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14.12.2010

Kordula Schulz-Asche: Gesetzentwurf der Landesregierung für ein Hessisches Rettungsdienstgesetz

Es ist ungewöhnlich, dass sich niemand anderes meldet. – Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wir haben einen Gesetzentwurf der Landesregierung zum Rettungsdienstgesetz, der in weiten Teilen mit denjenigen, die in diesem Bereich in Hessen sehr erfolgreich unterwegs sind, abgestimmt ist. Wir haben in der Anhörung erfahren können, dass es im Großen und Ganzen Zufriedenheit mit den Regelungen gibt, die dort vorgesehen sind. Auch die Änderungsanträge, die von CDU und FDP vorgelegt wurden, entsprachen in etwa dem, was in der Anhörung angesprochen wurde.

Wir sehen – ich hatte das auch schon in der ersten Lesung gesagt – zwei Gefahren in diesem Gesetzentwurf. Die eine Gefahr bezieht sich auf die Finanzierung. Bisher beteiligt sich das Land an den Personalkosten für das Leitstellenpersonal mit einem Volumen von rund 3,6 Millionen Euro pro Jahr. Die Landesförderung wird jetzt auf ungefähr 1,2 Millionen Euro reduziert. Wir haben nun große Bedenken, wer die Kosten, die weiter anfallen, tragen wird, ob das die Kommunen oder ob das die gesetzlichen Krankenversicherungen sind. Unsere große Angst ist, dass tatsächlich Kosten vom Land auf die Kommunen oder auf die gesetzlich Krankenversicherten verlagert werden.

Wir sehen noch einen zweiten Punkt kritisch. Wir haben eine ganze Reihe von Großveranstaltungen, an denen wir alle sehr gerne teilnehmen, z. B. Fußballweltmeisterschaften. Es ist auch klar, dass solche Großveranstaltungen Rettungsdienste bedürfen. Trotzdem auch da die Frage: Wer muss eigentlich diesen erhöhten Aufwand bezahlen? Ich bin, ehrlich gesagt, der Meinung, dass, wenn wir es mit einer kommerziellen Veranstaltung zu tun haben, wie das z. B. bei einer Fußballweltmeisterschaft der Fall ist – wir wissen, dass die FIFA nicht gerade arm ist –, dass dann auch die kommerziellen Veranstalter an den Kosten beteiligt werden. Auch hier ist es leider so, dass letztendlich die Versicherten zur Kasse gebeten werden sollen. Deswegen finde ich nach wie vor, dass es besser wäre, wenn gewinnorientierte Veranstaltungen auch aus den Gewinnen und nicht aus den Kassenbeiträgen der Versicherten gegenfinanziert werden.

Insofern stimmen wir im Prinzip einem großen Teil des Gesetzentwurfs zu. Aber diese beiden kritischen Punkte bleiben nach wie vor offen. Deswegen werden wir uns weiter enthalten. – Danke schön.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vizepräsident Lothar Quanz:

Vielen Dank, Frau Schulz-Asche.

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