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20.11.2012

Kordula Schulz-Asche: Gesetz zur Gleichstellung von Lebenspartnerschaften im hessischen Landesrecht

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Alles andere als Gleichstellung ist Diskriminierung. So denken wir GRÜNE schon lange über die Gleichstellung Homosexueller, und so denkt mittlerweile auch ein Großteil der Bevölkerung. Auch im Deutschen Bundestag und vermutlich auch im Hessischen Landtag gäbe es eine deutliche Mehrheit für die Gleichstellungsfragen, wenn da nicht ein paar Hardcore-Konservative in den Reihen der CDU wären, die meinen, die Gleichstellung homosexueller mit heterosexuellen Paaren wäre des Teufels. Dabei wird der Ehe zwischen Mann und Frau nichts dadurch genommen, dass man sie auch für zwei Frauen oder zwei Männer öffnet.

Meine Damen und Herren, der Staat hat kein Recht, Menschen aufgrund ihrer sexuellen Identität zu sanktionieren. Diese Zeit ist überwunden – glücklicherweise.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD sowie bei Abgeordneten der FDP)

Ich will, weil das für uns eine Grundsatzfrage ist, bewusst an den einstimmigen Beschluss des Landtags zur Rehabilitierung der Opfer des § 175 Strafgesetzbuch anknüpfen, auf den wir vor kurzer Zeit noch gemeinsam so stolz waren. Darin haben alle Fraktionen dieses Hauses bedauert, dass Homosexuelle in Deutschland bis 1994 aufgrund ihrer Liebe strafrechtlich verfolgt wurden, und Aufarbeitung verlangt. Ich glaube, es ist nur ein ganz kleiner Schritt, dann auch anzuerkennen, dass es falsch ist, diese Liebe zivilrechtlich zu sanktionieren.

Seit 2010 ist das nach langem Widerstand auch in Hessen beschlossen worden, allerdings leider nicht rückwirkend. Bereits damals wurde gerne darauf verwiesen, die Betroffenen der Jahre zuvor könnten ihre Rechte einklagen. Nun, genau das ist jetzt passiert. Im Juli hatte nach dem Europäischen Gerichtshof auch das Bundesverfassungsgericht entsprechend geurteilt. Im Hessischen Landtag ist seither allerdings nichts geschehen. Deshalb bringen wir GRÜNE den vorliegenden Gesetzentwurf ein, der diese ausstehende Rückwirkung endlich beinhaltet. Es ist doch völlig unzumutbar, dass Beamtinnen und Beamte ihre Rechte auf dem Klageweg durchsetzen müssen, weil die politisch Verantwortlichen ihren Pflichten nicht nachkommen.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD und der LINKEN)

Bitte verweisen Sie jetzt nicht auf das Dienstrechtsmodernisierungsgesetz. Da liegt dem Landtag bis heute nichts vor. Unser Gesetzentwurf macht es allen, die die Verfassungsgerichtsurteile endlich umgesetzt sehen wollen, ganz leicht. Sie können einfach nur zustimmen. Ich freue mich schon auf die Anhörung. – Danke schön.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD und der LINKEN)

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