ich an einer Stelle eine Priorisierung wegnehme, dann ist nach meiner Logik für die andere Stelle, nämlich den Mietwohnungsbau, mehr da. Von daher wird es mit dem Gesetz mehr Sozialwohnungsbau und mehr Bau im mittleren Segment geben.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der CDU)

Selbstverständlich werden zu dem Gesetz die entsprechenden Programme zur Unterstützung der Wohnungsbaugesellschaften und der Kommunen kommen. Selbstverständlich wird es daneben die Mietpreisbremse geben; das haben wir schon erklärt. Wenn sich die Bundesregierung einig ist und wenn sich auch die SPD-geführten Bundesländer einig sind, wird die Mietpreisbremse für die neu vermieteten Wohnungen kommen. Selbstverständlich wird auch die Fehlbelegungsabgabe wieder eingeführt werden.

Wir schaffen mit der Weiterentwicklung des Wohnraumfördergesetzes zunächst einmal die Grundlagen für die drei Schwerpunkte, die ich Ihnen genannt habe; und die anderen Instrumente werden nach und nach eingeführt. Auch das ist ein Punkt, der Hessen sozialer und gerechter machen wird und der zu einer sehr großen Entspannung auf dem Wohnungsmarkt beitragen wird.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der CDU)

Auf den Förderschwerpunkt zur Schaffung studentischen Wohnraums in Hessen haben wir uns in der Koalition verständigt, wie Sie wissen. Im Koalitionsvertrag ist festgelegt, dass hier eine Schwerpunktsetzung erfolgen soll. Das werden wir mit dem Gesetz auch umsetzen; denn, ich habe es eingangs schon gesagt, für den großen Ansturm an Studierenden in Städten wie Frankfurt und Darmstadt brauchen wir mehr bezahlbaren Wohnraum.

Darüber hinaus haben wir Verbesserungen für die Studierenden in den vorliegenden Gesetzentwurf geschrieben, die eine unbürokratischere Vermittlung studentischen Wohnraums ermöglichen. Vor allem für ausländische Studierende wird es einfacher sein, an eine Wohnung in einem Studentenwohnheim zu kommen. Sie müssen jetzt nicht mehr dauerhaft in der Bundesrepublik Deutschland leben, bevor sie an eine Studentenwohnung kommen. Es reicht auch, wenn sie in Deutschland leben dürfen. Das heißt, wenn sie sich aktuell im Ausland aufhalten und eine Aufenthaltsgenehmigung haben, dann können sie sich direkt eine Studentenwohnung vermitteln lassen. Das ist eine erhebliche Verbesserung für die ausländischen Studierenden, aber auch für die deutschen Studierenden, die sich im Ausland aufhalten.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der CDU – Zuruf des Abg. Hermann Schaus (DIE LINKE))

– Das machen wir zusätzlich. Das habe ich Ihnen gerade erklärt, Herr Schaus.

Ein weiterer Punkt der Entbürokratisierung ist, dass die Studierenden jetzt nicht mehr aufwendig nachweisen müssen, dass sie zur Beantragung einer Studentenwohnung berechtigt sind, also diese wirklich schwierige Einkommensermittlung nicht mehr stattfinden muss. Es wird davon ausgegangen, dass Studierende per se nicht reich sind, dass sie per se berechtigt sind, einen Antrag auf einen Platz in einem Studentenwohnheim zu stellen. Auch da wird eine Erleichterung geschaffen und unbürokratisch Hilfe geleistet.

Bei der Belegung von Studentenwohnheimen ist es nicht mehr so, dass die Studierenden erst über die Kommune gehen müssen, um eine Studentenwohnung bekommen zu können. Wir haben das Belegungsrecht in unserem Gesetzentwurf an einer Stelle angesiedelt, die direkt an den Studierenden dran ist, nämlich bei den Studentenwerken. Die wissen ganz genau, was die Studierenden brauchen, die können direkt tätig werden. Auch damit haben wir eine große Erleichterung für die Studierenden in unseren Gesetzentwurf aufgenommen.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der CDU)

Vizepräsidentin Ursula Hammann:

Frau Kollegin, Sie müssten zum Ende kommen.

Martina Feldmayer:

Vielen Dank, Frau Präsidentin.

Ich habe Ihnen jetzt die Schwerpunkte insgesamt vorgelegt. Wir werden mit diesem Gesetz mehr Sozialwohnungen in Hessen bauen können. Wir helfen den Kommunen in Hessen, wir helfen den kommunalen Wohnungsbaugesellschaften. Wir werden den Wohnungsmarkt entspannen, vor allem im Ballungsgebiet, und damit Hessen sozialer und gerechter machen. – Vielen Dank, meine Damen und Herren.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der CDU)

Vizepräsidentin Ursula Hammann:

Vielen Dank, Frau Kollegin Feldmayer.

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