Inhalt

20.11.2012

Kordula Schulz-Asche: Gesetz zur Änderung des Hessischen Rettungsdienstgesetzes

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich glaube, wir alle hier sind uns einig, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Rettungsdienstes einen wichtigen Beitrag für unser Gemeinwesen und für die Gesundheitsversorgung leisten. Es ist selbstverständlich, dass man ihnen nicht nur ihre Arbeit mit einer guten Ausbildung, sondern auch ihre Arbeitsbedingungen mit allen zur Verfügung stehenden Möglichkeiten erleichtert. Es ist ein schwerer Beruf. Wir müssen das Thema „angstfreie Arbeit“, wie es der Kollege Spies gerade vorgestellt hat, in den Blick nehmen, aber nicht nur. Es ist wichtig, sich über die Deeskalation in bestimmten Situationen zu unterhalten; denn letztendlich findet jeder Rettungsdiensteinsatz in einem besonderen Umfeld statt. Das Thema „Gewalt“ sollte schon Teil der Ausbildung sein, ebenso wie der Umgang mit Betroffenen, mit Kranken.

Zweitens ist mir die Supervision der Menschen, die im Rettungsdienst arbeiten, besonders wichtig. Wir wissen, dass es sich um eine sehr belastende Arbeit handelt. Sie sind ständig mit Unfällen, mit Extremsituationen, mit menschlichen Schicksalen konfrontiert. Die Frage der Supervision sollte man in den Blick nehmen.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Drittens möchte ich die Einsätze in bestimmten Quartieren ansprechen; das Thema wurde gerade bereits erwähnt. Es ist an der Zeit, nicht nur bei der Feuerwehr oder bei der Polizei, sondern auch beim Rettungsdienst über mehr Vielfalt unter den Beschäftigten zu sprechen, über viel mehr Auszubildende mit Migrationshintergrund, über Sprachenvielfalt. Wenn man in bestimmte Quartiere fährt, kann es nützlich sein, entsprechende muttersprachliche Mitarbeiter dabei zu haben. Über all diese Dinge müssen wir nachdenken, wenn wir die Arbeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Rettungsdienste tatsächlich erleichtern wollen.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich bin mir nicht ganz sicher, ob man alles gesetzlich regeln muss.

(Beifall des Abg. Holger Bellino (CDU) und des Abg. Lothar Quanz (SPD))

Mit dem Gesetzentwurf der SPD haben wir einen Ansatz, anhand dessen wir über diese Fragen diskutieren können. Wir werden dazu eine Anhörung durchführen. Wie gesagt, der Intention stehen wir sehr wohlwollend gegenüber. Wir werden dann abwarten, was die Anzuhörenden dazu sagen. Sie können das aus der Praxis heraus wahrscheinlich besser beurteilen als wir. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und des Abg. Holger Bellino (CDU))

Zum Thema