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23.09.2014
Portraitfoto von Martina Feldmayer vor grauem Hintergrund.

Martina Feldmayer: Gesetz zur Neuregelung des Gebührenrechts im Bereich der Hygiene bei der Gewinnung von Frischfleisch

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wir beraten einen Gesetzentwurf mit dem schönen Titel „Gesetz zur Neuregelung des Gebührenrechts im Bereich der Hygiene bei der Gewinnung von Frischfleisch“. Die Debatte eben hat gezeigt, dass wir inhaltlich gar nicht weit auseinander sind. Alle Fraktionen wollen ordentliche Veterinärkontrollen in Hessen und dass die Landkreise genügend Personal und Ressourcen dafür zur Verfügung haben. Aber wir wollen auch, dass die Landkreise entsprechend ihrer Kosten dafür Gebühren erheben können. Meine Damen und Herren, ich glaube, das ist in diesem Haus Konsens.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der CDU sowie der Abg. Nancy Faeser (SPD))

Wir haben großen Unmut über die Art und Weise verspürt, in der hier beraten werden muss, mit dieser Eile. Selbstverständlich ist es nicht schön, wenn man sich bei einem relativ komplizierten Gesetzentwurf so beeilen muss. Aber die Landesregierung hat allen Fraktionen umfassend Unterlagen zur Verfügung gestellt, den gesamten Kabinettsvorgang, um diesen Gesetzentwurf prüfen zu können und eine Entscheidungsfindung zu ermöglichen: ob man diesem Gesetzentwurf zustimmen will oder nicht. Die Landesregierung hat auch allen Fraktionen angeboten, umfassend Fragen zu diesem Gesetzentwurf zu beantworten. Daher haben wir eine ausgesprochen gute Grundlage, um diesen Gesetzentwurf – zu dessen Gegenstand eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts droht – zügig beschließen zu können. Ich glaube, das wäre im Sinne unserer Landkreise gut. Herr Schwarz hat die Gründe dafür schon ausgeführt.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der CDU)

Meine Damen und Herren, gleich werden wir im Ausschuss noch über diesen Gesetzentwurf beraten können. Ich bin zuversichtlich, auch dort wird die Landesregierung weitere Fragen zu Ihrer Zufriedenheit beantworten. Ich appelliere an alle Oppositionsfraktionen, auch im Sinne der Landkreise, damit diese nicht am Ende auf ihren Kosten sitzen bleiben, sondern wir diesen Gesetzentwurf gemeinsam beraten und vielleicht sogar gemeinsam beschließen können. – Meine Damen und Herren, vielen Dank.

(Beifall bei der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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