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13.09.2016

Kai Klose: Änderung des Hessischen Gaststättengesetzes und der Hessischen Bauordnung

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die Ziele, die die Landesregierung mit dem heute eingebrachten Entwurf des Hessischen Gaststättengesetzes verfolgt, sind von Staatsminister Al-Wazir gerade ausführlich beschrieben worden. Ich will mich deshalb nur noch auf wenige Schwerpunkte beschränken.
Das bestehende Gesetz wird – das hat die Evaluation gezeigt – überwiegend positiv beurteilt. An einigen wenigen Punkten besteht allerdings Optimierungsbedarf. Was wollen wir durch den vorliegenden Gesetzentwurf konkret ändern?
Zum einen – darauf ist bereits hingewiesen worden – wollen wir, dass die Behörden in Zukunft besser einschätzen können, welche Störungen, z. B. durch Lärm, von einer Gaststätte für ihre Umgebung ausgehen. Das heißt, die sogenannte Betriebsart, nämlich ob es sich um eine Bar, einen Klub oder eine Außenbewirtschaftung handelt, soll zukünftig bereits in der Gewerbeanmeldung angegeben werden. Das erleichtert das Verfahren.
Wenn ein Untersagungsverfahren gegen einen Gaststättenbetreiber geführt wird, kann es in Zukunft auch dann fortgesetzt werden, wenn dieser die Gaststätte während des laufenden Verfahrens aufgibt. Das ist deshalb wichtig, weil dadurch ein bisher bestehendes Schlupfloch für manche schwarze Schafe geschlossen wird. Diese haben sich bisher der Untersagung durch das Schließen ihrer Gaststätte entzogen, um wenig später eine andere Gaststätte zu eröffnen. Die neue Regelung dient den Gästen, aber auch den vielen Wirtinnen und Wirten in unserem Land, die ihre Gaststätte ordentlich führen.
Während diese Regelung vor allem das Verhältnis zwischen dem Gaststättenbetreiber und den Behörden betrifft, betrifft die neue Regelung zur Toilettenpflicht direkt das Verhältnis des Gastwirts zu seinen Kundinnen und Kunden – das sind wahrscheinlich irgendwann einmal alle Bürgerinnen und Bürger. Deshalb steht dieser Aspekt logischerweise im Mittelpunkt der öffentlichen Aufmerksamkeit.
Es waren insbesondere die Kommunalen Spitzenverbände, die nachdrücklich darauf hingewiesen haben, dass gerade kleinere Gastronomiebetriebe aus Kostengründen zunehmend darauf verzichten, Gästetoiletten zur Verfügung zu stellen. Die Folge sind dann unzufriedene und irritierte Gäste auf der Suche nach einer Toilette. Eine andere Folge ist, dass laut Städtetag das zunehmende Urinieren in der Umgebung solcher Gaststätten immer ein öffentliches Ärgernis darstellt. Es ist aber vielleicht nicht immer eine ärgerliche Rücksichtslosigkeit, sondern gelegentlich auch einen dem Betroffenen selbst peinlicher Notfall. In jedem Fall ist dieses Wildpinkeln ein Zustand, der im Interesse aller nicht länger fortgeführt werden darf.
(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der CDU)
Deshalb ändern wir mit diesem Gesetz nicht nur das Hessische Gaststättengesetz, sondern wir verpflichten Gaststättenbetreiber, die Alkohol ausschenken, durch die Änderung der Hessischen Bauordnung, eine angemessene Zahl von Toiletten, d. h. dann immer auch Waschräume, zur Verfügung zu stellen. Das kann bei einer kleinen Kneipe durchaus auch heißen, dass eine Toilette ausreicht, deren Nutzung nicht auf ein Geschlecht beschränkt ist. Unisextoiletten sind ausdrücklich zulässig und im Übrigen nicht nur in unseren Nachbarländern, sondern z. B. auch in Zügen und Flugzeugen längst akzeptierte Realität.
Meine Damen und Herren, wir sind deshalb sicher, mit diesem Gesetzentwurf echte Verbesserungen für die Gäste und Nachbarn von Gaststätten, aber auch Klarheit für deren Betreiber zu schaffen. Daher freuen wir uns auf die Anhörung zum Gesetz und die Beratungen im Ausschuss und anschließend wieder hier im Plenum. – Vielen Dank.
(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der CDU)

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