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18.12.2014

Kai Klose: Aufarbeitung der strafrechtlichen Verfolgung und Unterdrückung Homosexueller auch nach 1949

Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Frau Hofmann, ich hatte mir eigentlich vorgenommen, sehr eng am Thema zu sprechen. Aber was Sie hier gerade in den Raum gestellt haben, bedarf zunächst einmal des Widerspruchs, das kann so nicht stehen bleiben.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der CDU)

Sie wissen ganz genau, wie der Verfahrensablauf war. Der Vorsitzende der SPD-Fraktion hat bei einer Debatte, die wir hier im Mai anlässlich des Internationalen Tags gegen Homophobie geführt haben, bereits in den Raum gestellt, dass wir uns noch einmal um das Thema Aufarbeitung kümmern wollen. Dann kam Ihr Antrag und wir haben mehrfach signalisiert, dass wir gern einen gemeinsamen Antrag machen wollen, wurden dann aber vor vollendete Tatsachen, nämlich den gemeinsamen Antrag von SPD, LINKEN und FDP gestellt.

(Zuruf des Abg. Thorsten Schäfer-Gümbel (SPD))

– Es war genau so, dass lässt sich auch nachvollziehen, lieber Thorsten Schäfer-Gümbel.

(Zuruf des Abg. Thorsten Schäfer-Gümbel (SPD))

Deshalb finde ich es sehr enttäuschend, dass wir jetzt an einem Punkt, an dem wir in den letzten Jahren eine so große Einmütigkeit erzielt hatten, wo wir sehr stolz darauf waren, einstimmige Beschlüsse in diesem Landtag hinzubekommen, jetzt im Klein-Klein des Parteienstreits versinken sollen.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der CDU)

Meine Damen und Herren, in diesem Jahr ist es 20 Jahre her, dass endlich der § 175 aus dem Strafgesetzbuch gestrichen wurde. Dieser Paragraf stellte einvernehmliche sexuelle Handlungen zwischen erwachsenen Männern in Deutschland seit 1871 unter Strafe und wurde während des Nationalsozialismus nochmals verschärft.

Das bedeutete, damals konnten ein Brief, ein Blick, ein Lächeln, die vertraut auf die Schulter gelegte Hand als strafwürdig ausgelegt werden. Schwule Männer wurden zwischen 1933 und 1945 in Konzentrationslager deportiert, sie mussten den Rosa Winkel tragen, es wurden Zwangskastrationen durchgeführt, lesbische Frauen wurden in den Konzentrationslagern systematisch vergewaltigt. – Auch das ist Teil des schrecklichsten Kapitels deutscher Geschichte, für das wir uns heute schämen.

(Allgemeiner Beifall)

Leider aber hat sich dieser menschenunwürdige Umgang mit Lesben und Schwulen auch nach der Befreiung vom Nationalsozialismus fortgesetzt. Weder die Alliierten noch die junge Bundesrepublik waren in der Lage, die Ausgrenzung zu beenden und wenigstens die Verschärfung von § 175 aufzuheben. Stattdessen wurden sogar aus den KZs befreite Homosexuelle zur Verbüßung ihrer Reststrafe in den normalen Vollzug überstellt.

Der § 175 in der verschärften Form der Nazis galt in der Bundesrepublik bis 1969 fort. Die Polizei hat Razzien in Bars und an öffentlichen Treffpunkten durchgeführt, sie hat zu Denunziation aufgefordert, sie hat Strichjungen mit Versprechen auf Straffreiheit ausgehorcht. Mehrjährige Gefängnisstrafen, der Entzug der Fahrerlaubnis und der Verlust des Arbeitsplatzes waren häufig die Folge. Die Zerstörung der bürgerlichen Existenz hat das Leben einer ganzen Generation schwuler Männer massiv eingeschränkt und bedroht. Sie wurden ihrer Menschenwürde beraubt, in der freien Entfaltung ihrer Persönlichkeit beeinträchtigt und in ihrer Ehre verletzt. Dieses Versagen der jungen Demokratie muss uns, die wir uns so gern und oft zu den Werten unserer Verfassung bekennen, ebenso beschämen, meine Damen und Herren.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der CDU sowie bei Abgeordneten der SPD, der LINKEN und der FDP)

Genau deshalb spielt das Urteil des Bundesverfassungsgerichts in diesem Zusammenhang eine wichtige Rolle. Das Urteil von 1957, auch so schmerzhaft, ich darf zitieren:

§ 175, so urteile damals das höchste deutsche Gericht, sei „ordnungsgemäß zustande gekommen“ und nicht „in dem Maße nationalsozialistisch geprägtes Recht“, dass ihm „in einem freiheitlich demokratischen Staate die Geltung versagt werden müsse“. Die Verfolgung schwuler Männer sei vielmehr durch das „hemmungslose Sexualbedürfnis“ des homosexuellen Mannes und „die sittlichen Anschauungen des Volkes“ gerechtfertigt. So sagt das Bundesverfassungsgericht 1957.

Was hieß das eigentlich im Jahr 1957 für Homosexuelle in der Bundesrepublik? Das hieß nichts anderes, als dass Art. 1 und Art. 2 des Grundgesetzes für sie nicht gelten: ihre Würde war antastbar, ihr Recht auf die freie Entfaltung der Persönlichkeit galt für sie nicht.

Kein Wunder, dass viele nach diesem enttäuschenden und verletzenden Urteil und der sich anschließend fortsetzenden Polizeiwillkür resignierten. Der ehemalige Bundesrichter Manfred Bruns, heute 79 Jahre alt, hat das prägnant zusammengefasst:

Der § 175 hat mein ganzes Leben beeinträchtigt, weil er eine so starke Macht auf das kollektive Bewusstsein der Bevölkerung hatte.

Meine Damen und Herren, darum ist es so wichtig, dass der Deutsche Bundestag im Jahr 2002 die Urteile bis 1945 für ungültig erklärt hat. Leider gilt das noch nicht für die Urteile aufgrund des Paragrafen, die bis 1969 gefällt wurden. Das liegt eben an diesem Urteil des Bundesverfassungsgerichts.

Es ist nur sehr schwer erträglich, dass im demokratischen Deutschland weiterhin Männer mit dem Stigma leben müssen, vorbestraft zu sein, nur weil sie schwul sind.

(Allgemeiner Beifall)

Wir begrüßen deshalb ausdrücklich, dass die Bundesregierung angekündigt hat, zu prüfen, welche verfassungsrechtlichen Möglichkeiten bestehen, um auch diese Urteile nach 1945 aufzuheben. Genau deshalb ist es so wichtig gewesen, dass auch der Hessische Landtag im Jahr 2012 die Kraft gefunden hat, sich in einem einstimmig getroffenen Beschluss bei den Opfern des § 175 zu entschuldigen und ihre Ehre wiederherzustellen.

In einem zweiten Beschluss, wenige Monate später, ebenfalls einstimmig, haben wir gemeinsam beschlossen, die Landesregierung zu bitten, eine Ausstellung und Dokumentation der Schicksale dieser Menschen zu initiieren und zu unterstützen. Ich will mich dafür von hier aus nochmals bei allen Fraktionen des Hauses bedanken.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der CDU und bei Abgeordneten der FDP)

Die neue Landesregierung kommt diesem Auftrag auch nach. Mit dem Sozialbudget stehen dafür 100.000 € zur Verfügung. Mit dem im Hessischen Ministerium für Soziales und Integration durchgeführten Fachtag am 4. April dieses Jahres „Homosexuellenverfolgung in Hessen“ wurde ein hervorragender inhaltlicher Grundstein gelegt.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der CDU)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich hätte mir gewünscht und habe auch darauf hingearbeitet, dass wir dieses Thema auch weiterhin gemeinsam bearbeiten und den Weg, den wir 2012 eingeschlagen haben, fortsetzen. Das ist diesmal leider nicht gelungen. Dennoch sollte das im Interesse der Betroffenen und der Behutsamkeit, die das Thema verdient hat, im Ziel nicht auseinanderführen.

Meine Damen und Herren, schwul oder lesbisch zu sein ist weder eine willentliche Entscheidung noch ein schweres Schicksal. Es ist eine Spielart der Natur, genauso wie es z. B. Linkshänderinnen oder Linkshänder gibt. Stellen Sie sich – vielleicht insbesondere die, die in diesem Raum Linkshänder sind – für einen kurzen Moment vor, linkshändig zu sein würde aufgrund gesellschaftlicher Konventionen geächtet, verfolgt und bestraft.

Obwohl das so ist, werden homosexuelle Menschen in vielen Ländern der Erde bis heute erheblichen Repressionen ausgesetzt. Viele schweben sogar in Lebensgefahr. Wir haben das ebenfalls in einem gemeinsamen Beschluss dieses Hauses mit Blick auf Russland im vergangenen Jahr angeprangert. Die Zustände auf dem afrikanischen Kontinent – derzeit vor allem in Uganda und Ägypten – sind mindestens ebenso grauenhaft. Verfolgung findet statt, täglich, stündlich, minütlich. Unsere Geschichte verpflichtet uns zu besonderer Verantwortung eben auch gegenüber lesbischen Frauen und schwulen Männern.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der CDU sowie bei Abgeordneten der SPD und der FDP)

Frankfurt am Main war 1994 die erste Stadt, die den verfolgten Homosexuellen ein Mahnmal in ihrer Mitte gewidmet hat. Auf dem Sockel dieses Frankfurter Engels, der vor einer knappen Woche seinen 20. Geburtstag gefeiert hat, ist zu lesen:

Homosexuelle Männer und Frauen wurden im Nationalsozialismus verfolgt und ermordet. Die Verbrechen wurden geleugnet, die Getöteten verschwiegen, die Überlebenden verachtet und verurteilt. Daran erinnern wir in dem Bewusstsein, dass Männer, die Männer lieben, und Frauen, die Frauen lieben, immer wieder verfolgt werden können.

So ist es, meine Damen und Herren: Nichts ist garantiert. Es gibt auch in unserem Land Menschen, die den gesellschaftlichen Fortschritt rückgängig machen wollen. Freiheit, Akzeptanz und Gleichberechtigung müssen stets aufs Neue verteidigt und aktiv vorangetrieben werden.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der CDU, der SPD und der FDP)

Vizepräsident Frank Lortz:

Herr Kollege Klose, Sie müssen langsam zum Schluss kommen.

Kai Klose:

Ich komme zum letzten Satz, Herr Präsident. Vielen Dank. – Der Frankfurter Engel erinnert an die Verbrechen der Vergangenheit. Mit dieser Erinnerung geht aber immer auch die Mahnung für Gegenwart und Zukunft einher. – Vielen Dank.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der CDU sowie bei Abgeordneten der SPD, der FDP und der LINKEN)

Vizepräsident Frank Lortz:

Vielen Dank, Kollege Klose.

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