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25.09.2014
Portraitfoto von Martina Feldmayer vor grauem Hintergrund.

Martina Feldmayer: Gesetz zur Neuregelung des Gebührenrechts im Bereich der Hygiene bei der Gewinnung von Frischfleisch

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Mit dem Urteil vom 17. Dezember 2013 hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof entschieden, dass die zuvor geänderte Verwaltungskostenordnung zum Thema Frischfleischkontrolle keine ausreichende Rechtsgrundlage bietet, um in Hessen für die Fleischbeschau mehr als die europäisch geforderte Mindestgebühr einzufordern. Jedes Mitgliedsland in der EU muss zwar die Mindestgebühr fordern. Es kann aber auch darüber hinausgehen, wenn nachweislich höhere Kosten bei den Veterinärkontrollen entstehen.

Hierzu hat der Verwaltungsgerichtshof angemahnt, dass eine nachprüfbare Kalkulation vorgelegt werden muss. Meine Vorrednerinnen und Vorredner haben schon die Historie dieses Gesetzentwurfs dargelegt. Daher will ich das nicht weiter vertiefen. Im Prinzip soll mit dem vorgelegten Gesetzentwurf der notwendige Rechtsrahmen geschaffen werden, damit die Landkreise ihre tatsächlichen Kosten per Gebühr erheben können.

Meine Damen und Herren, ich glaube, auch den Fleischessern unter Ihnen ist es wichtig, dass die Fleischbeschau in Hessen in den Landkreisen ordentlich durchgeführt wird. In Deutschland und in Hessen sind die Standards höher, und deswegen müssen die Landkreise entsprechend höhere Gebühren einfordern können.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der CDU)

Zur Beratung haben wir vom Umweltministerium umfangreiche Unterlagen bekommen, um hierzu eine Entscheidungsgrundlage zu haben: die Kabinettvorlagen 1 und 2, die Stellungnahmen, die Stellungnahme der Fachabteilung. Es gab ausführliches Material zu dem Thema, zu der Gesetzesvorlage. Ich möchte mich bei der Ministerin für die Unterstützung bedanken. Ich glaube, das war aber auch notwendig, weil dieses Gesetz zügig beraten werden soll.

Es ist für niemanden, aus keiner Fraktion, schön, wenn man relativ schnell ein solches Gesetz bewerten soll. Wir haben aber wirklich umfangreiche Materialien bekommen. Wir haben Unterstützung bekommen. Ich finde es sehr schade, dass wir jetzt in eine dritte Lesung gehen müssen. Das ist Ihr gutes Recht, Herr Lenders, es ist das gute Recht der FDP. Dann müssen wir das so machen.

(Zuruf des Abg. Clemens Reif (CDU))

Man kann sich darüber beklagen, dass der Fleischerverband oder der Bauernverband in dem Verfahren keine Stellungnahme abgegeben hat. Aber ich glaube, die brauchen keine Gelegenheit und keine Anfrage. Gerade wer den Bauernverband kennt, weiß: Die warten wirklich nicht darauf, wenn ihnen ein Thema wichtig ist, dass man sie zehnmal darauf hinweist, dass sie eine Stellungnahme abgeben können. Sie wurden darauf hingewiesen, dass sie eine schriftliche Stellungnahme abgeben können. Sie haben darauf verzichtet. In den Unterlagen steht: keine Stellungnahme des Bauernverbandes.

Herr Lenders, ich kenne den Bauernverband schon seit über zwei Jahren. Ich glaube, er hätte sich gemeldet, wenn er damit Probleme hätte.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der CDU)

Meine Damen und Herren, ich will die Debatte jetzt nicht ausweiten. Wie gesagt, an die Adresse der Oppositionsfraktionen: Es tut uns auch leid, dass das jetzt so schnell beraten werden muss. Das ist nicht schön. Frau Löber, auch für Nichtvegetarier ist es nicht schön, wenn man im Schweinsgalopp Gesetze beschließen muss. Wir machen das mit einer dritten Lesung, die jetzt erfolgen muss, ordnungsgemäß. Ich hoffe, dass wir es beim nächsten Mal abschließend beschließen können. – Vielen Dank.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der CDU)

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