Inhalt

15.10.2014

Marcus Bocklet: Staatsvertrag über die gemeinsame Errichtung einer Ethikkommission für Präimplantationsdiagnostik

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Viele von uns haben die Debatten um die Zulässigkeit der Präimplantationsdiagnostik, kurz PID, schon im Jahre 2011 verfolgt. Nach intensiven Diskussionen stimmte der Bundestag im Juli 2011 mehrheitlich der Zulassung der PID bei Paaren zu, die aufgrund der genetischen Veranlagung der Eltern oder eines Elternteils ein hohes Risiko für eine schwerwiegende Erbkrankheit des Kindes haben. Außerdem ist die PID auch ohne genetische Vorbelastung der Eltern oder eines Elternteils zulässig, wenn im Rahmen einer künstlichen Befruchtung schwerwiegende Schädigungen des Embryos festgestellt werden, die mit hoher Wahrscheinlichkeit zu einer Tot- oder Fehlgeburt führen. Eine PID unter den oben genannten Voraussetzungen darf nur nach einem verpflichtenden Angebot zur Aufklärung und Beratung sowie dem positiven Votum einer Ethikkommission und nur an lizenzierten Zentren durchgeführt werden.

Die Ethikkommission wird länderübergreifend eingerichtet. Hessen tut dies gemeinsam mit Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, dem Saarland, Sachsen und Thüringen. Die Ethikkommission wird ihren Sitz bei der Landesärztekammer in Baden-Württemberg haben. Die Ethikkommission besteht aus acht Mitgliedern: aus Humangenetikern, Fachärzten für Frauenheilkunde, einem Facharzt für Pädiatrie, einem Psychotherapeuten, einem Ethik- oder Rechtsexperten und Vertretern von Organisationen, die an diesem Vertrag beteiligt waren.

Ich glaube, dass diese Ethikkommission eine wichtige Institution ist, die mit diesem Thema verantwortungsvoll und bewusst umgeht und es mit Augenmaß weiterverfolgt. Das Land Hessen vollzieht damit einen wichtigen und richtigen Schritt. Auch wir unterstützen daher diesen Gesetzentwurf.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der CDU)

Vizepräsident Frank Lortz:

Vielen Dank, Kollege Bocklet.

Zum Thema