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23.05.2013

Kordula Schulz-Asche: Gesetz zur Änderung des Hessischen Krankenhausgesetzes 2011

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich befasse mich schon jahrelang mit der Krankenhausfinanzierung. Es ist schade, dass wir nur fünf Minuten Redezeit haben, uns einerseits über die Investitionsförderung des Landes und andererseits über die Betriebskostenfinanzierung durch den Bund zu unterhalten. Aber ich werde trotzdem versuchen, zu beiden Gesetzentwürfen etwas zu sagen, die wir hier beraten.

Ich möchte zunächst etwas zum Gesetzentwurf der Landesregierung sagen. Ich möchte mit dem negativen Teil anfangen. Sie wollen wieder einen ungedeckten Scheck in Höhe von 120 Millionen Euro in die Wahlkampfmasse geben. Es ist sicherlich keine sehr seriöse Haushaltspolitik,

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der SPD)

zu sagen, dass wir ab dem Jahr 2016 zusätzliche Mittel über ein Sonderprogramm an die Krankenhäuser geben werden. Das ist sehr offensichtlich. Ich glaube, die Menschen merken das auch.

Weil das der zentrale Punkt ist, lassen Sie mich meine erste Anmerkung zu der Frage der Pauschalierung der Krankenhausförderung machen. Ja, ich glaube, dass das vom Prinzip her in die richtige Richtung geht. Wir müssen den Krankenhäusern die Möglichkeit geben, sich eigenständig und sehr viel freier, als es im Moment der Fall ist, darauf einzustellen, wie die Patienten zusammengesetzt sind, die in der Region um das Krankenhaus herum leben und zum Einzugsgebiet gehören, und welche Bedarfe sie haben. Ich glaube, je näher man mit der Planung dran ist – das sind in der Regel die Krankenhäuser – und je freier man das entscheiden kann, umso besser kann man auch auf die Bedürfnisse der Patientinnen und Patienten in der Region eingehen. So weit und so gut zu den Pauschalen.

Aus der Vergangenheit wissen wir allerdings auch, dass die Finanzierung des Landes nicht ausgereicht hat, um die notwendigen Investitionen vorzunehmen. Das hat dazu geführt, dass viele Krankenhäuser Kredite aufgenommen haben. Die Rückzahlung, also die Schuldentilgung, wurde aus den Betriebskosten finanziert. Das ist nicht der Einzige, aber einer der Gründe, warum viele der hessischen Krankenhäuser im Moment wirtschaftlich doch sehr schlecht da stehen.

Ich glaube deshalb, dass man dafür sorgen muss, dass nicht nur mehr Freiheit mit der Förderung der Investitionen über Pauschalen gegeben werden muss. Vielmehr müssen die Krankenhäuser ihr Einflussgebiet besser kennen. Deswegen fordern wir GRÜNEN seit Langem einen transparenten Versorgungatlas. Das soll eine Übersicht über die jetzigen Versorgungsangebote und über die Bedarfe sein, sodass sich die Krankenhäuser mit ihren konkreten Angeboten sehr viel besser anpassen können. Das werden wir nach der Anhörung in einem Änderungsantrag zu Ihrem Gesetzentwurf einbringen.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Nun komme ich auf den Gesetzentwurf der SPD-Fraktion zu sprechen, der sich zwar auch mit Krankenhäusern, aber mit völlig anderen Regelungen befasst. Er enthält sicherlich eine ganze Reihe guter Ideen. Vor allem betrifft das die Teile, die dem Änderungsantrag der GRÜNEN-Fraktion zum Entwurf des Hessischen Krankenhausgesetzes aus dem Jahr 2010 entsprechen. Diese Teile gefallen uns besonders gut.

(Zuruf des Abg. Dr. Thomas Spies (SPD))

– Das ist ein bisschen mehr. Ich habe das nach dem Hinweis noch einmal nachgeschaut. Das ist eine ganze Reihe. Das finde ich gut.

Es sind noch ein paar andere gute Ideen enthalten. Ich möchte mich aber auf das Hauptproblem konzentrieren, das ich mit dem Gesetzentwurf habe.

Wir alle wissen, dass die Situation der Pflege in den Krankenhäusern tatsächlich dramatische Züge annimmt. Wir haben bei der Zahl der Beschäftigten einen sehr starken Rückgang. Wir haben hier sehr viele Klagen des Pflegepersonals über Überlastung und unzureichende Integration in die Arbeitsabläufe der Krankenhäuser, usw. Ich glaube, es gibt niemanden, der noch versucht, das Problem herunterzureden oder nicht wahrzunehmen. Deswegen ist zu fragen: Ist das, was die SPD-Fraktion hier vorschlägt, der richtige Weg?

Wir haben auf Bundesebene das Pflegesonderprogramm aus dem Jahr 2012. Der Herr Minister hat es schon erwähnt. Da geht es um den Pflegekomplexmaßnahmen-Score, den PKMS. Auch wir sind der Meinung, dass das Instrument nicht ausreicht und dass wir weitere Regelungen auf Bundesebene brauchen, mit denen der Pflegebedarf der Patienten bei der Personalbemessung berücksichtigt wird.

Herr Minister, ich glaube, da haben Sie Recht. Das kann am besten entweder über die DRG, also über die Fallpauschalen, oder über den gemeinsamen Bundesausschuss geregelt werden, der letzten Endes die Verteilung zwischen den verschiedenen Trägern, also den Krankenkassen und dem Krankenhaus, regelt.

Bei dem Gesetzentwurf der SPD-Fraktion steht meiner Meinung nach eines im Mittelpunkt. Dazu werden wir die Anhörung abwarten. Das betrifft die Frage, wie man denn in der täglichen Praxis eines Krankenhauses solche Belastungssituationen tatsächlich vernünftig dokumentieren kann. Wenn wir am Ende mehr Dokumentationskräfte einstellen müssten, dann hätte die Pflege nichts gewonnen. Ich glaube, dass wir da nach Maßnahmen schauen müssen, die auf Bundesebene geregelt werden. Das einzelne Krankenhaus darf aber nicht mit zusätzlichem Dokumentationsbedarf belastet werden. Im Moment sieht mir das aber so aus.

Von daher ist das etwas, bei dem wir genau hinschauen werden, was das für die Krankenhäuser bedeutet. Die hauptsächliche Frage, die ich im Moment zu dem Gesetzentwurf der SPD-Fraktion habe, ist: Wer zahlt das? Zahlt das jedes Krankenhaus?

(Zuruf des Abg. Dr. Thomas Spies (SPD))

– Die Krankenkassen können es nicht zahlen. Denn dann müsste man es auf Bundesebene regeln. Also müssen das die einzelnen Krankenhäuser tun. Ich glaube, das wäre ein ganz schlechtes Zeichen für die Krankenhäuser in Hessen, die sich jetzt schon in wirtschaftlicher Notlage befinden.

Ich freue mich auf die Anhörung. Wir werden alles unterstützen, was den hessischen Krankenhäusern hilft. – Danke schön.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vizepräsident Heinrich Heidel:

Frau Schulz-Asche, schönen Dank.

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